Buchführung – Wirtschaftswissenschaften – HTW Berlin
Daniela Pietsch
7.3 Preisnachlässe/Erlösschmälerungen i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB
7.3.1 Grundlagen
Preisnachlässe sind im Handelsverkehr ein bewährtes und häufig gewährtes Mittel
• Zum Kaufanreiz
• Zur Kundengewinnung
• Zur Kundenbindung
• Usw.
Die richtige Darstellung/buchhalterische Abbildung dieser Nachlässe ist daher in der Buchhaltung
unerlässlich.
Im Folgenden werden die folgenden Kaufpreisminderungsmöglichkeiten aufgezeigt und erläutert:
1) Rabatte
2) Bonus
3) Skonto
Sämtliche Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti) zählen auf der Verkaufsseite zu den sog.
Erlösschmälerungen. Diese mindern in der Gewinn- und Verlustrechnung die Ausweisposition
„Umsatzerlöse“, vgl. § 277 Abs. 1 HGB. Aufgrund dessen wird in der Fachliteratur die Auffassung
vertreten, dass die Einzelkonten z.B. „erhaltene/Gewährte Boni“ gegen das Konto „Umsatzerlöse“
abgeschlossen werden.
Auf der Einkäuferseite handelt es sich bei den Preisnachlässen um Anschaffungspreisminderungen im
Sinne des § 255 Abs. 1 S. 3 HGB.
Die Preisnachlässe lassen sich also in Käufer-/und Verkäuferseite unterteilen, je nachdem, aus
welcher Perspektive man den Geschäftsvorfall betrachtet.
➔ Gewährt der Verkäufer seinem Kunden einen Preisnachlass:
• Kundenrabatt
• Kundenbonus
• Kundenskonto
➔ Bekommt der Käufer von seinem Lieferanten einen Preisnachlass:
• Lieferantenrabatt
• Lieferantenbonus
• Lieferantenskonto
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, Buchführung – Wirtschaftswissenschaften – HTW Berlin
Daniela Pietsch
Verkäufer-
Käuferseite
seite
gewährt... erhält...
Kunden- Kunden- Kunden- Lieferanten- Lieferanten- Lieferanten-
rabatt bonus skonto rabatt bonus skonto
Abbildung 33 Unterteilung der Preisnachlässe nach der Perspektive
Bei der Unterteilung lassen sich die Preisminderungen am Zeitablauf ableiten. Ist der Rabatt ein
Anreizsystem, das bereits vor endgültigem Vertragsabschluss vereinbart wird, stellen Bonus und
Skonto Minderungsmöglichkeiten im Nachhinein dar.
Preisnachlässe
sofortige nachträgliche
Gewährung Gewährung
Skonto - Minderung
Rabatt Bonus
unter Bedingung
Abbildung 34 Preisnachlässe
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Daniela Pietsch
7.3 Preisnachlässe/Erlösschmälerungen i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB
7.3.1 Grundlagen
Preisnachlässe sind im Handelsverkehr ein bewährtes und häufig gewährtes Mittel
• Zum Kaufanreiz
• Zur Kundengewinnung
• Zur Kundenbindung
• Usw.
Die richtige Darstellung/buchhalterische Abbildung dieser Nachlässe ist daher in der Buchhaltung
unerlässlich.
Im Folgenden werden die folgenden Kaufpreisminderungsmöglichkeiten aufgezeigt und erläutert:
1) Rabatte
2) Bonus
3) Skonto
Sämtliche Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti) zählen auf der Verkaufsseite zu den sog.
Erlösschmälerungen. Diese mindern in der Gewinn- und Verlustrechnung die Ausweisposition
„Umsatzerlöse“, vgl. § 277 Abs. 1 HGB. Aufgrund dessen wird in der Fachliteratur die Auffassung
vertreten, dass die Einzelkonten z.B. „erhaltene/Gewährte Boni“ gegen das Konto „Umsatzerlöse“
abgeschlossen werden.
Auf der Einkäuferseite handelt es sich bei den Preisnachlässen um Anschaffungspreisminderungen im
Sinne des § 255 Abs. 1 S. 3 HGB.
Die Preisnachlässe lassen sich also in Käufer-/und Verkäuferseite unterteilen, je nachdem, aus
welcher Perspektive man den Geschäftsvorfall betrachtet.
➔ Gewährt der Verkäufer seinem Kunden einen Preisnachlass:
• Kundenrabatt
• Kundenbonus
• Kundenskonto
➔ Bekommt der Käufer von seinem Lieferanten einen Preisnachlass:
• Lieferantenrabatt
• Lieferantenbonus
• Lieferantenskonto
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Daniela Pietsch
Verkäufer-
Käuferseite
seite
gewährt... erhält...
Kunden- Kunden- Kunden- Lieferanten- Lieferanten- Lieferanten-
rabatt bonus skonto rabatt bonus skonto
Abbildung 33 Unterteilung der Preisnachlässe nach der Perspektive
Bei der Unterteilung lassen sich die Preisminderungen am Zeitablauf ableiten. Ist der Rabatt ein
Anreizsystem, das bereits vor endgültigem Vertragsabschluss vereinbart wird, stellen Bonus und
Skonto Minderungsmöglichkeiten im Nachhinein dar.
Preisnachlässe
sofortige nachträgliche
Gewährung Gewährung
Skonto - Minderung
Rabatt Bonus
unter Bedingung
Abbildung 34 Preisnachlässe
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