Vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und nimmt Bleibt 4 Jahre im Amt
Einfluss auf Entscheidungen im Unternehmen durch
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Fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern - 3 wählbar sind Mehr Mitarbeiter - desto mehr
Mitglieder im Betriebsrat
Wahlberechtigte - Arbeiter, Angestellte, Azubi - mind. 18 Jahre
Wählbar - Wahlberechtigte Arbeitnehmer, die mind. 6 Monate den Betrieb angehören Hoch
Mitbestimmung
Mitwirkung In sozialen Angelegenheiten
Niedrig I (betrifft alle Mitarbeiter)
In personellen Angelegenheiten Fall 1
In wirtschaftlichen (Betrifft einzelne Personen/Gruppen)
Angelegenheiten Fall 2
Fall 3
§ 87 hat BR Mitbestimmungsrecht
§ 102 Mitbestimmung bei § 92 Mitwirkung bei Z. B. Arbeitszeiten,
§ 111 BetrVG Kündigung Personalplanung Lohngestaltung,
Betriebsänderungen BR muss vorher angehört Urlaubsplan
- Informationsrecht
BR hat werden, sonst Kündigung
unwirksam - Beratungsrecht
- Informationsrecht - Vorschlag Einigung:
- Anhörrecht keine Einigung, dann entscheidet
- Beratungsrecht in besonderen Fällen ein (z. B. die Einigungsstelle
(Widerspruchsrecht) Qualifizierungsvorschlag)
z. B. - wirtschaftliche Lage
- Personalplanung Nicht Einigung - Arbeitsgericht entscheidet
Ergebnis: (kein) Ergebnis: Echte Ergebnis: Einfluss Ergebnis: Echte
kaum Einfluss Mitbestimmung beschränkt Mitbestimmung