= Kosten denen entweder ein Aufwand in abweichender Höhe (Anderskosten) oder
kein Aufwand (Zusatzkosten) gegenübersteht.
beruhen nicht auf tatsächlichen Zahlungsvorgängen, sondern lediglich auf einem
fiktiven theoretischen Aufwand (Mögliche Kosten)
Für was sind kalkulatorische Kosten da?
Durch Einbeziehung ist das Unternehmen im Stande eine korrekte
Preiskalkulation anzustellen und die Genauigkeit der Kostenrechnung zu
präzisieren
ermöglichen den tatsächlichen Werteverzehr, unabhängig von handels- und
steuerrechtlichen Vorschriften zu ermitteln
senkt das unternehmerische Risiko
Achtung: Da diese Kostenart rein fiktiv ist und keine auf realen Zahlen basierende
Rechnung existiert, darf sie nicht in der GuV Rechnung berücksichtigt werden!!
Kalkulatorische Kostenarten
Zusatzkosten (kein Aufwand)
Kalkulatorische Miete
Ist ein Unternehmer gleichzeitig auch Eigentümer der genutzten Räume, so entfallen
die Mietkosten an einen fremden Vermieter
Um die Kostenrechnung realistisch auszuführen, wird eine kalkulatorische Miete
angesetzt, da die tatsächliche Mietzahlung ja entfällt.
Berechnung:
Die Höhe der kalkulatorischen Miete wird auf Basis des ortsüblichen Mietpreises
festgesetzt.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften erhalten kein Gehalt,
sondern anteilige Zahlungen des Gewinnes
Damit die Selbstkosten nicht zu niedrig angesetzt werden, wird ein fiktiver
kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt
Maßstab hierfür ist das gewöhnliche Gehalt eines Angestellten in vergleichbarer
Position, Branche und Unternehmensgröße.
Berechnung:
wird auf Grundlage einer vergleichbaren Person in vergleichbarer Position angesetzt
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