IN KINDERERZIEHUNG
§ 1631, Abs. 2 BGB „Kinder " ein gesetz- lich verbrieftes Recht auf
gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und
andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“
führt dazu dass :
-
Bestrafung ,
unerwünschte Verhalten wird unterdrückt verändert
I. statt
• nur
,
Wird negativ ( Eltern )
Bestrafung
>
> verh .
verstärkt
/ f. Kind erlernt Aggressivität als
Problemlösung handelt nach Vorbild Eltern
•
;
| / 1. fürchtet vor strafenden Elternteil ;
•
> Reiz bei Kondit Kind Bestraf mit
generalisierung opeianten Veib
:
. .
. unerw .
Verhalten u. mit Person
IV. •
Förderung Entstehung Depression +
Hilflosigkeit
•
Reizdiskrimination: kann d. sit . unterscheiden , flucht wenn es alleine ist
Studie Seligmann
✗ wiederholte
Erfahrung unangen . + traumatis .
Eicign Kein Ausweg
.
Passivität , Resignation
Kein haben
>
Ausweg , weil erlernte Hilflosigkeit erlernt
>
Depression / erlernte Hilflosigkeit
↳ Hilflosigkeit
Gefühle von u .
Wertlosigkeit
„Direct positive reinforcement is to be preferred because -
SKINNER
it appears to have fewer objectionable by-products”