1.1 Betriebswirtschaftslehre und Sozialwirtschaft
§ Bis in die 1990er-Jahre hinein bekamen die Erbringer sozialer Dienstleistungen die Kosten für die
Erstellung und Durchführung ihrer Dienstleistung vollständig durch den jeweiligen Kostenträger
refinanziert.
o Jugendamt
o Sozialhilfeträger
§ Sie mussten sich keine Gedanken um Betriebsführung und den effizienten Einsatz der ihnen zur
Verfügung stehenden Ressourcen machen.
New Public Management
§ Reform und Modernisierungstendenzen von Staat und Verwaltung
§ Die Einführung des New Public Managements und die Öffnung des Marktes waren Reaktionen auf die
immensen Kostensteigerungen im Sozial- und Gesundheitsbereich
o Soziale Dienstleistungen mussten betriebswirtschaftlich arbeiten
o Kritik = Ökonomisierung durch den Einzug der wirtschaftlichen Denk- und Steuerungslogik
Gegenstandsbestimmung der Betriebswirtschaftslehre und der Sozialwirtschaft
Betriebswirtschaftslehre
§ Ist die Untersuchung unternehmerischen Handelns
o Entscheidungsprozess in einem privaten Betrieb im marktwirtschaftlichen Wettbewerb
§ Der Betrieb erstellt die von den Menschen zu ihrer Bedürfnisbefriedigung nachgefragten Güter und
Dienstleistungen. = Sachziel
§ Arten von Betrieben
o Private Betriebe
§ Formalziel = Maximierung des Gewinns
o Öffentliche Betriebe
§ Formalziel = Deckung der Kosten und Finanzierung mittels Zuschüsse
• z.B. Kindergarten
§ Betriebswirtschaftslehre für öffentliche Unternehmen (Non-Profit-Betriebe)
o Verfolgen kulturelle, ökologische oder soziale Ziele. = Sachziele
o Sind nicht dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzt
o Müssen sich nicht finanzieren
o Befasst sich mit sozialen Organisationen
o Die Organisationen der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre und der Sozialwirtschaft sind
nicht deckungsgleich. è Siehe Abgrenzung
§ Erwerbswirtschaftlich orientierte Betriebswirtschaftslehre
o Traditionelle Betriebswirtschaftslehre
o Stehen in einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb
o Müssen sich selbst refinanzieren è Streben nach Gewinn
Sozialwirtschaft
§ Extensionale Definition
o Sozialwirtschaft umfasst er alle Anbieter sozialer Dienstleistungen, die den Zweck der sozialen
und gesundheitlichen Versorgung mit ihrer Unternehmung verfolgen.
§ Intensionale Definition
o Sozialwirtschaft versorgt in organisierter Form die Menschen entsprechend ihrem Bedarf
mit gesundheitlichen und sozialen Dienstleistungen.
§ Eine sozialwirtschaftliche Organisation ist im Idealfall eine Solidar- und Versorgungsgemeinschaft, die
für die an ihr teilhabenden Menschen einen bestimmten Bedarf im Unterhalt und in der Führung ihres
Lebens deckt.
o = Abgrenzung zum Non-Profit-Sektor
§ Sozialwirtschaftliche Einrichtungen und Dienste müssen Sachziele erfüllen
o Versorgung von Menschen mit sozialen Dienstleistungen
§ Sozialwirtschaftliche Einrichtungen und Dienste müssen Formalziele erfüllen
o das wirtschaftliche Handeln
1
,Aufgabe der Sozialwirtschaft
§ Der Aufbau eines Hilfesystems, um Bedarfe zu decken. Hierfür müssen die notwendigen Ressourcen
gewonnen und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Abgrenzung BWL und Sozialwirtschaft
§ Betriebswirtschaft und Sozialwirtschaft unterscheiden sich in ihrem Gegenstand und ihrer Zielsetzung.
