1. Ohne Fristsetzung können vorrangige Rechte geltend gemacht werden
Vorrangiges Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB)
o Käufer hat Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
o Käufer hat Wahlrecht zwischen diesen Optionen (§ 439 Abs. 1 BGB).
Verweigerung der Nacherfüllung seitens des Verkäufers
o Kosten unverhältnismäßig hoch oder Nacherfüllung unmöglich.
o Verkäufer kann gewünschte Art der Nacherfüllung ablehnen aufgrund von
Unverhältnismäßigkeit: Reparatur teurer als Neubeschaffung
Unmöglichkeit: Ware kann nicht repariert werden (z.B. Vorfarben).
Schadensersatz (§ 280 BGB)
o Käufer kann Ersatz des entstandenen Schadens verlangen
o Verkäufer haftet bei Pflichtverletzung (z.B. entgangener Gewinn)
2. Nachrangige Rechte
Kaufpreisminderung (§ 441 BGB):
o Käufer behält mangelhafte Ware, zahlt aber geminderten Kaufpreis
o Preisnachlass muss angemessen sein
o Bei Kaufpreisminderung kann Schadensersatz neben der Leistung (§ 280
BGB) gefordert werden.
Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB):
o Käufer kann bei nicht unerheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
o Käufer muss die mangelhafte Ware zurückgeben, Verkäufer erstattet den Kaufpreis.
Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB) oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen (§ 284 BGB):
o Verkäufer haftet bei Pflichtverletzung
o Bei Rücktritt können Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
gefordert werden
Ausschluss des Lieferungsanspruchs bei Schadensersatz statt der Leistung:
Anspruch auf Lieferung der Ware entfällt
Vergebliche Aufwendungen:
o Ausgaben vor Lieferung der mangelhaften Ware.
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, Rechte des Käufers bei Leistungsmängeln
Beispiel: Schwerlastregal für nicht nutzbare Maschine.
Ergänzung
Anwendung der nachrangigen Rechte
o Bei zweiseitigem Handelskauf: Nach zwei erfolglosen Ansprüchen und
abgelaufener Nachfrist können nachrangige Rechte geltend gemacht werden
o Im Verbrauchsgüterkauf gelten andere Regeln: Ein erfolgloser
Nacherfüllungsversuch reicht aus, um nachrangige Rechte geltend zu
machen.
o Keine explizite Fristsetzung erforderlich, da die Mitteilung über einen Mangel
als "fiktive Fristsetzung" betrachtet wird
o Direkter Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn trotz Nacherfüllung ein
Mangel besteht oder der Mangel so schwerwiegend ist, dass sofortiger
Rücktritt gerechtfertigt ist (§ 475d BGB).
Weitere Fälle für die Geltendmachung nachrangiger Rechte
o Fix- oder Zweckkauf
o Verweigerung oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch den Verkäufer
o Schwere des Mangels rechtfertigt sofortigen Rücktritt
o Offensichtliche Unfähigkeit des Unternehmens, den Mangel zu beheben oder
neu zu liefern
o Arglistig verschwiegener Mangel ermöglicht direkte Nutzung nachrangiger
Rechte durch den Käufer
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