Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Maßnahmen zur
Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB
IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen
die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten legt grundsätzlich der
Unternehmer fest.
Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:
Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
Anzahl der Beschäftigten.
Wer bestellt den Sicherheitsbeauftragten?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen bestellen
Die Bestellung obliegt dem Unternehmer
sie sollte schriftlich erfolgen
Ein Vorschlag zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten kann auch von der
Fachkraft für Arbeitssicherheit, einer Betriebsärztin, einem Betriebsarzt oder vom
Betriebsrat bzw. Personalrat kommen.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragte sind z. B.:
kontrollieren, ob vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und Persönliche
Schutzausrüstungen vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden
auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen.
auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten.
auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung
zu achten.
sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden.
Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu
informieren.
sich um neue Mitarbeiter zu kümmern.
an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und
Berufskrankheiten teilzunehmen.
I. d. R. sind Sicherheitsbeauftragte innerhalb ihres eigenen Arbeitsbereichs zuständig, so ist
gewährleistet, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Bestimmte Einsatzzeiten sind nicht
vorgeschrieben.
GW