Buchführung – Wirtschaftswissenschaften – HTW Berlin
Daniela Pietsch
5 Die Abschreibung / Absetzung für Abnutzung
5.1 Einführung
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können in abnutzbare und nicht abnutzbare
Wirtschaftsgüter unterschieden werden:
Bilanz
Aktivseite Passivseite
Wirtschaftsgüter Wirtschaftsgüter
des des Eigenkapital Fremdkapital
Anlagevermögens Umlaufvermögens
abnutzbar nicht abnutzbar
Abbildung 25 Einsortierung und Unterteilung des Anlagevermögens nach der Abnutzbarkeit
Nicht abnutzbar ist beispielsweise ein Grundstück (der Grund und Boden ohne einen evtl. Aufbau).
Zumindest unterliegen solche Positionen keinem planmäßigen Wertverlust.
Abnutzbar bzw. einem planmäßigen Wertverlust unterlegen sind hingegen beispielsweise die
folgenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:
• Gebäude
• Maschinen
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Etc.
Solche Wirtschaftsgüter unterliegen im Laufe der Zeit, die sie genutzt werden, einer Abnahme ihres
ursprünglichen Wertes (vgl. die nächstfolgende Abbildung).
Gründe für den Wertverlust können u.a. sein:
• Abnutzung/Verschleiß
• Technische Überholung
• Etc.
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, Buchführung – Wirtschaftswissenschaften – HTW Berlin
Daniela Pietsch
Entwicklung des Wertes des Wirtschaftsguts im Zeitablauf
120
100
Wertverlust p.a.
80
60
40
20
0
Jahr 01 Jahr 02 Jahr 03 Jahr 04 Jahr 05
Werte des Wirtschaftsguts
Abbildung 26 Entwicklung des Wertes eines Wirtschaftsguts im Zeitablauf
Die Zeit, in der die Wirtschaftsgüter genutzt werden, wird „Nutzungsdauer“ genannt (ND abgekürzt).
Am Ende der Nutzungsdauer ist der ursprüngliche Wert des Wirtschaftsguts auf dem Buchungskonto
(fast) vollständig abgeschrieben. In der Praxis wird ein Erinnerungswert von 1€ oder 0,50€ auf dem
Konto belassen und nicht mit abgeschrieben. Somit bleibt das Wirtschaftsgut mit einem Minimalwert
in der Bilanz bestehen, sodass visuell erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut noch existiert, aber
keinen planmäßigen verzehrbaren Wert mehr besitzt. Erfolgt eine vollständige Abschreibung (oft in
der Theorie vorgenommen), ist am Ende der ND das Wirtschaftsgut auf Null abgeschrieben. Damit
erscheint auch die Bilanzposition nicht mehr (dies wäre in der Praxis eher irreführend).46
Wichtig ist das Verständnis, dass die eigentliche Anschaffung von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens erfolgsneutral erfolgt.
Die Abschreibung hingegen stellt die Gewinnauswirkung dar. Abschreibung stellt ein GuV-Konto dar
und der Logik folgend ein Aufwandskonto.
Bei der Anschaffung lautet ein Buchungssatz daher grundsätzlich:
Wirtschaftsgut an Geldkonto/Verbindlichkeit (aLuL)
➔ keine Gewinnauswirkung
Jedes Jahr der Wertabnahme lautet der Buchungssatz dann:
Abschreibung an Wirtschaftsgut
➔ Gewinnminderung
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass die Abschreibung monatsgenau vorgenommen wird („pro rata
temporis“). So wird berücksichtigt, dass zwischen einer Anschaffung im Januar und einer im
46 Für den Rahmen der Veranstaltung werden beide Vorgehensweisen akzeptiert: vollständige Abschreibung am Ende der
Nutzungsdauer als auch Abschreibung bis auf einen Erinnerungswert.
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Daniela Pietsch
5 Die Abschreibung / Absetzung für Abnutzung
5.1 Einführung
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können in abnutzbare und nicht abnutzbare
Wirtschaftsgüter unterschieden werden:
Bilanz
Aktivseite Passivseite
Wirtschaftsgüter Wirtschaftsgüter
des des Eigenkapital Fremdkapital
Anlagevermögens Umlaufvermögens
abnutzbar nicht abnutzbar
Abbildung 25 Einsortierung und Unterteilung des Anlagevermögens nach der Abnutzbarkeit
Nicht abnutzbar ist beispielsweise ein Grundstück (der Grund und Boden ohne einen evtl. Aufbau).
Zumindest unterliegen solche Positionen keinem planmäßigen Wertverlust.
Abnutzbar bzw. einem planmäßigen Wertverlust unterlegen sind hingegen beispielsweise die
folgenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:
• Gebäude
• Maschinen
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Etc.
Solche Wirtschaftsgüter unterliegen im Laufe der Zeit, die sie genutzt werden, einer Abnahme ihres
ursprünglichen Wertes (vgl. die nächstfolgende Abbildung).
Gründe für den Wertverlust können u.a. sein:
• Abnutzung/Verschleiß
• Technische Überholung
• Etc.
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Entwicklung des Wertes des Wirtschaftsguts im Zeitablauf
120
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Wertverlust p.a.
80
60
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20
0
Jahr 01 Jahr 02 Jahr 03 Jahr 04 Jahr 05
Werte des Wirtschaftsguts
Abbildung 26 Entwicklung des Wertes eines Wirtschaftsguts im Zeitablauf
Die Zeit, in der die Wirtschaftsgüter genutzt werden, wird „Nutzungsdauer“ genannt (ND abgekürzt).
Am Ende der Nutzungsdauer ist der ursprüngliche Wert des Wirtschaftsguts auf dem Buchungskonto
(fast) vollständig abgeschrieben. In der Praxis wird ein Erinnerungswert von 1€ oder 0,50€ auf dem
Konto belassen und nicht mit abgeschrieben. Somit bleibt das Wirtschaftsgut mit einem Minimalwert
in der Bilanz bestehen, sodass visuell erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut noch existiert, aber
keinen planmäßigen verzehrbaren Wert mehr besitzt. Erfolgt eine vollständige Abschreibung (oft in
der Theorie vorgenommen), ist am Ende der ND das Wirtschaftsgut auf Null abgeschrieben. Damit
erscheint auch die Bilanzposition nicht mehr (dies wäre in der Praxis eher irreführend).46
Wichtig ist das Verständnis, dass die eigentliche Anschaffung von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens erfolgsneutral erfolgt.
Die Abschreibung hingegen stellt die Gewinnauswirkung dar. Abschreibung stellt ein GuV-Konto dar
und der Logik folgend ein Aufwandskonto.
Bei der Anschaffung lautet ein Buchungssatz daher grundsätzlich:
Wirtschaftsgut an Geldkonto/Verbindlichkeit (aLuL)
➔ keine Gewinnauswirkung
Jedes Jahr der Wertabnahme lautet der Buchungssatz dann:
Abschreibung an Wirtschaftsgut
➔ Gewinnminderung
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass die Abschreibung monatsgenau vorgenommen wird („pro rata
temporis“). So wird berücksichtigt, dass zwischen einer Anschaffung im Januar und einer im
46 Für den Rahmen der Veranstaltung werden beide Vorgehensweisen akzeptiert: vollständige Abschreibung am Ende der
Nutzungsdauer als auch Abschreibung bis auf einen Erinnerungswert.
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