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Prüfung Management

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Prüfung Management


1. Teil Finanzierung und Projektmanagement

• Förderungszuwendung (ohne Rechenbeispiele), Begriffe und was kann gefördert
werden

Fördermittel sind Darlehen oder Zuschüsse, welche von Förderbanken, der EU, Bund oder den
Ländern gewährt werden können. Dieses zur Verfügung gestellte Kapital soll in den Kommunen
zur politischen oder wirtschaftlichen Zielerreichung dienen.

Beispiel SA: Aufholen nach Corona

• Fachleistungsstunde

Die Fachleistungsstunde ist ein Instrument zur Ermittlung, Darstellung und Abrechnung
von Entgelten für Leistungen der Jugendhilfe. Sie ergänzt die traditionellen
Finanzierungsformen, Tageskostensatz und pauschale Kostenerstattung.

Beispiel SA:

Die FLS ist eine Abrechnungsvariante, die im ambulanten Bereich oft vertreten ist. Im
Hilfeplan werden die anzusetzenden Stunden und die damit verbundenen Ziele festgelegt und
mit dem jeweiligen Satz der FLS berechnet.
Bei der Berechnung einer FLS werden alle laufenden Kosten im Jahr zusammengerechnet und
durch die jährlich erbringbaren Betreuungsstunden geteilt. Dabei darf man nicht von der
Bruttoarbeitszeit ausgehen, sondern muss davon alle nicht Betreuungszeiten abziehen
(Urlaub, Feiertage, Krankheitstage sowie Teamsitzungen, Fortbildungen usw.) Bei einem
Sozialarbeiter mit 2010 Bruttoarbeitsstunden bleiben in einem Beispiel so nur 1373
Nettoarbeitsstunden übrig die maximal abgerechnet werden können.
Die Fachleistungsstunde (FLS) ist ein flexibel einsetzbares Leistungsentgelt, das in
ambulanten, teilstationären und stationären Hilfeleistungen sowie Netzwerkleistungen des
"Sozial- und Gesundheitssektors" zur Kostenberechnung herangezogen werden kann. Als
Finanzierungsform Sozialer Arbeit ist die FLS in den Hilfen zur Erziehung etabliert (§§27
ff. und § 77 SGB VIII. i.V. §§53 und55 SGB X) Weitere Anwendung findet die FLS in der
Frühförderung behinderter Kinder, in der Betreuung selbständig wohnender behinderter
Menschen, in der sozialpädagogischen Familienhilfe oder erzieherische Zusatzleistungen

• Sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis

Der Begriff sozialrechtliches Dreiecksverhältnis beschreibt das Verhältnis von
Hilfeberechtigtem, Leistungserbringer und zuständigem öffentlichen Leistungs- und
Kostenträger.

Beispiel SA:

Der Hilfeberechtigte (z.B. Pflegebedürftiger) hat gegen den zuständigen öffentlichen
Leistungs- und Kostenträger (z.B. die Pflegekasse) einen Anspruch auf eine Sachleistung
(z.B. Grundpflege). Der Leistungs- und Kostenträger erbringt die Leistung nicht selbst. Er hat
mit Leistungserbringern (z.B. einem Pflegedienst) einen Vertrag abgeschlossen. Dieser sieht

, vor, dass der Hilfeberechtigte vom Leistungserbringer die konkrete Hilfe bekommt. Der
Leistungserbringer führt die Leistung aus. Die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen können
als Dreieck dargestellt werden.

• Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die direkt und ausschließlich darauf abzielt,
das allgemeine Wohl zu fördern und dabei keine eigenen Interessen in materieller und
wirtschaftlicher Hinsicht verfolgt.

Beispiel SA:

Gemeinnützigkeit spielt für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen im Steuerrecht, bei der
Strafaussetzung zur Bewährung und in der Wohnungspolitik eine Rolle.
In der Sozialen Arbeit sind Freie Träger unter anderem dann steuerbegünstigt, wenn sie vom
Finanzamt nach den Vorschriften in den §§51 bis 68 Abgabenordnung (AO) als
Körperschaften, die gemeinnützigen (oder mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen,
anerkannt sind. Zu den gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts gehören die
Förderung der Erziehung (Erziehungswissenschaft), der Bildung, des Wohlfahrtswesens
(Wohlfahrtsverbände), der Jugendhilfe, Altenhilfe und Gesundheitshilfe. Diese
Steuervergünstigungen bestehen insbesondere in einer Befreiung von der Körperschaftssteuer
und der Gewerbesteuer sowie in einer Reduzierung der Umsatzsteuer. Außerdem mindern
Spenden an Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, die Steuerschuld beim
Spender (Finanzierung freier Träger).
Nach §56b Strafgesetzbuch (StGB) kann das Gericht bei der Strafaussetzung zur Bewährung
dem Verurteilten Auflagen erteilen. Dabei kann es um einen Geldbetrag zugunsten einer
gemeinnützigen Einrichtung gehen oder um das Erbringen von gemeinnützigen Leistungen.
In der Wohnungswirtschaft sind seit über 100 Jahren Unternehmen tätig, die als gemeinnützig
anerkannt wurden. Sie haben früher den Wohnungsmangel für breite Bevölkerungsschichten
zur Zeit der Industrialisierung und nach den beiden Weltkriegen bekämpft und haben heute
einen Schwerpunkt in der Sanierung und Weiterentwicklung spezieller Wohnanlagen und in
der Versorgung besonderer Bedarfsgruppen, zum Beispiel Senioren,
kinderreiche Familien und Alleinerziehende.

• Spende und Sponsoring

Eine Spende ist steuerrechtlich eine "freiwillige" und "unentgeltliche" Ausgabe zur Förderung
eines gemeinnützigen Zwecks. Das bedeutet zum einen, dass das Unternehmen weder rechtlich
noch aus sozialen Verpflichtungen heraus zur Spende "gezwungen" sein darf ("Freiwilligkeit").
Zum anderen darf an die Spende keine Leistungserbringung von Seiten der Organisation
geknüpft sein ("unentgeltlich"). So darf für das unterstützende Unternehmen nicht geworben
werben. Erlaubt ist nur die bloße Nennung als Spender beispielsweise in Form eines Dankes.

Beispiel SA:

Das IRG beschloss im Rahmen seiner Auflösungsmitgliederversammlung, das
Vereinsvermögen an zwei gemeinnützige Vereine zu spenden. So gingen 2.000 Euro an die
Bezirksgruppe Senftenberg des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und 2.828,17 Euro an
das Hospiz Friedensberg in Lauchhammer.

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November 17, 2023
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12
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2022/2023
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