Grundrechte ✦ Zusammenfassung
Vorlesung Grundrechte · SS 2026
① Einordnung im Recht
Öffentliches Recht → Verfassungsrecht → Grundrechte
Verfassungsrecht teilt sich in:
Staatsorganisationsrecht – Aufbau, Aufgaben, Struktur des Staates
Grundrechte – verfassungsmäßig verbürgte Rechte des Einzelnen gegen den Staat
Daneben: Verwaltungsrecht als zweite Säule des öffentlichen Rechts
② Geschichtliche Entwicklung
🇬🇧 Vorneuzeitliche Wurzeln 🌍 Erste moderne Kataloge
(England) 🇫🇷 Déclaration des droits de l'homme
(1789)
🇺🇸 Federal Bill of Rights
Magna Charta Libertatum (1215)
Act of Habeas Corpus (1679) (1791)
Bill of Rights (1689)
, 🇩🇪 Entwicklung in Deutschland bis zum GG
Frühkonstitutionelle Verfassungen (Bayern, Baden, Württemberg)
Paulskirchenverfassung (1849) – nie wirksam, aber wegweisend
Spätkonstitutionalismus, v.a. Preußische Verfassungsurkunde (1850)
Weimarer Reichsverfassung – 2. Hauptteil „Grundrechte und Grundpflichten"
📜 Die Grundrechte im GG
Vorgeschichte: frühe Länderverfassungen nach 1945
Beratungen auf Herrenchiemsee & im Parlamentarischen Rat
Weiterentwicklung durch:
förmliche Verfassungsänderungen (Erweiterung & Beschränkung)
Rechtsprechung des BVerfG (zentral!)
③ Was sind Grundrechte?
„Die Grundrechte des Grundgesetzes sind die die Ausübung der staatlichen Gewalt
verfassungskräftig verpflichtenden subjektiven Rechte des einzelnen."
subjektive Rechte des Einzelnen – jeder kann sich selbst darauf berufen (Klagerecht!)
Bindung der staatlichen Gewalt – verpflichten Legislative, Exekutive & Judikative
verfassungskräftig – stehen im Rang über einfachem Recht
🔑 Art. 1 Abs. 3 GG
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
④ Wichtige Unterscheidungen
Vorlesung Grundrechte · SS 2026
① Einordnung im Recht
Öffentliches Recht → Verfassungsrecht → Grundrechte
Verfassungsrecht teilt sich in:
Staatsorganisationsrecht – Aufbau, Aufgaben, Struktur des Staates
Grundrechte – verfassungsmäßig verbürgte Rechte des Einzelnen gegen den Staat
Daneben: Verwaltungsrecht als zweite Säule des öffentlichen Rechts
② Geschichtliche Entwicklung
🇬🇧 Vorneuzeitliche Wurzeln 🌍 Erste moderne Kataloge
(England) 🇫🇷 Déclaration des droits de l'homme
(1789)
🇺🇸 Federal Bill of Rights
Magna Charta Libertatum (1215)
Act of Habeas Corpus (1679) (1791)
Bill of Rights (1689)
, 🇩🇪 Entwicklung in Deutschland bis zum GG
Frühkonstitutionelle Verfassungen (Bayern, Baden, Württemberg)
Paulskirchenverfassung (1849) – nie wirksam, aber wegweisend
Spätkonstitutionalismus, v.a. Preußische Verfassungsurkunde (1850)
Weimarer Reichsverfassung – 2. Hauptteil „Grundrechte und Grundpflichten"
📜 Die Grundrechte im GG
Vorgeschichte: frühe Länderverfassungen nach 1945
Beratungen auf Herrenchiemsee & im Parlamentarischen Rat
Weiterentwicklung durch:
förmliche Verfassungsänderungen (Erweiterung & Beschränkung)
Rechtsprechung des BVerfG (zentral!)
③ Was sind Grundrechte?
„Die Grundrechte des Grundgesetzes sind die die Ausübung der staatlichen Gewalt
verfassungskräftig verpflichtenden subjektiven Rechte des einzelnen."
subjektive Rechte des Einzelnen – jeder kann sich selbst darauf berufen (Klagerecht!)
Bindung der staatlichen Gewalt – verpflichten Legislative, Exekutive & Judikative
verfassungskräftig – stehen im Rang über einfachem Recht
🔑 Art. 1 Abs. 3 GG
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
④ Wichtige Unterscheidungen