Eine mangelhafte Lieferung liegt vor, wenn…
Eine im Kaufvertrag vereinbarte Sache (Lieferung) vom Verkäufer an den
Käufer übergeben und übereignet wird
Die Sache mit Mängeln behaftet ist
stellt eine Pflichtverletzung nach §280 I BGB dar
Schuldnerverzug
Erkennbarkeit der Mängel
Offene Mängel
= Mängel, die bei gewissenhafter Prüfung der Kaufsache sofort entdeckbar ist
Bsp.: Brot ist schimmlig, Spiegel hat einen Sprung
Müssen unverzüglich nach der Entdeckung bei der Wareneinganskontrolle
angezeigt werden
Versteckte Mängel
= Mängel sind trotz gewissenhafter Prüfung zunächst nicht entdeckbar & wurden erst
später z.B. während des Gebrauchs oder ihrer Verarbeitung erkennbar
Bsp.: Konserven sind verdorben, Fehlende Seiten im Buch, Regenmantel nicht
wasserdicht
Müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung spätestens innerhalb der Frist für
Sachmängelhaftung von 2 Jahren angezeigt werden
Arglistig verschwiegene Mängel
= versteckte Mängel, die der Verkäufer dem Käufer absichtlich verschweigt
Bsp.: Beim PKW-Verkauf wird ein Unfall verschwiegen
Beachte! Versäumt ein UN einen Mangel termingerecht zu rügen, verliert es alle
Rechte aus der zweiseitigen Lieferung ggü. dem Lieferer
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