Rechtsfähigkeit
= Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichte zu sein,
z.B. Verträge abschließen, erben, klagen
Wer ist rechtsfähig?
Natürliche Personen
Menschen mit Vollendung der Geburt bis zum Tod (§1 BGB)
Juristische Personen (z.B. AG, GmbH beschränkter Haftung, privates Vermögen geschützt)
Personenvereinigung als Träger von Rechten und Pflichten
Können nur über einen Vertreter wahrgenommen werden (Vorstand, Geschäftsführer)
Juristische Person des Privatrechts
Rechtsfähigkeit durch Eintragung in Vereins- oder Handelsregister
Bsp.: Eingetragene Vereine (e.V.), Kapitalgesellschaften (AG, GmbH),
Genossenschaften
Juristische Person des Öffentlichen Rechts
Rechtsfähigkeit durch Gesetz oder staatliche Anordnung
Bsp.: Körperschaft, Industrie- und Handelskammer (IHK), öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalten, öffentlich-rechtliche Stiftungen
Rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, volle Haftung, privates Vermögen nicht geschützt )
Personengesellschaften mit der Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten
einzugehen
Wahrnehmung der Rechte & Pflichten durch eine natürliche Person als Vertreter
Bsp.: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG)