Willenserklärung
nach Außengerichtete Erklärung ,
die
auf die
Erziehung einer gewollten
Rechtsfolge gerichtet ist .
ABGABE VON WE
Willentliche
Äußerung Richtung Rechtsverkehr § 145 ff BGB
NICHT -
EMPFANGS BEDÜRFTIGE WE
werden wirksam mit Abgabe ( Testament $1937 BGB)
EMPFANGS BEDÜRFTIGE WE
Zugang
a) Anwesende
Abgabe :
schriftliche Erklärung mit der Übergabe , mündliche
Erklärung sobald vernommen
Annahme : sofort $147 Abs .
1 BGB
b) Abwesende
Abgabe : wirksam wenn sie der Person
zugeht 5130 BGB
Machtbereich des
Zugang :
Eingang in den
Empfängers
Kenntnisnahme muss möglich & unter normalen Umständen zu erwarten sein
Annahme : normalen Umständen mit einer Antwort werden
solange unter
gerechnet
kann § 147 Abs 2 . BGB
ELEMENTE EINER WE
Objektiv
:
Verhalten des Erklärendem muss sich für einen objektiven Dritten als die
Äußerung eines Rechtsfolgen Willens darstellen (damit der ErklärungStatesbestand )
subjektiv : I HANDLUNGSWILLE II ERKLÄRUNGS BEWUSSTSEIN II GESCHÄFTS WILLE
→
fehlt I / II : wirksam , aber unter Umständen anfechtbar
fehlt I :
Unwirksam
FORMVORSCHRIFTEN
generell formfrei es sei denn eine erforderliche Form ist gesetzlich geregelt
oder
vertraglich vereinbart
→
bei Verstoß : unwirksam $125 BGB FORMEN :
$8126 ff BGB
WIEDERUF VON WE
gilt nur wenn dieser vorher / zeitgleich zugeht $130 Abs 1 BGB
.
, Neuvermessung
Person handelt als Stellvertreter, wenn diese eine eigene WE in fremden Namen
mit Vertretungs macht abgibt & offenlegt → wirkt unmittelbar für & gegen Vertretenen
Ausnahme : höchstpersönliche Geschäfte ( Ehe ) . . .
Rechtsgeschäften ereilte vollmacht 591678J .
BGB
OFFENKUNDIG KEITSPRINZIP
Vertreter muss dem Dritten zu verstehen geben , dass seine WE in fremdem Namen
erfolgte
VORR AUSSERUNGEN
I
eigene WE ( Vgl . Bote →
fremde WE Bsp .
Brief)
II
fremder Name → im Namen des vertretenen § 169 Abs . 1 BGB
( Vollmacht
II
Vertretungsmacht gesetzt Vertretungs macht Duldung
S / Anscheins voll
-
, .
,
Voll machts $167
erklärungen grundsätzlich nicht an Form gebunden
Unwirksam , wenn
Bevollmächtigte keine V01 / machts Urkunde vorlegen kann
& der Andere das Geschäft sofort zuweist
Ausnahme : Kenntnis der Vollmacht § 179 BGB
Vollmacht bleibt solange in Kraft , bis Vollmachtgeben das Erlöschen aufzeigt 8170 BGB
Ausnahme :
Dritter weiß UOM Erlöschen
VERTRETER OHNE VERTRETUNGSMACHT $181 BGB :
Vertreter ist nicht
Geschäft ist
gem . schwebend $177 ßGß
unwirksam befugt ein Geschäft mit sich
(selbstkontrahioem)
genehmigen §§ 182,184 BGB
selbst oder
vertretene kann
gem .
mit einem von ihm vertretenen
haftet
gem $179 BGB
bei
Verweigerung Vertreter ( Mehr )
abzuschließen
Dritten
vertretung
.
ANSCHEIN -
& DULDUNGSVOLLMACTIT
es liegt keine Vollmacht vor , es
besteht der Recntscnein einer Bevollmächtigung durch Vertretenen
Handeln Vertreters
Duldung
→ des & duldet dieses
:
vertretener kennt das
→
Anschein : Vetetemer kennt das Handeln des Vertreters nicht , hätte
dieses
allerdings erkennen & verhindern können
Dritte dürfen auf RechtsSchein vertrauen (wird so behandelt ,
als hätte Vertretene dem Vertreter eine Vollmacht erteilt)
, Lachmann
gel
VORRAUSSETZUNGEN
I (Schuldverhältnis)
Kaufvertrag
I mit
Mangeln behaftet sein §§ 431,435 BGB
Kauf Sache muss
II bei Gefahren Übergang § 446 BGB
darf nicht sein
II
Gewährleistung ausgeschlossen
•
bei Kenntnis des
Käufers nach 8442 BGB
'
bei arglistigen Verschweigen des
Käufers $444 BGB
Rüge pflicht des Kaufmanns verletzt nach § 377 HGB
-
Keine
Verjährung des Anspruchs nach 5438 BGB
-
RECHTE DES KÄUFERS
primär : Nach
erfüllung gemäß 86437 nr .
