RECHT 1
GRUND LAGEN
& *
Privatrecht/ Zivilrecht
Öffentliches Recht
regelt Rechtsbeziehungen von Rechtssubjekten (Personen) unter-
regelt Verhältnisse zwischen Staat & Bürger
einander
• Verfassungsrecht
Privatautonomie = jeder Einzelne seine Rechtsbeziehungen zu
• Verwaltungsrecht
anderen selbst bestimmen und selbstverantwortlich gestalten kann
• Strafrecht
wichtigste Gestaltungsformen: Vertrag
• Ordnungswidrigkeitenrecht
Regelwerk: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Prozessrecht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
• Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
• Präambel, Grundrechten, grundrechtsgleichen Rechten, Regelungen über Staatsorganisation
• Bsp. Grundrecht: Menschenwürde und Berufsfreiheit, Widerstandsrecht und staatsbürgerliche Gleichheitsrecht
Staatsorgane
• Legislative: gesetzgebende Gewalt
• Judikative: rechtssprechende Gewalt
• Exekutive: ausführende Gewalt
Gewaltenteilung = Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane
• Zweck: Unabhängigkeit der Organe zu gewährleisten, um Machtmissbrauch durch gegenseitige Kontrolle zu verhindern
Verwaltungsrecht
• Recht der Exekutive
• allgemeine Verwaltungsrecht: Grundlagen und die Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit werden festgelegt (Regelungen, die
im Prinzip in jedem Verwaltungsverfahren)
• besonderes Verwaltungsrecht: Steuerrecht, Sozialrecht, öffentliche Baurecht, Umweltrecht, Kommunalrecht, Schul- und
Hochschulrecht, Beamtenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Gaststättenrecht & Gewerberecht
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
• strafbarer Handungen und ihre staatlichen Sanktionen dar
• allgemeiner Teil: Grundlagen der Strafbarkeit
• besonderer Teil: einzele Straftaten (Delikte) und jeweils normierte Rechtsfolge
• Ordnungswidrigkeitsrecht: ähnelt in Methodik und Verfahren, hier nur keine Strafen, sondern Ahndung mittels Geldbuße
Prozessrecht
• Gerichtsverfahren mit der Unterteilung in Zivilprozess-, Strafprozess- und Verwaltungsprozessrecht
• z.b. dann zuständig, wenn die Entscheidung einer Behörde angefochten oder sie zu einem Tun verpflichtet werden soll
, Privatrecht
folgende Unterteilungen
• allgemeine Privatrecht (=Zivilrecht) und Sonderprivatrecht
• materielle und formelle Privatrecht
allgemeiner Privatrecht materielle Privatrecht
5 Bücher des BGBs • Gesamtheit der Rechtsnormen des Privatrechts, die sich mit
1. Allgemeiner Teil der Entstehung, Veränderung, Übertragung und dem
2. Schuldrecht Erlöschen von Rechten und Ansprüchen beschäftigt
3. Sachenrecht
4. Familienrecht formelle Privatrecht
5. Erbrecht • regelt Zivilprozessordnung die Durchsetzung des materiellen
Sonderprivatrecht
• Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht,
Urheberrecht, gewerbliche Rechtsschutz,
Wirtschafts(privat)recht, Wertpapierrecht,
Rechtsquellen
Quelle und Maßstab der Beantwortung juristischer Fragestellungen ist das Recht
besteht aus einem positiven Recht und Gewohnheitsrecht
positivem Recht: Gesetze durch den Gesetzgeber und materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen durch die vollziehende Gewalt
erlassen. Hierzu gehören auch Satzungen
Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht, das durch eine längere tatsächliche Übungen entsteht, die von den Beteiligten als
rechtsverbindlich anerkannt ist
Normenhierarchie der Bundesrepublik Deutschland
&
Supranationales
Recht
Grundgesetz
Bundesrecht
Landesverfassung
Landesrecht
Gewohnheitsrecht
