3 Konjunktur und Wirtschaftswachstum
3.1 Ziele der Stabilitätspolitik
3.1.1 Zielsetzungen und ihre Messbarkeit
Das Stabilitätsgesetz: Die auf der Grundlage der Theorie gewonnenen Erkenntnisse, dass der
Wirtschaftsablauf durch Veränderung der Staatseinnahmen und Staatsausgaben im Sinne
bestimmter wirtschaftspolitischer Zielsetzungen beeinflusst werden kann und soll, ist in der
Bundesrepublik Deutschland 1967 mit dem sogenannten Stabilitätsgesetz (Gesetz zur
Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, StWG) in politisch vorbildliche
Handlungsnormen umgesetzt worden.
In §1 des Stabilitätsgesetzes ist die oft als magisches Viereck bezeichnete Zielsetzung der
Wirtschaftspolitik festgelegt.
„Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen
die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die
Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen
Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen
Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und
angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.
Zur Einhaltung bzw. Erreichung des in §1 aufgeführten Ziels sind Bund und Länder direkt
verpflichtet. Auch die Gemeinden und Gemeindeverbände sind auf die Ziele Preisstabilität (=
Preisniveaustabilität), Vollbeschäftigung, Wachstum und außenwirtschaftliches
Gleichgewicht festgelegt.
Der Jahreswirtschaftsbericht (§2 StWG) dient als Grundlage der Finanzplanung und der
Stabilitätsprogramme. Der Jahreswirtschaftsbericht wird jährlich erstellt und im Januar
eines jeden Jahres vorgelegt. Er enthält
eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates,
eine Darlegung der von der Bundesregierung angestrebten wirtschaftspolitischen
und finanzpolitischen Ziele
eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Dieser Jahreswirtschaftsbericht ist auch Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung und der
im Rahmen der EU zu erstellenden Stabilitätsprogramme.
, Die Ziele des magischen Vierecks, die im Stabilitätsgesetz verankert wurden, werden ergänzt
durch weitere, für die wirtschaftliche Entwicklung als wichtig anerkannte Zielsetzungen.
Hoher Beschäftigungsstand Vollbeschäftigung
Das Ziel der Vollbeschäftigung wird im Allgemeinen auf den Beschäftigungsstand des
Produktionsfaktors Arbeit bezogen. Es wird hinterfragt, inwieweit das vorhandene
Arbeitsangebot tatsächlich genutzt wird, also wie hoch der Beschäftigungsgrad ist. Bei einer
Arbeitslosenquote 2% spricht man von der Vollbeschäftigung. Das Ziel der Vollbeschäftigung
ist nach einer Definition der Bundesagentur für Arbeit dann gegeben, wenn mehrere
Bedingungen erfüllt sind.
Vollbeschäftigung gilt dann als erreicht, wenn
alle arbeitswilligen und arbeitsfähigen Personen,
3.1 Ziele der Stabilitätspolitik
3.1.1 Zielsetzungen und ihre Messbarkeit
Das Stabilitätsgesetz: Die auf der Grundlage der Theorie gewonnenen Erkenntnisse, dass der
Wirtschaftsablauf durch Veränderung der Staatseinnahmen und Staatsausgaben im Sinne
bestimmter wirtschaftspolitischer Zielsetzungen beeinflusst werden kann und soll, ist in der
Bundesrepublik Deutschland 1967 mit dem sogenannten Stabilitätsgesetz (Gesetz zur
Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, StWG) in politisch vorbildliche
Handlungsnormen umgesetzt worden.
In §1 des Stabilitätsgesetzes ist die oft als magisches Viereck bezeichnete Zielsetzung der
Wirtschaftspolitik festgelegt.
„Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen
die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die
Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen
Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen
Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und
angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.
Zur Einhaltung bzw. Erreichung des in §1 aufgeführten Ziels sind Bund und Länder direkt
verpflichtet. Auch die Gemeinden und Gemeindeverbände sind auf die Ziele Preisstabilität (=
Preisniveaustabilität), Vollbeschäftigung, Wachstum und außenwirtschaftliches
Gleichgewicht festgelegt.
Der Jahreswirtschaftsbericht (§2 StWG) dient als Grundlage der Finanzplanung und der
Stabilitätsprogramme. Der Jahreswirtschaftsbericht wird jährlich erstellt und im Januar
eines jeden Jahres vorgelegt. Er enthält
eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates,
eine Darlegung der von der Bundesregierung angestrebten wirtschaftspolitischen
und finanzpolitischen Ziele
eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Dieser Jahreswirtschaftsbericht ist auch Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung und der
im Rahmen der EU zu erstellenden Stabilitätsprogramme.
, Die Ziele des magischen Vierecks, die im Stabilitätsgesetz verankert wurden, werden ergänzt
durch weitere, für die wirtschaftliche Entwicklung als wichtig anerkannte Zielsetzungen.
Hoher Beschäftigungsstand Vollbeschäftigung
Das Ziel der Vollbeschäftigung wird im Allgemeinen auf den Beschäftigungsstand des
Produktionsfaktors Arbeit bezogen. Es wird hinterfragt, inwieweit das vorhandene
Arbeitsangebot tatsächlich genutzt wird, also wie hoch der Beschäftigungsgrad ist. Bei einer
Arbeitslosenquote 2% spricht man von der Vollbeschäftigung. Das Ziel der Vollbeschäftigung
ist nach einer Definition der Bundesagentur für Arbeit dann gegeben, wenn mehrere
Bedingungen erfüllt sind.
Vollbeschäftigung gilt dann als erreicht, wenn
alle arbeitswilligen und arbeitsfähigen Personen,