Erster Abschnitt: Das Strafrecht im Rechtssystem
§ Der strafrechtlich relevance konflikt
I
Abgrenzung
•
strafrecnt
Ordnungs 1 Definitionen :
• -
.
widrigkeit
materielles a) Strafreoht and
ordnungswidrigkeit
• :
strafrecnt
•
Nebenstraf -
strafrecht hat sanctionen zur Fdge →
regeltxorraussetzungen A
recent Fagen einer Strafttat
sanction Reine
Ordnungswidrigkeit xerfdgtals strafe, sondern eine
Geldbupoe Do
-
ierhangung dieser Geldbupoe hoingt nicht Mit einem
sozialetnischentadelzusammenc.im Gegensatz 2-ur strafe)
b) Kern -
and Nebenstrafrecht :
materielles Strafreoho die Vorraus
rechtliche
Regelungen welche
- -
,
setzungen strafbaren tandems sowie Art & tone der Recntsfdgen
festlegen
↳ Sind zum Teil STGB
Diese
Regekengen im enthalten .
Im STGB Sind besonders bedeutsame Delikte , das Sog . Kernstrafrecht &
Korsonrifler
die
Allgemeinen norminiert .
Nebenstrafrecht Delikte , die in sachlichen Zusammennang
einem
engen
-_
mit besonderen
Rechosgebieten stehen , in den einschlagigen Gesetzen selbst
aufgefñhrt
Beispiele:
Fuhrer eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis =D $21 STVG
Steuerhinlerzienung =D $370 AO
xo-hcerrecntlic.net/erbreohen--DXStGB
, A. Strafgesetz
Erster Abschnitt: Das Strafrecht im Rechtssystem
c) Aufbau des STGB :
Allgemeine Teil CAT) $8179b
•→ Besonderer Teil (BT ) $880 -358
Allgemeiner Teil Nor die Klammer ge einzelne Deliktsbestande Mit
• • -
•
Besonderer Teil Bestimmungen , Recntsanordnungen
"
die spezifischen
•
zogene
•
materielIS grundsaitzlich far alle
Strafrecht straftaten getters
•
formelles unter teilt in :
Strafrecht 1.
Regelungen ,
die die
einer strap
ilorraussetzung
-
tat Ctu 2. Ab Schnitt)
.
betrefen
2. die sich auf
Regelungen ,
die Rechtsfdgen einer
Straftat bezienen c3 -5 As) .
.
d) materielles und formelles Strafredht :
materielas strafrecnt =
legt fest unter welchenxorraussetzungene.in
alsstraftatanzusehenistformellesstrafrecnt-rege.lt
Vernalten
das Verfahren des Nachweises Ctrkenntnisver -
fahren) & der Vdlstreckung sowie des Voll
Zags
einer
naohgewisenen Straftat
↳ Recntsqueken
Strafprozessordnungcstpo )
:
Gerichtsyerfassungsgesetz CGVG)
Straficollzogsgesetz CSTVOHZG)