GRUND LAGEN
& *
Privatrecht/ Zivilrecht
Öffentliches Recht
regelt Rechtsbeziehungen von Rechtssubjekten (Personen) unter-
regelt Verhältnisse zwischen Staat & Bürger
einander
• Verfassungsrecht
Privatautonomie = jeder Einzelne seine Rechtsbeziehungen zu
• Verwaltungsrecht
anderen selbst bestimmen und selbstverantwortlich gestalten kann
• Strafrecht
wichtigste Gestaltungsformen: Vertrag
• Ordnungswidrigkeitenrecht
Regelwerk: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Prozessrecht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
• Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
• Präambel, Grundrechten, grundrechtsgleichen Rechten, Regelungen über Staatsorganisation
• Bsp. Grundrecht: Menschenwürde und Berufsfreiheit, Widerstandsrecht und staatsbürgerliche Gleichheitsrecht
Staatsorgane
• Legislative: gesetzgebende Gewalt
• Judikative: rechtssprechende Gewalt
• Exekutive: ausführende Gewalt
Gewaltenteilung = Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane
• Zweck: Unabhängigkeit der Organe zu gewährleisten, um Machtmissbrauch durch gegenseitige Kontrolle zu verhindern
Verwaltungsrecht
• Recht der Exekutive
• allgemeine Verwaltungsrecht: Grundlagen und die Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit werden festgelegt (Regelungen, die
im Prinzip in jedem Verwaltungsverfahren)
• besonderes Verwaltungsrecht: Steuerrecht, Sozialrecht, öffentliche Baurecht, Umweltrecht, Kommunalrecht, Schul- und
Hochschulrecht, Beamtenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Gaststättenrecht & Gewerberecht
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
• strafbarer Handungen und ihre staatlichen Sanktionen dar
• allgemeiner Teil: Grundlagen der Strafbarkeit
• besonderer Teil: einzele Straftaten (Delikte) und jeweils normierte Rechtsfolge
• Ordnungswidrigkeitsrecht: ähnelt in Methodik und Verfahren, hier nur keine Strafen, sondern Ahndung mittels Geldbuße
Prozessrecht
• Gerichtsverfahren mit der Unterteilung in Zivilprozess-, Strafprozess- und Verwaltungsprozessrecht
• z.b. dann zuständig, wenn die Entscheidung einer Behörde angefochten oder sie zu einem Tun verpflichtet werden soll
, Privatrecht
folgende Unterteilungen
• allgemeine Privatrecht (=Zivilrecht) und Sonderprivatrecht
• materielle und formelle Privatrecht
allgemeiner Privatrecht materielle Privatrecht
5 Bücher des BGBs • Gesamtheit der Rechtsnormen des Privatrechts, die sich mit
1. Allgemeiner Teil der Entstehung, Veränderung, Übertragung und dem
2. Schuldrecht Erlöschen von Rechten und Ansprüchen beschäftigt
3. Sachenrecht
4. Familienrecht formelle Privatrecht
5. Erbrecht • regelt Zivilprozessordnung die Durchsetzung des materiellen
Sonderprivatrecht
• Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht,
Urheberrecht, gewerbliche Rechtsschutz,
Wirtschafts(privat)recht, Wertpapierrecht,
Rechtsquellen
Quelle und Maßstab der Beantwortung juristischer Fragestellungen ist das Recht
besteht aus einem positiven Recht und Gewohnheitsrecht
positivem Recht: Gesetze durch den Gesetzgeber und materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen durch die vollziehende Gewalt
erlassen. Hierzu gehören auch Satzungen
Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht, das durch eine längere tatsächliche Übungen entsteht, die von den Beteiligten als
rechtsverbindlich anerkannt ist
Normenhierarchie der Bundesrepublik Deutschland
&
Supranationales
Recht
Grundgesetz
Bundesrecht
Landesverfassung
Landesrecht
Gewohnheitsrecht