Written by students who passed Immediately available after payment Read online or as PDF Wrong document? Swap it for free 4.6 TrustPilot
logo-home
Summary

Zusammenfassung Reinschrift - Warenverkehr - Prüfungskladde - Europarecht - Furtak

Rating
-
Sold
-
Pages
6
Uploaded on
03-08-2022
Written in
2020/2021

Reinschrift - Warenverkehr - Prüfungskladde - Europarecht - Furtak

Institution
Course

Content preview

I. Anspruchsgrundlage: Grundfreiheiten
--Sachverhalt-- könnte durch die Regelung --Sachverhalt--, die ihm/ihr den Verkauf
von --Sachverhalt- untersagt, in seinem/ihrem Recht der Warenverkehrsfreiheit
verletzt sein, vorausgesetzt, dass er/sie sich als Individuum unmittelbar auf Art. 34
AEUV berufen kann.


II. Schutzbereich
1. Unmittelbare und vorrangige Anwendbarkeit der Anspruchsgrundlage
Fraglich ist, ob Artikel 34 AEUV Vorrangigkeit gegenüber --Sachverhalt— genießt.
Der EuGH hat 1963 in der Rechtssache von „van Gend & Loos“ festgestellt, dass
davon ausgegangen werden muss, dass Art. 12 des Vertrages zur Gründung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine unmittelbare Wirkung erzeugt und somit
individuelle des Einzelnen begründet, welche ferner von den staatlichen Gerichten zu
beachten sind.
Ein weiterer Beleg dafür, dass der Vertrag durch die nationalen Gerichte einheitlich
ausgelegt werden soll, ist der Art. 177 des Vertrages zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft. Demzufolge sollen sich die Bürger der Mitgliedsstaaten vor
den nationalen Gerichten auf das Gemeinschaftsrecht berufen können.
Somit zählen alle Grundfreiheiten nach europäischen Recht zum unmittelbar
anwendbaren Primärrecht, da sie hinreichend bestimmt sind. Das Bedeutet, dass die
Mitgliedsstaaten unabhängig vom Umsetzungswillen eindeutig verpflichtet sind, die
Grundfreiheiten zu gewährleisten.
Folglich kann sich --Sachverhalt— als natürliche Person auf die Grundfreiheiten der
europäischen Union berufen. Ferner genießt Artikel 34 AEUV Anwendungsvorrang
gegenüber innerstaatlichen Rechtsnormen.


Ferner ist zu prüfen, welche Grundfreiheit im vorliegenden Sachverhalt tangiert ist.
In der Rechtssache „Kommission gegen Belgien – Abfalltourismus“ hat der EuGH
1992 festgelegt, dass der Hinweis genügt, dass Gegenstände, die bei
Handelsgeschäften über die Grenzen von europäischen Mitgliedsstaaten gebracht
werden, unabhängig von der Natur dieser Geschäfte, dem Art. 34 AEUV unterliegen.
Bei --Sachverhalt— handelt es sich um einen Gegenstand eines Handelsgeschäftes.
Folglich garantiert Art. 34 AEUV auch Einzelpersonen ein subjektives Recht auf
freien Warenverkehr, auf das sich --Sachverhalt—gemäß Artikel 34 AEUV berufen
kann.

, 2. Persönlicher Schutzbereich
Weiterhin ist zu prüfen, ob --Sachverhalt—Träger der europäischen Grundfreiheiten
ist.
Dies ist der Fall, wenn es sich um den Beschwerdeführer, um einen Bürger der
europäischen Union handelt und sich der Firmensitz innerhalb der europäischen
Mitgliedsstaaten befindet.
--Sachverhalt—ist in --Sachverhalt— wohnhaft oder sein Firmensitz ist auch in --
Sachverhalt--. --Sachverhalt—gehört zu den EU-Mitgliedsstaaten.
Folglich kann sich --Sachverhalt— auf die europäischen Grundfreiheiten berufen und
der persönliche Schutzbereich ist eröffnet.


3. Sachlicher Schutzbereich
Fraglich ist, ob der sachliche Schutzbereich eröffnet ist. Dies ist der Fall, wenn es
sich gemäß Art. 28 Abs. 2 AEUV um Unionsware handelt und ein
grenzübergreifender Sachverhalt vorliegt.


Zunächst muss geprüft werden, ob es sich bei --Sachverhalt—, gemäß Art. 28 Abs. 2
AEUV um Unionsware handelt.
Nach unionsrechtlicher Definition gemäß Art. 28 Abs. 2 AEUV sind Waren
bewegliche Sachen, „die einen Geldwert haben und daher Gegenstand von
Handelsgeschäften sein können“
Diese Kriterien werden von –Sachverhalt (den Produkten) — des --Sachverhalt—
zweifelsfrei erfüllt, da –Sachverhalt.


Des Weiteren muss geprüft werden, ob es sich, gemäß Art. 28 Abs. 2 AEUV, um
einen grenzübergreifenden Sachverhalt handelt.
Um den Vorschriften des freien Warenverkehrs zu unterfallen, müssen die Waren
gemäß Art. 28 Abs. 2 AEUV zudem entweder aus dem Mitgliedsstaaten stammen
oder bei Herkunft aus Drittländern, sich in den Mitgliedsstaaten im freien Verkauf
befinden. Als Produkt --Sachverhalt—Ursprungs kann --Sachverhalt—somit als
Unionsware betitelt werden.
Da --Sachverhalt—seine Ware von --Sachverhalt—aus nach --Sachverhalt—
verkaufen möchte, hat der Fall auch grenzübergreifende Bedeutung.
Mithin ist der sachliche Schutzbereich eröffnet.

Written for

Institution
Study
Course

Document information

Uploaded on
August 3, 2022
Number of pages
6
Written in
2020/2021
Type
SUMMARY

Subjects

$8.19
Get access to the full document:

Wrong document? Swap it for free Within 14 days of purchase and before downloading, you can choose a different document. You can simply spend the amount again.
Written by students who passed
Immediately available after payment
Read online or as PDF

Get to know the seller
Seller avatar
marleneknebel

Also available in package deal

Get to know the seller

Seller avatar
marleneknebel Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Follow You need to be logged in order to follow users or courses
Sold
-
Member since
3 year
Number of followers
0
Documents
27
Last sold
-

0.0

0 reviews

5
0
4
0
3
0
2
0
1
0

Why students choose Stuvia

Created by fellow students, verified by reviews

Quality you can trust: written by students who passed their tests and reviewed by others who've used these notes.

Didn't get what you expected? Choose another document

No worries! You can instantly pick a different document that better fits what you're looking for.

Pay as you like, start learning right away

No subscription, no commitments. Pay the way you're used to via credit card and download your PDF document instantly.

Student with book image

“Bought, downloaded, and aced it. It really can be that simple.”

Alisha Student

Working on your references?

Create accurate citations in APA, MLA and Harvard with our free citation generator.

Working on your references?

Frequently asked questions