Willenserklärung
11.11.24 22:39
—> Wille ist ein normatives Konstrukt
—> eine Willenserklärung wird wirksam wenn es einen Sender, einen Empfänger und einen Sprec
Wille
(Subjektiver Tatbestand)
A) Handlungswille = Wille des äußeres Erklärungszeichen ( Reflex / Niesen / jemand and
B) Erklärungswille = Wille zum rechtserheblichen Verhalten ( Will bewegen aber nicht z
Rechtsbindungswille
C) Geschäftswille = Wille zur Rechtsfolge (Menge vertan/ Tippfehler)
Rechtsbindungswille = Abgrenzungskriterium zwischen Vertrag und Gefälligkeit
Indizien:
Ø Organisatorische Verfestigung des Verhältnisses (insbesondere. Dauer)
Ø Erkennbares Vertrauen auf die zugesagte Leistung
Ø Unverhältnismäßiges Haftungsrisiko
Ø Hohes wirtschaftliches Interesse einer Partei
Ø Betroffenheit der wirtschaftlichen Spähre
Ø Grad der persönlichen Bindung
Erklärung
(Objektiver Tatbestand)
1. Ausdrückliches Verhalten (schriftlicher Vertragsantrag)
2. Konkludentes / schlüssiges Verhalten (auf Warenband legen/Ausstellen)
Achtung : Schweigen kann nie eine WE sein, außer §7 - Vertragsschluss ( immer verneinend wenn
Objektiver Tatbestand (Erklärung
11.11.24 22:39
—> Wille ist ein normatives Konstrukt
—> eine Willenserklärung wird wirksam wenn es einen Sender, einen Empfänger und einen Sprec
Wille
(Subjektiver Tatbestand)
A) Handlungswille = Wille des äußeres Erklärungszeichen ( Reflex / Niesen / jemand and
B) Erklärungswille = Wille zum rechtserheblichen Verhalten ( Will bewegen aber nicht z
Rechtsbindungswille
C) Geschäftswille = Wille zur Rechtsfolge (Menge vertan/ Tippfehler)
Rechtsbindungswille = Abgrenzungskriterium zwischen Vertrag und Gefälligkeit
Indizien:
Ø Organisatorische Verfestigung des Verhältnisses (insbesondere. Dauer)
Ø Erkennbares Vertrauen auf die zugesagte Leistung
Ø Unverhältnismäßiges Haftungsrisiko
Ø Hohes wirtschaftliches Interesse einer Partei
Ø Betroffenheit der wirtschaftlichen Spähre
Ø Grad der persönlichen Bindung
Erklärung
(Objektiver Tatbestand)
1. Ausdrückliches Verhalten (schriftlicher Vertragsantrag)
2. Konkludentes / schlüssiges Verhalten (auf Warenband legen/Ausstellen)
Achtung : Schweigen kann nie eine WE sein, außer §7 - Vertragsschluss ( immer verneinend wenn
Objektiver Tatbestand (Erklärung