1,439 BGB
→
Rechtsfolge :
Wahlrecht ob
Beseitigung oder Nachlieferung 3439 BGB
Ausnahme :
Unmöglichkeit 8275
sekundär Rücktritt § 346 Abs T § 437 § 434 § 326 Abs 5 BGB
gemäß nr 2
: -
, .
, , .
erfüllung erfolglos
→
erst wenn Nach war
VORRAUSSETEUNG
5323 Abs 1 BGB
1
Fristsetzung zur Nach
erfüllung .
Fristablauf
2
Erfolgloser
3 Kein Anschluss des Rücktrittrecnts
4 Rücktritts $349
Erklärung des BGB
5 keine
Verjährung
Anspruch auf § 346 Abs 1 BGB
6
Reückgelvänr des
Kaufpreises gemäß -
MINDERUNG DES KAUFPREISES gemäß §§ 441 , 937 Nr 2 . ,
434
Voraussetzungen :
1
Fristsetzung zur Nach
erfüllung gern §.
323 Abs .nl BGB
bzw Entbehrlichkeit gem 9326 Abs 513GB
-
. . .
2 Erfolgloser Fristablauf
3 kein Ausschluss der
Minderung
9
Erklärung der Minderung
SCHADENSERSATZ / AUFWENDUNGSERSAR gemäß § 280 Abs .
T BGB
( nur durchsetzbar , wenn
Verkäufer Mängel zu vertreten hat )
Vorrates Setzungen :
1 8323 Abs 1 BGB
Fristsetzung zur Nach
erfüllung gem .
.
bzw Entbehrlichkeit 9326 Abs 5 BGB
gem
-
. . .
2
Erfolgloser Fristablauf
Prüfen $280
3 der
Voraussetzungen des Abs 1 BGB -
eines Schuldverhältnisses
vorliegen
-
Pflichtverletzung gem § 241 Abs 1 BGB
-
. .
-
Vertretenmüssen gern . 83276,288 BGB
nach Außengerichtete Erklärung ,
die
auf die
Erziehung einer gewollten
Rechtsfolge gerichtet ist .
ABGABE VON WE
Willentliche
Äußerung Richtung Rechtsverkehr § 145 ff BGB
NICHT -
EMPFANGS BEDÜRFTIGE WE
werden wirksam mit Abgabe ( Testament $1937 BGB)
EMPFANGS BEDÜRFTIGE WE
Zugang
a) Anwesende
Abgabe :
schriftliche Erklärung mit der Übergabe , mündliche
Erklärung sobald vernommen
Annahme : sofort $147 Abs .
1 BGB
b) Abwesende
Abgabe : wirksam wenn sie der Person
zugeht 5130 BGB
Machtbereich des
Zugang :
Eingang in den
Empfängers
Kenntnisnahme muss möglich & unter normalen Umständen zu erwarten sein
Annahme : normalen Umständen mit einer Antwort werden
solange unter
gerechnet
kann § 147 Abs 2 . BGB
ELEMENTE EINER WE
Objektiv
:
Verhalten des Erklärendem muss sich für einen objektiven Dritten als die
Äußerung eines Rechtsfolgen Willens darstellen (damit der ErklärungStatesbestand )
subjektiv : I HANDLUNGSWILLE II ERKLÄRUNGS BEWUSSTSEIN II GESCHÄFTS WILLE
→
fehlt I / II : wirksam , aber unter Umständen anfechtbar
fehlt I :
Unwirksam
FORMVORSCHRIFTEN
generell formfrei es sei denn eine erforderliche Form ist gesetzlich geregelt
oder
vertraglich vereinbart
→
bei Verstoß : unwirksam $125 BGB FORMEN :
$8126 ff BGB
WIEDERUF VON WE
gilt nur wenn dieser vorher / zeitgleich zugeht $130 Abs 1 BGB
.
, Neuvermessung
Person handelt als Stellvertreter, wenn diese eine eigene WE in fremden Namen
mit Vertretungs macht abgibt & offenlegt → wirkt unmittelbar für & gegen Vertretenen
Ausnahme : höchstpersönliche Geschäfte ( Ehe ) . . .
Rechtsgeschäften ereilte vollmacht 591678J .
