Lernübersicht: Tarifvertragsrecht
1. Definition Gewerkschaften
Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von AN, die ihre wirtschaftliche, sozialen und beruflichen
Interessen gegenüber AG vertreten.
Ziel:
bessere Arbeitsbedingungen für Mitglieder erreichen
Beispiele wichtiger Gewerkschaften in Deutschland:
ver.di Dienstleistungsberufe
IG Metall Metall- und Elektroindustrie
GEW Bildung & Wissenschaft
NGG Nahrung & Gastronomie
2. Entstehung von Gewerkschaften
Gewerkschaften entstanden im 19. Jahrhundert während der Industrialisierung
Gründe:
sehr lange Arbeitszeiten (12-16 Stunden täglich)
sehr niedrige Löhne
Kinderarbeit
keine soziale Absicherung
unsichere Arbeitsbedingungen
Arbeiter hatten einzeln keine Verhandlungsmacht, daher organisierten sie sich gemeinsam
Grundidee:
gemeinsam stärker, als alleine (Solidaritätsprinzip)
,5
3. Aufgaben der Gewerkschaften
a) Tarifverhandlungen führen:
Gewerkschaften verhandeln mit Arbeitgeberverbänden über:
Löhne und Gehälter
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Zuschläge
Ausbildungsvergütung
b) Tarifverträge abschließen:
regeln verbindlich die Arbeitsbedingungen
c) Interessenvertretung:
vertreten AN gegenüber:
Unternehmen
Politik
Ö entlichkeit
, d) Unterstützung der Mitglieder:
Rechtsberatung
Rechtsschutz vor Gericht
Unterstützung bei Kündigung
Beratung bei Arbeitsproblemen
e) Organisation von Streiks:
wenn Verhandlungen scheitern
f) Mitbestimmung im Betrieb:
z.B. über Betriebsräte
4. Grundprinzip der Gewerkschaften
Solidaritätsprinzip:
„Gemeinsam sind wir stark.“
viele AN zusammen haben mehr Macht gegenüber AG
5. wichtige Erfolge der Gewerkschaften
wichtige Vorbesserungen für AN:
8-Stunden-Tag
Mindestlohn
Kündigungsschutz
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (seit 1957)
gesetzlicher Urlaubsanspruch
Mitbestimmung durch Betriebsrat
Arbeitsschutzgesetze
6. Tarifverträge
Definition:
ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen:
Gewerkschaft (AN)
Arbeitgeberverband oder Unternehmen (AG)
7. Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet:
AG und AN dürfen Arbeitsbedingungen selbst aushandeln, ohne Einfluss des Staates
Grundlage: Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit)
AN dürfen Gewerkschaft bilden
AG dürfen Arbeitgeberverbände bilden
8. Sozialpartner
AN-Seite = Gewerkschaften
AG-Seite = Arbeitgeberverbände
Beide Seiten verhandeln miteinander.
1. Definition Gewerkschaften
Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von AN, die ihre wirtschaftliche, sozialen und beruflichen
Interessen gegenüber AG vertreten.
Ziel:
bessere Arbeitsbedingungen für Mitglieder erreichen
Beispiele wichtiger Gewerkschaften in Deutschland:
ver.di Dienstleistungsberufe
IG Metall Metall- und Elektroindustrie
GEW Bildung & Wissenschaft
NGG Nahrung & Gastronomie
2. Entstehung von Gewerkschaften
Gewerkschaften entstanden im 19. Jahrhundert während der Industrialisierung
Gründe:
sehr lange Arbeitszeiten (12-16 Stunden täglich)
sehr niedrige Löhne
Kinderarbeit
keine soziale Absicherung
unsichere Arbeitsbedingungen
Arbeiter hatten einzeln keine Verhandlungsmacht, daher organisierten sie sich gemeinsam
Grundidee:
gemeinsam stärker, als alleine (Solidaritätsprinzip)
,5
3. Aufgaben der Gewerkschaften
a) Tarifverhandlungen führen:
Gewerkschaften verhandeln mit Arbeitgeberverbänden über:
Löhne und Gehälter
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Zuschläge
Ausbildungsvergütung
b) Tarifverträge abschließen:
regeln verbindlich die Arbeitsbedingungen
c) Interessenvertretung:
vertreten AN gegenüber:
Unternehmen
Politik
Ö entlichkeit
, d) Unterstützung der Mitglieder:
Rechtsberatung
Rechtsschutz vor Gericht
Unterstützung bei Kündigung
Beratung bei Arbeitsproblemen
e) Organisation von Streiks:
wenn Verhandlungen scheitern
f) Mitbestimmung im Betrieb:
z.B. über Betriebsräte
4. Grundprinzip der Gewerkschaften
Solidaritätsprinzip:
„Gemeinsam sind wir stark.“
viele AN zusammen haben mehr Macht gegenüber AG
5. wichtige Erfolge der Gewerkschaften
wichtige Vorbesserungen für AN:
8-Stunden-Tag
Mindestlohn
Kündigungsschutz
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (seit 1957)
gesetzlicher Urlaubsanspruch
Mitbestimmung durch Betriebsrat
Arbeitsschutzgesetze
6. Tarifverträge
Definition:
ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen:
Gewerkschaft (AN)
Arbeitgeberverband oder Unternehmen (AG)
7. Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet:
AG und AN dürfen Arbeitsbedingungen selbst aushandeln, ohne Einfluss des Staates
Grundlage: Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit)
AN dürfen Gewerkschaft bilden
AG dürfen Arbeitgeberverbände bilden
8. Sozialpartner
AN-Seite = Gewerkschaften
AG-Seite = Arbeitgeberverbände
Beide Seiten verhandeln miteinander.