Lernübersicht: Sozialrecht und Sozialversicherung
1. Was ist Sozialrecht?
1.1 Definition
Das Sozialrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die Menschen sozial absichern und ihnen in
bestimmten Lebenssituationen Unterstützung ermöglichen.
Es regelt beispielsweise:
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
finanzielle Absicherung im Alter
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit,
Absicherung bei Arbeitsunfällen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Förderung von Rehabilitation und Teilhabe
Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB).
1.2 Ziele des Sozialrechts
Das Sozialrecht soll:
existenzielle Risiken absichern
soziale Ungleichheiten abmildern
Menschen in Notlagen unterstützen
Gesundheit und Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
ein menschenwürdiges Leben sichern
Beispiel aus dem Gesundheitswesen:
Eine Arbeitnehmerin erkrankt schwer und kann mehrere Monate nicht arbeiten.
Je nach Situation greifen zunächst die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, anschließend
möglicherweise Krankengeld und bei längerfristigen Einschränkungen gegebenenfalls Rehabilitations- oder
Rentenleistungen.
2. das Sozialstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip ist in Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz verankert. Es verpflichtet den Staat, für soziale
Sicherheit und einen angemessenen sozialen Ausgleich zu sorgen.
Dazu gehören unter anderem:
die Sozialversicherung
soziale Entschädigungsleistungen
Sozialhilfe und existenzsichernde Leistungen
Unterstützung für Familien
Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert stark nach dem Solidaritätsprinzip. In der gesetzlichen
Rentenversicherung spielt dagegen zusätzlich das Verhältnis zwischen Beiträgen, Entgeltpunkten und späterer
Rentenhöhe eine wichtige Rolle.
, 3. das Sozialgesetzbuch (SGB)
Das Sozialgesetzbuch besteht aus mehreren Büchern. Jedes Buch behandelt einen bestimmten Bereich des
Sozialrechts.
Gesetz Thema
SGB I allgemeiner Teil: Grundsätze, Rechte und Pflichten
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III Arbeitsförderung, insbesondere Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderungsleistungen
SGB IV gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI soziale Pflegeversicherung
SGB XII Sozialhilfe
SGB XIV soziale Entschädigung
4. Sozialversicherung, Versorgung und Fürsorge
Sozialversicherung
Schutz gegen gesetzlich definierte Lebensrisiken. Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Beiträge und in
einzelnen Zweigen auch durch staatliche Zuschüsse.
Beispiele: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Soziale Entschädigung und Versorgung
Leistungen bei bestimmten gesetzlich anerkannten Schädigungen oder besonderen Verantwortungsfällen.
Beispiel: Leistungen nach dem SGB XIV bei anerkannten schädigungsbedingten Gesundheitsfolgen
Soziale Fürsorge
Steuerfinanzierte, in der Regel bedarfsabhängige Unterstützung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind.
Beispiele: Sozialhilfe oder Grundsicherung.
Der zentrale Unterschied:
Sozialversicherungsleistungen beruhen auf einer Versicherung beziehungsweise gesetzlichen
Versicherungspflicht. Fürsorgeleistungen setzen dagegen typischerweise voraus, dass ein gesetzlich
bestimmter Bedarf besteht
5. Überblick über die fünf Versicherungszweige
In Deutschland gibt es fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung.
5.1 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
SGB V
deckt unter anderem medizinische Behandlung, Arzneimittel, Krankenhausversorgung und Krankengeld
ab.
1. Was ist Sozialrecht?
1.1 Definition
Das Sozialrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die Menschen sozial absichern und ihnen in
bestimmten Lebenssituationen Unterstützung ermöglichen.
Es regelt beispielsweise:
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
finanzielle Absicherung im Alter
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit,
Absicherung bei Arbeitsunfällen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Förderung von Rehabilitation und Teilhabe
Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB).
1.2 Ziele des Sozialrechts
Das Sozialrecht soll:
existenzielle Risiken absichern
soziale Ungleichheiten abmildern
Menschen in Notlagen unterstützen
Gesundheit und Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
ein menschenwürdiges Leben sichern
Beispiel aus dem Gesundheitswesen:
Eine Arbeitnehmerin erkrankt schwer und kann mehrere Monate nicht arbeiten.
Je nach Situation greifen zunächst die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, anschließend
möglicherweise Krankengeld und bei längerfristigen Einschränkungen gegebenenfalls Rehabilitations- oder
Rentenleistungen.
2. das Sozialstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip ist in Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz verankert. Es verpflichtet den Staat, für soziale
Sicherheit und einen angemessenen sozialen Ausgleich zu sorgen.
Dazu gehören unter anderem:
die Sozialversicherung
soziale Entschädigungsleistungen
Sozialhilfe und existenzsichernde Leistungen
Unterstützung für Familien
Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert stark nach dem Solidaritätsprinzip. In der gesetzlichen
Rentenversicherung spielt dagegen zusätzlich das Verhältnis zwischen Beiträgen, Entgeltpunkten und späterer
Rentenhöhe eine wichtige Rolle.
, 3. das Sozialgesetzbuch (SGB)
Das Sozialgesetzbuch besteht aus mehreren Büchern. Jedes Buch behandelt einen bestimmten Bereich des
Sozialrechts.
Gesetz Thema
SGB I allgemeiner Teil: Grundsätze, Rechte und Pflichten
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III Arbeitsförderung, insbesondere Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderungsleistungen
SGB IV gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI soziale Pflegeversicherung
SGB XII Sozialhilfe
SGB XIV soziale Entschädigung
4. Sozialversicherung, Versorgung und Fürsorge
Sozialversicherung
Schutz gegen gesetzlich definierte Lebensrisiken. Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Beiträge und in
einzelnen Zweigen auch durch staatliche Zuschüsse.
Beispiele: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Soziale Entschädigung und Versorgung
Leistungen bei bestimmten gesetzlich anerkannten Schädigungen oder besonderen Verantwortungsfällen.
Beispiel: Leistungen nach dem SGB XIV bei anerkannten schädigungsbedingten Gesundheitsfolgen
Soziale Fürsorge
Steuerfinanzierte, in der Regel bedarfsabhängige Unterstützung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind.
Beispiele: Sozialhilfe oder Grundsicherung.
Der zentrale Unterschied:
Sozialversicherungsleistungen beruhen auf einer Versicherung beziehungsweise gesetzlichen
Versicherungspflicht. Fürsorgeleistungen setzen dagegen typischerweise voraus, dass ein gesetzlich
bestimmter Bedarf besteht
5. Überblick über die fünf Versicherungszweige
In Deutschland gibt es fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung.
5.1 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
SGB V
deckt unter anderem medizinische Behandlung, Arzneimittel, Krankenhausversorgung und Krankengeld
ab.