§ Die Betriebswirtschaft verfolgt vor allem das Ziel der Gewinnmaximierung.
§ Die Sozialwirtschaft verfolgt in erster Linie ihr Sachziel, die Menschen mit sozialen und
gesundheitlichen Dienstleistungen zu versorgen.
o betriebswirtschaftlichen Instrumente können nicht eins zu eins auf die Sozialwirtschaft
übertragen werden.
o Zur Erfüllung der Sachziele kann die Betriebswirtschaftslehre unterstützen.
§ Organisationsabläufe verbessern
§ Ressourceneinsatz effizienter und effektiver gestalten
• Rechnungswesen
• Marketing
• Controlling
Sozialwirtschaft als Bedarfswirtschaft
§ Die Sozialwirtschaft ist, ganzheitlich betrachtet, eine Bedarfswirtschaft, der Bedarf ist das
konstituierende Merkmal der Sozialwirtschaft.
o Es handelt sich dabei um einen sozial anerkannten Bedarf
§ Dieser wird empfunden durch den Mangel an persönlichen oder
lebensgemeinschaftlichen Zurechtkommens
§ Der Bedarf ergibt sich aus:
• Gesellschaftlichen Wertvorstellungen
• per gesetzlicher Definition
• Menschenrechtsübereinkommen
o UN-Flüchtlingskonvention
§ Um den Umfang des individuellen Bedarfs eines Menschen an sozialer Hilfeleistung einschätzen zu
können, muss der Bedarf bemessen werden mittels Hilfebedarfsbemessungsinstrumenten.
o Gesamtplan- und das HMB-W-Verfahren (Hilfebedarf für Menschen mit Behinderungen im
Bereich Wohnen) im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) IX,
o Hilfeplan im SGB VIII-Bereich oder die Einstufung in Pflegegrade im Bereich des SGB XI.
§ Die sozialrechtliche Anerkennung eines Bedarfs steht in direktem Zusammenhang mit der
Beauftragung eines Dienstleisters.
o Dieser kann seine entstandenen Kosten mit der Verwaltung abrechnen
Beispiel
§ Ein pflegebedürftiger Mensch wird in einen Pflegegrad eingestuft. Er kann sich dann, entsprechend
seinem sozialrechtlich anerkannten Bedarf, von einem Pflegedienst aussuchen
o Der sozial anerkannte Bedarf besteht somit unabhängig von der vorhandenen Kaufkraft.
Exkurs Betriebswirtschaft
§ Die Betriebswirtschaftslehre möchte ebenfalls menschlichen Bedarf decken.
o Es handelt sich nicht um einen sozial anerkannten Bedarf.
o Es handelt sich um Bedürfnisse, die keiner Erklärung bedürfen.
§ Befriedigung erfolgt über die Erwerbswirtschaft und deren erzeugte Güter
2
,1.2 Volkswirtschaftslehre und Sozialwirtschaft
§ Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit der Wirtschaft einer Gesellschaft und den aggregierten
Wirtschaftseinheiten.
§ Die Volkswirtschaftslehre unterscheidet zwischen drei Wirtschaftseinheiten:
o Haushalte
§ Sind in erster Linie konsumorientiert, Güter oder Dienstleistungen können selbst
erzeugt oder bezogen werden
o Unternehmen
§ Sind Betriebe im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem, die zur Deckung des
Fremdbedarfs Güter und Dienstleistungen herstellen
o Staat
§ Nimmt aus ökonomischer Perspektive die Ordnungsfunktion ein
• Gesetze
• Regelung des Marktes
o Stellt öffentliche Güter bereit, die durch Steuern und Beiträgen finanziert werden
èMeritorische Güter
• Die aus politscher Sicht für die Bevölkerung wichtigen Güter
o Schwimmbad
o Schulen
Die Wirtschaftseinheiten der Sozialwirtschaft aus ökonomischer Perspektive
§ Für die Sozialwirtschaft bedarf es einer Erweiterung und Präzisierung der ökonomischen
Wirtschaftseinheiten.
