Definitionen
körperliche Misshandlung: jede Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur
unerheblich beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung: Hervorrufen/ Steigern eines pathologischen, vom Normalzustand nachteilig
abweichenden Zustands
Einwilligung: disponibles RG; Dispositionsbefugnis; Einwilligungserklärung und -fähigkeit; keine
Willensmängel; keine Sittenwidrigkeit
Angriff: jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen
Gegenwärtigkeit: Angriff steht unmittelbar bevor (kurz vor Versuch); findet gerade statt oder dauert
noch an
Heimtücke: das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers
Arglos: wer sich im ZP der Tathandlung keines Angriffs auf sein Leben/ seine körperliche
Unversehrtheit versieht
wehrlos: wer in Folge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder nur eingeschränkt fähig
ist
sonstige niedrige Beweggründe: Tatantriebe, die rechtlich-moralisch auf tiefster Stufe stehen, von
hemmungsloser Eigensucht bestimmt sind und daher besonders verachtenswert sind
unmittelbares Ansetzen: wer subj. die Schwelle zum jz-geht’s-los überschritten hat, objektiv keine
wesentlichen Zwischenschritte mehr erforderlich sind und eine konkrete Gefährdung für das RG
vorliegt
Waffen: solche im technischen Sinne, sind körperliche Gegenstände, die dazu bestimmt und
geeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Hieb-, Schuss-, Stich-, Stoßwaffen iSv § 1 I
WaffG iVm Anlage 1 )
gefährliche Werkzeuge: Gegenstände, die nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten
Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
hinterlistiger Überfall
Überfall: jeder plötzliche und unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen
hinterlistig: seine wahren Absichten planmäßig verdeckend, um dem Opfer den Angriff zu
erschweren
das Leben gefährdende Behandlung: solche, die ihrer Art nach und bei Berücksichtigung der
Umstände des Einzelfalls generell geeignet sind, das Leben zu gefährden
Vorsatz: der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller objektiven
Tatumstände
dolus eventualis: Täter erkennt die Möglichkeit des Erfolgseintritts und nimmt dies billigend in Kauf
körperliche Misshandlung: jede Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur
unerheblich beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung: Hervorrufen/ Steigern eines pathologischen, vom Normalzustand nachteilig
abweichenden Zustands
Einwilligung: disponibles RG; Dispositionsbefugnis; Einwilligungserklärung und -fähigkeit; keine
Willensmängel; keine Sittenwidrigkeit
Angriff: jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen
Gegenwärtigkeit: Angriff steht unmittelbar bevor (kurz vor Versuch); findet gerade statt oder dauert
noch an
Heimtücke: das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers
Arglos: wer sich im ZP der Tathandlung keines Angriffs auf sein Leben/ seine körperliche
Unversehrtheit versieht
wehrlos: wer in Folge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder nur eingeschränkt fähig
ist
sonstige niedrige Beweggründe: Tatantriebe, die rechtlich-moralisch auf tiefster Stufe stehen, von
hemmungsloser Eigensucht bestimmt sind und daher besonders verachtenswert sind
unmittelbares Ansetzen: wer subj. die Schwelle zum jz-geht’s-los überschritten hat, objektiv keine
wesentlichen Zwischenschritte mehr erforderlich sind und eine konkrete Gefährdung für das RG
vorliegt
Waffen: solche im technischen Sinne, sind körperliche Gegenstände, die dazu bestimmt und
geeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Hieb-, Schuss-, Stich-, Stoßwaffen iSv § 1 I
WaffG iVm Anlage 1 )
gefährliche Werkzeuge: Gegenstände, die nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten
Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
hinterlistiger Überfall
Überfall: jeder plötzliche und unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen
hinterlistig: seine wahren Absichten planmäßig verdeckend, um dem Opfer den Angriff zu
erschweren
das Leben gefährdende Behandlung: solche, die ihrer Art nach und bei Berücksichtigung der
Umstände des Einzelfalls generell geeignet sind, das Leben zu gefährden
Vorsatz: der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller objektiven
Tatumstände
dolus eventualis: Täter erkennt die Möglichkeit des Erfolgseintritts und nimmt dies billigend in Kauf