Stellvertretung
04.02.25 00:07
Arten der Vollmacht
1. Spezialvollmacht : zum Abschluss eines ganz bestimmten Rechtsgeschäfts
2. Gattungsvollmacht : zum Abschluss von Rechtsgeschäften bestimmter Arten
3. Generalvollmacht : zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte (ggf. zum Notar dafür)
1. Einzelvollmacht : Berechtigung zum alleinigen Handeln
2. Gesamtvollmacht : Berechtigung nur zum gemeinsamen Handeln (mehrere Personen)
3. Hauptvollmacht : kann dritten ggf. eine Untervollmacht erteilen—> wird durch Auslegung der Hauptvollmacht ermittelt werden
persönlichen Fähigkeiten des Vertreters ankommt)
4. Untervollmacht
3 <— 2 <— 1 2
—————> 3 1 3 handelt im Namen von 1
B <— A
VM Vertrag
C <— H
Rechtliches Können (Außen) vs. Rechtlic
Innenverhältnis Außenverhältnis A konnte es tun, durfte es aber nicht
Vertretener —————————Vertreter—————————Vertragspartner
Kollosiv:
<—————————————————————————————————> Vertreter will Geschäftsherrn schädigen
§164 BGB Erklärung des Vertreters wirkt für und gegen den Vertretenen Geschäftsgegner ( Missbrauch der Vertr
04.02.25 00:07
Arten der Vollmacht
1. Spezialvollmacht : zum Abschluss eines ganz bestimmten Rechtsgeschäfts
2. Gattungsvollmacht : zum Abschluss von Rechtsgeschäften bestimmter Arten
3. Generalvollmacht : zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte (ggf. zum Notar dafür)
1. Einzelvollmacht : Berechtigung zum alleinigen Handeln
2. Gesamtvollmacht : Berechtigung nur zum gemeinsamen Handeln (mehrere Personen)
3. Hauptvollmacht : kann dritten ggf. eine Untervollmacht erteilen—> wird durch Auslegung der Hauptvollmacht ermittelt werden
persönlichen Fähigkeiten des Vertreters ankommt)
4. Untervollmacht
3 <— 2 <— 1 2
—————> 3 1 3 handelt im Namen von 1
B <— A
VM Vertrag
C <— H
Rechtliches Können (Außen) vs. Rechtlic
Innenverhältnis Außenverhältnis A konnte es tun, durfte es aber nicht
Vertretener —————————Vertreter—————————Vertragspartner
Kollosiv:
<—————————————————————————————————> Vertreter will Geschäftsherrn schädigen
§164 BGB Erklärung des Vertreters wirkt für und gegen den Vertretenen Geschäftsgegner ( Missbrauch der Vertr