Veränderung der Ansprüche
unpfändbare Grundbetrag liegt bei 1.133,80 EUR, Stand 1.7.2019
Schreiben an Schuldner, dass er seine Schulden begleichen soll, wenn ihm das nicht
möglich sei, dann Ratenzahlung mit Vermögensauskünften
Wenn der Schuldner nicht reagiert, dann…
1. Vollstreckungsantrag an das Amtsgericht mit Haupt- und Nebenforderungen, um
Vermögensauskunft zu bewirken
2. Haftbefehl
3. Pfändung zu ungünstigen Zeiten
4. Beantragung der Türöffnung
Weitere Möglichkeiten:
1. Pfandungs- und Überweisungsbeschluss für
a. Konto
b. Mietkaution
c. Lohn
2. Aufrechnungsersuchen bei dem zuständigen Finanzamt zu bewirken
Bleibt die Erziehung ohne Erfolg, muss geprüft werden, ob es sich um eine
dauerhafte oder vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handelt.
Vorübergehend, weil XXX
o Es wurde ein Antrag beigelegt = Stundung
o Es wurde kein Antrag beigelegt = befristete Niederschlagung
Dauerhaft, weil XXX
o Es wurde ein Antrag beigelegt = Erlass
o Es wurde kein Antrag beigelegt = unbefristete Niederschlagung
unpfändbare Grundbetrag liegt bei 1.133,80 EUR, Stand 1.7.2019
Schreiben an Schuldner, dass er seine Schulden begleichen soll, wenn ihm das nicht
möglich sei, dann Ratenzahlung mit Vermögensauskünften
Wenn der Schuldner nicht reagiert, dann…
1. Vollstreckungsantrag an das Amtsgericht mit Haupt- und Nebenforderungen, um
Vermögensauskunft zu bewirken
2. Haftbefehl
3. Pfändung zu ungünstigen Zeiten
4. Beantragung der Türöffnung
Weitere Möglichkeiten:
1. Pfandungs- und Überweisungsbeschluss für
a. Konto
b. Mietkaution
c. Lohn
2. Aufrechnungsersuchen bei dem zuständigen Finanzamt zu bewirken
Bleibt die Erziehung ohne Erfolg, muss geprüft werden, ob es sich um eine
dauerhafte oder vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handelt.
Vorübergehend, weil XXX
o Es wurde ein Antrag beigelegt = Stundung
o Es wurde kein Antrag beigelegt = befristete Niederschlagung
Dauerhaft, weil XXX
o Es wurde ein Antrag beigelegt = Erlass
o Es wurde kein Antrag beigelegt = unbefristete Niederschlagung