Versicherte Sachen: „Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten
Wohnung (Versicherungsort).“
erstreckt sich auch auf Sachen der Person mit denen der VN in einer häuslichen
Gemeinschaft lebt oder die in einem Dienstverhältnis zum VN stehen (wenn die Tätigkeit am
Versicherungsort ausgeführt wird), auch fremdes Eigentum (z.B. von Besuchern, geliehene
oder gemietete Gegenstände, fremde Kleintiere) ist versichert, solang es nicht zum Eigentum
von Mietern oder Untermietern gehört
Hausrat, der wegen eines bevorstehenden oder eingetretenen Versicherungsfalles
vorübergehend vom Versicherungsort entfernt werden muss, bleibt versichert, solange ein
zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit dem Vorgang besteht
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des VN zur privaten Nutzung
(Gebrauch/Verbrauch) dienen. Wertsachen einschließlich Bargeld gehören auch zum Hausrat. Zum
Hausrat gehören auch alle Sachen, die im Haushalt aufbewahrt werden und nur noch gelegentlich
oder außerhalb der Wohnung genutzt werden.
Einrichtung z.B. Möbel, Teppich, Gardinen
Gebrauchsgüter z.B. Geschirr, Bettzeug, Bücher, elektrische
Haushaltsgeräte
Verbrauchsgüter z.B. Nahrungs- und Genussmittel
Bargeld, Wertsachen z.B. Schmuck und Pelze
Nur noch gelegentlich genutzter Hausrat z.B. Aussortierte funktionstüchtige
Musikanlage, Campingausrüstung
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen:
- 20 % der Versicherungssumme
- Bargeld, Geldkarte – 1500€
- Urkunden, Sparbücher – 3000€
- Schmucksachen, Münzen, Edelsteine – 20000€
Wohnung (Versicherungsort).“
erstreckt sich auch auf Sachen der Person mit denen der VN in einer häuslichen
Gemeinschaft lebt oder die in einem Dienstverhältnis zum VN stehen (wenn die Tätigkeit am
Versicherungsort ausgeführt wird), auch fremdes Eigentum (z.B. von Besuchern, geliehene
oder gemietete Gegenstände, fremde Kleintiere) ist versichert, solang es nicht zum Eigentum
von Mietern oder Untermietern gehört
Hausrat, der wegen eines bevorstehenden oder eingetretenen Versicherungsfalles
vorübergehend vom Versicherungsort entfernt werden muss, bleibt versichert, solange ein
zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit dem Vorgang besteht
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des VN zur privaten Nutzung
(Gebrauch/Verbrauch) dienen. Wertsachen einschließlich Bargeld gehören auch zum Hausrat. Zum
Hausrat gehören auch alle Sachen, die im Haushalt aufbewahrt werden und nur noch gelegentlich
oder außerhalb der Wohnung genutzt werden.
Einrichtung z.B. Möbel, Teppich, Gardinen
Gebrauchsgüter z.B. Geschirr, Bettzeug, Bücher, elektrische
Haushaltsgeräte
Verbrauchsgüter z.B. Nahrungs- und Genussmittel
Bargeld, Wertsachen z.B. Schmuck und Pelze
Nur noch gelegentlich genutzter Hausrat z.B. Aussortierte funktionstüchtige
Musikanlage, Campingausrüstung
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen:
- 20 % der Versicherungssumme
- Bargeld, Geldkarte – 1500€
- Urkunden, Sparbücher – 3000€
- Schmucksachen, Münzen, Edelsteine – 20000€