o Private Haushalte
o Leistungsempfänger
o Staat als Finanzier und Anbieter
o Sozialunternehmen
o Entscheidungshelfer
Private Haushalte
§ Die privaten Haushalte können im Sozialmarkt in drei Gruppen untergliedert werden:
o Steuer- und Beitragszahler
§ Finanzieren mittels Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen das System der
Sozialleistungen
o Spender
§ Finanzieren die Sozialleistungen über Spenden
o Leistungsempfänger
§ Beziehen die Sozialleistungen
Leistungsempfänger
§ Selbstzahler
o Hier besteht ein übliches Kundenverhältnis, der Leistungsempfänger kommt größtenteils
selbst für die entstandenen Kosten der sozialen Dienstleistung auf.
§ Kitaplatz
o Steuer- bzw. Beitragszahler und Leistungsempfänger unterscheiden sich in dieser
Konstellation nicht, es findet eine Kosten-Nutzen-Abwägung direkt beim Leistungsempfänger
statt.
§ Reziproke Leistungsempfänger
o Dies sind Personen, die durch Steuern und Beiträge in eine Versicherung eingezahlt haben
und eine Sozialleistung zurückerhalten.
§ Arbeitslosenversicherung
o Es findet eine Abwägung von Interessen beim Leistungsempfänger statt.
3
, § Nicht reziproke Leistungsempfänger
o Die Gruppe der Beitrags und Steuerzahler und die Gruppe der Leistungsempfänger fallen
nicht zusammen.
§ Asylbewerber
o Die Gruppe der Steuer- und Beitragszahler verhält sich in diesem Fall solidarisch, es gibt keine
direkte Gegenleistung.
Staat als Finanzier und Anbieter
§ In der Rolle als Leistungsanbieter tritt er auf, wenn er eigene Einrichtungen und Dienste unterhält.
o Kitas
o Kliniken
§ Als Finanzier muss der Staat stets zwischen gesellschaftspolitisch anerkannten und weniger
anerkannten Interessen abwägen.
o Aufnahme von Flüchtlingen
Sozialunternehmen
§ Sozialunternehmen haben drei Funktionen:
o Anbieter sozialer Dienstleistungen
o fungieren als Lobbyorganisationen und gestalten die gesellschaftlichen Prozesse
o Treten in der Rolle des Finanziers auf, indem sie Eigenmittel für die Einrichtungen und
Dienste akquirieren.
§ Spenden
Profit Organisationen
§ Die Qualität der Leistungen spielt eine zentrale Rolle
o Nur wenn die Leistungen gut ist, können genügend Kunden gewonnen werden
Non-Profit-Organisationen
§ Es muss abgewogen werden, wie mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen eine Deckung des
Bedarfs erreicht werden kann.
§ Ziel ist es, ein finanzielles Gleichgewicht zwischen den Ausgaben für die finanzierten Leistungen und den
Einnahmen zu erreichen.
Entscheidungshelfer
§ Haben eine fallsteuernde Funktion.
o Sie sind direkt mit der Aufgabe der Fallsteuerung betraut
§ Jugendamt
o Sie haben eine beratende Funktion
§ Gesetzliche Betreuer
§ Sie können den unterschiedlichen Wirtschaftseinheiten der Sozialwirtschaft angehören
o Staat
o Privathaushalte
o Sozialunternehmen
§ Nehmen Einfluss auf die Inanspruchnahme von Leistungen
o Aus Profit Gründen
o Aus ideellen Gründen
§ Die Entscheidungshelfer sind nur selten eigenständig und unabhängig in ihren Entscheidungen
o Beispiel
§ Die Beratungsstelle berät den Kunden hinsichtlich der Hilfemöglichkeiten,
gleichzeitig gehört sie einer sozialen Organisation an, welche möchte das
Neukunden zu ihrer Organisation kommen.
