Lernübersicht: Berufsausbildungsvertrag
1. Begri : Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen:
Auszubildenden
Ausbildenden (Betrieb)
ggf. gesetzlichen Vertretern (bei Minderjährigkeit)
Er regelt Rechte und Pflichten während der Ausbildung und regelt die Grundlage des
Ausbildungsverhältnisses.
gesetzliche Grundlage:
BBiG (Berufsbildungsgesetz)
ggf. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarungen
2. Zustandekommen des Berufsausbildungsvertrages
Ein Berufsausbildungsvertrag ist gültig, wenn:
Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde
Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde
bei Minderjährigen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter unterschrieben
Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (z.B. bei der IHK)
Der Auszubildende erhält eine Ausfertigung des Vertrags.
3. Pflichtangaben im Berufsausbildungsvertrag
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
2. Ziel der Berufsausbildung (Berufsbezeichnung)
3. Beginn und Dauer der Ausbildung
4. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
5. Dauer der täglichen Arbeitszeit
6. Dauer der Probezeit
7. Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
8. Dauer des Urlaubs
9. Voraussetzungen der Kündigung
10. Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Diese Inhalte sichern Transparent und Schutz für beide Vertragsparteien.
4. Probezeit (§20 BBiG)
Die Probezeit dienst dazu festzustellen, ob Betrieb und Azubi zusammenpassen.
Dauer:
mindestens 1 Monat
höchstens 4 Monate
während der Probezeit:
jederzeit kündbar
ohne Angaben von Gründen
1. Begri : Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen:
Auszubildenden
Ausbildenden (Betrieb)
ggf. gesetzlichen Vertretern (bei Minderjährigkeit)
Er regelt Rechte und Pflichten während der Ausbildung und regelt die Grundlage des
Ausbildungsverhältnisses.
gesetzliche Grundlage:
BBiG (Berufsbildungsgesetz)
ggf. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarungen
2. Zustandekommen des Berufsausbildungsvertrages
Ein Berufsausbildungsvertrag ist gültig, wenn:
Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde
Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde
bei Minderjährigen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter unterschrieben
Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (z.B. bei der IHK)
Der Auszubildende erhält eine Ausfertigung des Vertrags.
3. Pflichtangaben im Berufsausbildungsvertrag
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
2. Ziel der Berufsausbildung (Berufsbezeichnung)
3. Beginn und Dauer der Ausbildung
4. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
5. Dauer der täglichen Arbeitszeit
6. Dauer der Probezeit
7. Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
8. Dauer des Urlaubs
9. Voraussetzungen der Kündigung
10. Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Diese Inhalte sichern Transparent und Schutz für beide Vertragsparteien.
4. Probezeit (§20 BBiG)
Die Probezeit dienst dazu festzustellen, ob Betrieb und Azubi zusammenpassen.
Dauer:
mindestens 1 Monat
höchstens 4 Monate
während der Probezeit:
jederzeit kündbar
ohne Angaben von Gründen