BGB
OFFENKUNDIG KEITSPRINZIP
Vertreter muss dem Dritten zu verstehen geben , dass seine WE in fremdem Namen
erfolgte
VORR AUSSERUNGEN
I
eigene WE ( Vgl . Bote →
fremde WE Bsp .
Brief)
II
fremder Name → im Namen des vertretenen § 169 Abs . 1 BGB
( Vollmacht
II
Vertretungsmacht gesetzt Vertretungs macht Duldung
S / Anscheins voll
-
, .
,
Voll machts $167
erklärungen grundsätzlich nicht an Form gebunden
Unwirksam , wenn
Bevollmächtigte keine V01 / machts Urkunde vorlegen kann
& der Andere das Geschäft sofort zuweist
Ausnahme : Kenntnis der Vollmacht § 179 BGB
Vollmacht bleibt solange in Kraft , bis Vollmachtgeben das Erlöschen aufzeigt 8170 BGB
Ausnahme :
Dritter weiß UOM Erlöschen
VERTRETER OHNE VERTRETUNGSMACHT $181 BGB :
Vertreter ist nicht
Geschäft ist
gem . schwebend $177 ßGß
unwirksam befugt ein Geschäft mit sich
(selbstkontrahioem)
genehmigen §§ 182,184 BGB
selbst oder
vertretene kann
gem .
mit einem von ihm vertretenen
haftet
gem $179 BGB
bei
Verweigerung Vertreter ( Mehr )
abzuschließen
Dritten
vertretung
.
ANSCHEIN -
& DULDUNGSVOLLMACTIT
es liegt keine Vollmacht vor , es
besteht der Recntscnein einer Bevollmächtigung durch Vertretenen
Handeln Vertreters
Duldung
→ des & duldet dieses
:
vertretener kennt das
→
Anschein : Vetetemer kennt das Handeln des Vertreters nicht , hätte
dieses
allerdings erkennen & verhindern können
Dritte dürfen auf RechtsSchein vertrauen (wird so behandelt ,
als hätte Vertretene dem Vertreter eine Vollmacht erteilt)
, Lachmann
gel
VORRAUSSETZUNGEN
I (Schuldverhältnis)
Kaufvertrag
I mit
Mangeln behaftet sein §§ 431,435 BGB
Kauf Sache muss
II bei Gefahren Übergang § 446 BGB
darf nicht sein
II
Gewährleistung ausgeschlossen
•
bei Kenntnis des
Käufers nach 8442 BGB
'
bei arglistigen Verschweigen des
Käufers $444 BGB
Rüge pflicht des Kaufmanns verletzt nach § 377 HGB
-
Keine
Verjährung des Anspruchs nach 5438 BGB
-
RECHTE DES KÄUFERS
primär : Nach
erfüllung gemäß 86437 nr .
1,439 BGB
→
Rechtsfolge :
Wahlrecht ob
Beseitigung oder Nachlieferung 3439 BGB
Ausnahme :
Unmöglichkeit 8275
sekundär Rücktritt § 346 Abs T § 437 § 434 § 326 Abs 5 BGB
gemäß nr 2
: -
, .
, , .
erfüllung erfolglos
→
erst wenn Nach war
VORRAUSSETEUNG
5323 Abs 1 BGB
1
Fristsetzung zur Nach
erfüllung .
Fristablauf
2
Erfolgloser
3 Kein Anschluss des Rücktrittrecnts
4 Rücktritts $349
Erklärung des BGB
5 keine
Verjährung
Anspruch auf § 346 Abs 1 BGB
6
Reückgelvänr des
Kaufpreises gemäß -
MINDERUNG DES KAUFPREISES gemäß §§ 441 , 937 Nr 2 . ,
434
Voraussetzungen :
1
Fristsetzung zur Nach
erfüllung gern §.
323 Abs .nl BGB
bzw Entbehrlichkeit gem 9326 Abs 513GB
-
. . .
2 Erfolgloser Fristablauf
3 kein Ausschluss der
Minderung
9
Erklärung der Minderung
SCHADENSERSATZ / AUFWENDUNGSERSAR gemäß § 280 Abs .
T BGB
( nur durchsetzbar , wenn
Verkäufer Mängel zu vertreten hat )
Vorrates Setzungen :
1 8323 Abs 1 BGB
Fristsetzung zur Nach
erfüllung gem .
.
bzw Entbehrlichkeit 9326 Abs 5 BGB
gem
-
. . .
2
Erfolgloser Fristablauf
Prüfen $280
3 der
Voraussetzungen des Abs 1 BGB -
eines Schuldverhältnisses
vorliegen
-
Pflichtverletzung gem § 241 Abs 1 BGB
-
. .
-
Vertretenmüssen gern . 83276,288 BGB