Nationale Rechnungslegung Teil 3
Prof.
Referent Dr. Thomas Wilk
· 20.04.20
1 von xx Seiten
, III. Die Bilanzierungsentscheidung
Prof. Dr. Wilk · 20.04.20
2 von 220 Seiten
, 1. Bilanzierungsentscheidung auf 3 Ebenen
a. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit:
- begriffliche Frage des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
- wenn Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut:
- kein Eingang in GuV, sondern Bilanzierung
- auf nächster Ebene Bilanzierungsfähigkeit konkretisieren
b. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit:
1. Persönliche Zurechnung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
(Überprüfung des wirtschaftlichen bzw. zivilrechtlichen Eigentums)
2. Sachliche Zurechnung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
(Einsatz im betrieblichen oder privaten Bereich? -> nur für Einzelunternehmer
und Personengesellschaften von Interesse, Prüfschritt kann bei
Kapitalgesellschaften i.d.R. übergangen werden)
3. Zeitliche Zurechnung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
(Frage, ob Bilanzierung im abgelaufenen Jahr oder erst im Folgejahr,
unter Berücksichtigung der Kriterien des Realisationsprinzip, speziell die Frage,
wer die Gefahren des Untergangs trägt)
Bilanzierung dem Grunde nach !
Prof. Dr. Wilk · 20.04.20
3 von 220 Seiten
, 1. Bilanzierungsentscheidung auf 3 Ebenen
c. Die Bewertung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes:
wenn alle vorherigen Überlegungen zu dem Ergebnis geführt haben, dass es sich um
eine bilanzielle Ausgabe handelt:
Überlegung, mit welchem Wert die Ausgabe anzusetzen ist
(erscheint nur auf den ersten Blick eindeutig)
Bilanzierung der Höhe nach !
c. Ausweis in der Bilanz:
bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut muss in die Bilanz
gestellt werden
-> Entscheidung, an welcher Stelle ein Ausweis zu erfolgen hat
Ausweisfrage in der Bilanz !
Prof. Dr. Wilk · 20.04.20
4 von 220 Seiten
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, III. Die Bilanzierungsentscheidung
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a. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit:
- begriffliche Frage des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
- wenn Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut:
- kein Eingang in GuV, sondern Bilanzierung
- auf nächster Ebene Bilanzierungsfähigkeit konkretisieren
b. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit:
1. Persönliche Zurechnung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
(Überprüfung des wirtschaftlichen bzw. zivilrechtlichen Eigentums)
2. Sachliche Zurechnung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
(Einsatz im betrieblichen oder privaten Bereich? -> nur für Einzelunternehmer
und Personengesellschaften von Interesse, Prüfschritt kann bei
Kapitalgesellschaften i.d.R. übergangen werden)
3. Zeitliche Zurechnung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes
(Frage, ob Bilanzierung im abgelaufenen Jahr oder erst im Folgejahr,
unter Berücksichtigung der Kriterien des Realisationsprinzip, speziell die Frage,
wer die Gefahren des Untergangs trägt)
Bilanzierung dem Grunde nach !
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c. Die Bewertung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes:
wenn alle vorherigen Überlegungen zu dem Ergebnis geführt haben, dass es sich um
eine bilanzielle Ausgabe handelt:
Überlegung, mit welchem Wert die Ausgabe anzusetzen ist
(erscheint nur auf den ersten Blick eindeutig)
Bilanzierung der Höhe nach !
c. Ausweis in der Bilanz:
bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut muss in die Bilanz
gestellt werden
-> Entscheidung, an welcher Stelle ein Ausweis zu erfolgen hat
Ausweisfrage in der Bilanz !
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