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§ Bis in die 1990er-Jahre hinein bekamen die Erbringer sozialer Dienstleistungen die Kosten für die
Erstellung und Durchführung ihrer Dienstleistung vollständig durch den jeweiligen Kostenträger
refinanziert.
o Jugendamt
o Sozialhilfeträger
§ Sie mussten sich keine Gedanken um Betriebsführung und den effizienten Einsatz der ihnen zur
Verfügung stehenden Ressourcen machen.
New Public Management
§ Reform und Modernisierungstendenzen von Staat und Verwaltung
§ Die Einführung des New Public Managements und die Öffnung des Marktes waren Reaktionen auf die
immensen Kostensteigerungen im Sozial- und Gesundheitsbereich
o Soziale Dienstleistungen mussten betriebswirtschaftlich arbeiten
o Kritik = Ökonomisierung durch den Einzug der wirtschaftlichen Denk- und Steuerungslogik
Gegenstandsbestimmung der Betriebswirtschaftslehre und der Sozialwirtschaft
Betriebswirtschaftslehre
§ Ist die Untersuchung unternehmerischen Handelns
o Entscheidungsprozess in einem privaten Betrieb im marktwirtschaftlichen Wettbewerb
§ Der Betrieb erstellt die von den Menschen zu ihrer Bedürfnisbefriedigung nachgefragten Güter und
Dienstleistungen. = Sachziel
§ Arten von Betrieben
o Private Betriebe
§ Formalziel = Maximierung des Gewinns
o Öffentliche Betriebe
§ Formalziel = Deckung der Kosten und Finanzierung mittels Zuschüsse
• z.B. Kindergarten
§ Betriebswirtschaftslehre für öffentliche Unternehmen (Non-Profit-Betriebe)
o Verfolgen kulturelle, ökologische oder soziale Ziele. = Sachziele
o Sind nicht dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzt
o Müssen sich nicht finanzieren
o Befasst sich mit sozialen Organisationen
o Die Organisationen der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre und der Sozialwirtschaft sind
nicht deckungsgleich. è Siehe Abgrenzung
§ Erwerbswirtschaftlich orientierte Betriebswirtschaftslehre
o Traditionelle Betriebswirtschaftslehre
o Stehen in einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb
o Müssen sich selbst refinanzieren è Streben nach Gewinn
Sozialwirtschaft
§ Extensionale Definition
o Sozialwirtschaft umfasst er alle Anbieter sozialer Dienstleistungen, die den Zweck der sozialen
und gesundheitlichen Versorgung mit ihrer Unternehmung verfolgen.
§ Intensionale Definition
o Sozialwirtschaft versorgt in organisierter Form die Menschen entsprechend ihrem Bedarf
mit gesundheitlichen und sozialen Dienstleistungen.
§ Eine sozialwirtschaftliche Organisation ist im Idealfall eine Solidar- und Versorgungsgemeinschaft, die
für die an ihr teilhabenden Menschen einen bestimmten Bedarf im Unterhalt und in der Führung ihres
Lebens deckt.
o = Abgrenzung zum Non-Profit-Sektor
§ Sozialwirtschaftliche Einrichtungen und Dienste müssen Sachziele erfüllen
o Versorgung von Menschen mit sozialen Dienstleistungen
§ Sozialwirtschaftliche Einrichtungen und Dienste müssen Formalziele erfüllen
o das wirtschaftliche Handeln
1
,Aufgabe der Sozialwirtschaft
§ Der Aufbau eines Hilfesystems, um Bedarfe zu decken. Hierfür müssen die notwendigen Ressourcen
gewonnen und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Abgrenzung BWL und Sozialwirtschaft
§ Betriebswirtschaft und Sozialwirtschaft unterscheiden sich in ihrem Gegenstand und ihrer Zielsetzung.
§ Die Betriebswirtschaft verfolgt vor allem das Ziel der Gewinnmaximierung.
