Teil des öffentlichen Rechts (Staat gegen Bürger)
Richtet sich nach StGB
o Mit Allgemeinem Teil (AT) §1-79b: Lehre von Verbrechen und dessen
Rechtsfolgen
o Mit Besonderem Teil (BT) §80-358: konkrete Strafbestände
Strafrecht sieht sich als Schutz von Rechtsgütern
Rechtsgüter:
Rechtlich geschütztes Interesse einzelner Personen oder Personengruppen
Individualrechtsgüter (Rechtsgüter des Einzelnen): z.B. Leben, Freiheit, Leib
Kollektive Rechtsgüter (Rechtsgüter der Allgemeinheit): z.B. Sicherheit, Umwelt
Strafzwecke (Warum wird bestraft?):
Absolute Straftheorien:
Vergeltungstheorie (Kant): Unrecht muss mit angemessener Strafe aufgewogen
werden
Sühnetheorie: Die Strafe soll den Täter wieder mit der Rechtsordnung versöhnen
Relative Straftheorien:
Theorie der Generalprävention:
o Negative Generalprävention: Abschreckung
o Positive Generalprävention: Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in
Rechtsordnung
Theorie der Spezialprävention:
o Negative Spezialprävention: Strafe dient der Sicherung der Gesellschaft (Täter
wird eingesperrt)
o Positive Spezialprävention: Strafe dient zur Besserung des Täters (Reue)