§ Die Sozialwirtschaft verfolgt in erster Linie ihr Sachziel, die Menschen mit sozialen und
gesundheitlichen Dienstleistungen zu versorgen.
o betriebswirtschaftlichen Instrumente können nicht eins zu eins auf die Sozialwirtschaft
übertragen werden.
o Zur Erfüllung der Sachziele kann die Betriebswirtschaftslehre unterstützen.
§ Organisationsabläufe verbessern
§ Ressourceneinsatz effizienter und effektiver gestalten
• Rechnungswesen
• Marketing
• Controlling
Sozialwirtschaft als Bedarfswirtschaft
§ Die Sozialwirtschaft ist, ganzheitlich betrachtet, eine Bedarfswirtschaft, der Bedarf ist das
konstituierende Merkmal der Sozialwirtschaft.
o Es handelt sich dabei um einen sozial anerkannten Bedarf
§ Dieser wird empfunden durch den Mangel an persönlichen oder
lebensgemeinschaftlichen Zurechtkommens
§ Der Bedarf ergibt sich aus:
• Gesellschaftlichen Wertvorstellungen
• per gesetzlicher Definition
• Menschenrechtsübereinkommen
o UN-Flüchtlingskonvention
§ Um den Umfang des individuellen Bedarfs eines Menschen an sozialer Hilfeleistung einschätzen zu
können, muss der Bedarf bemessen werden mittels Hilfebedarfsbemessungsinstrumenten.
o Gesamtplan- und das HMB-W-Verfahren (Hilfebedarf für Menschen mit Behinderungen im
Bereich Wohnen) im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) IX,
o Hilfeplan im SGB VIII-Bereich oder die Einstufung in Pflegegrade im Bereich des SGB XI.
§ Die sozialrechtliche Anerkennung eines Bedarfs steht in direktem Zusammenhang mit der
Beauftragung eines Dienstleisters.
o Dieser kann seine entstandenen Kosten mit der Verwaltung abrechnen
Beispiel
§ Ein pflegebedürftiger Mensch wird in einen Pflegegrad eingestuft. Er kann sich dann, entsprechend
seinem sozialrechtlich anerkannten Bedarf, von einem Pflegedienst aussuchen
o Der sozial anerkannte Bedarf besteht somit unabhängig von der vorhandenen Kaufkraft.
Exkurs Betriebswirtschaft
§ Die Betriebswirtschaftslehre möchte ebenfalls menschlichen Bedarf decken.
o Es handelt sich nicht um einen sozial anerkannten Bedarf.
o Es handelt sich um Bedürfnisse, die keiner Erklärung bedürfen.
§ Befriedigung erfolgt über die Erwerbswirtschaft und deren erzeugte Güter
2
,1.2 Volkswirtschaftslehre und Sozialwirtschaft
§ Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit der Wirtschaft einer Gesellschaft und den aggregierten
Wirtschaftseinheiten.
§ Die Volkswirtschaftslehre unterscheidet zwischen drei Wirtschaftseinheiten:
o Haushalte
§ Sind in erster Linie konsumorientiert, Güter oder Dienstleistungen können selbst
erzeugt oder bezogen werden
o Unternehmen
§ Sind Betriebe im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem, die zur Deckung des
Fremdbedarfs Güter und Dienstleistungen herstellen
o Staat
§ Nimmt aus ökonomischer Perspektive die Ordnungsfunktion ein
• Gesetze
• Regelung des Marktes
o Stellt öffentliche Güter bereit, die durch Steuern und Beiträgen finanziert werden
èMeritorische Güter
• Die aus politscher Sicht für die Bevölkerung wichtigen Güter
o Schwimmbad
o Schulen
Die Wirtschaftseinheiten der Sozialwirtschaft aus ökonomischer Perspektive
§ Für die Sozialwirtschaft bedarf es einer Erweiterung und Präzisierung der ökonomischen
Wirtschaftseinheiten.
o Private Haushalte
o Leistungsempfänger
o Staat als Finanzier und Anbieter
o Sozialunternehmen
o Entscheidungshelfer
Private Haushalte
§ Die privaten Haushalte können im Sozialmarkt in drei Gruppen untergliedert werden:
o Steuer- und Beitragszahler
§ Finanzieren mittels Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen das System der
Sozialleistungen
o Spender
§ Finanzieren die Sozialleistungen über Spenden
o Leistungsempfänger
§ Beziehen die Sozialleistungen
Leistungsempfänger
§ Selbstzahler
o Hier besteht ein übliches Kundenverhältnis, der Leistungsempfänger kommt größtenteils
selbst für die entstandenen Kosten der sozialen Dienstleistung auf.
§ Kitaplatz
o Steuer- bzw. Beitragszahler und Leistungsempfänger unterscheiden sich in dieser
Konstellation nicht, es findet eine Kosten-Nutzen-Abwägung direkt beim Leistungsempfänger
statt.
§ Reziproke Leistungsempfänger
o Dies sind Personen, die durch Steuern und Beiträge in eine Versicherung eingezahlt haben
und eine Sozialleistung zurückerhalten.
§ Arbeitslosenversicherung
o Es findet eine Abwägung von Interessen beim Leistungsempfänger statt.
3
, § Nicht reziproke Leistungsempfänger
o Die Gruppe der Beitrags und Steuerzahler und die Gruppe der Leistungsempfänger fallen
nicht zusammen.
§ Asylbewerber
o Die Gruppe der Steuer- und Beitragszahler verhält sich in diesem Fall solidarisch, es gibt keine
direkte Gegenleistung.
Staat als Finanzier und Anbieter
§ In der Rolle als Leistungsanbieter tritt er auf, wenn er eigene Einrichtungen und Dienste unterhält.
o Kitas
o Kliniken
§ Als Finanzier muss der Staat stets zwischen gesellschaftspolitisch anerkannten und weniger
anerkannten Interessen abwägen.
o Aufnahme von Flüchtlingen
Sozialunternehmen
§ Sozialunternehmen haben drei Funktionen:
o Anbieter sozialer Dienstleistungen
o fungieren als Lobbyorganisationen und gestalten die gesellschaftlichen Prozesse
o Treten in der Rolle des Finanziers auf, indem sie Eigenmittel für die Einrichtungen und
Dienste akquirieren.
§ Spenden
Profit Organisationen
§ Die Qualität der Leistungen spielt eine zentrale Rolle
o Nur wenn die Leistungen gut ist, können genügend Kunden gewonnen werden
Non-Profit-Organisationen
§ Es muss abgewogen werden, wie mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen eine Deckung des
Bedarfs erreicht werden kann.
§ Ziel ist es, ein finanzielles Gleichgewicht zwischen den Ausgaben für die finanzierten Leistungen und den
Einnahmen zu erreichen.
Entscheidungshelfer
§ Haben eine fallsteuernde Funktion.
o Sie sind direkt mit der Aufgabe der Fallsteuerung betraut
§ Jugendamt
o Sie haben eine beratende Funktion
§ Gesetzliche Betreuer
§ Sie können den unterschiedlichen Wirtschaftseinheiten der Sozialwirtschaft angehören
o Staat
o Privathaushalte
o Sozialunternehmen
§ Nehmen Einfluss auf die Inanspruchnahme von Leistungen
o Aus Profit Gründen
o Aus ideellen Gründen
§ Die Entscheidungshelfer sind nur selten eigenständig und unabhängig in ihren Entscheidungen
o Beispiel
§ Die Beratungsstelle berät den Kunden hinsichtlich der Hilfemöglichkeiten,
gleichzeitig gehört sie einer sozialen Organisation an, welche möchte das
Neukunden zu ihrer Organisation kommen.
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