Lektion 1 – Grundlagen des Personalwesens
◆ 1.1 Begriff und Bedeutung des Personalwesens
Personalwesen: Personal organisieren, bereitstellen u. den Unternehmenszielen entsprechend einsetzen
Personal: Gruppe AN einer Orga die auf Grundlage eines Arbeitsvertrages Leistung gg Entgelt erbringen
Personalmanagement: aktives Gestaltungshandeln
Personalwirtschaft: Betrachtung parallel zu bspw. Finanzwirtschaft
Personalpolitik: langfristige Grundsatzentscheidungen zur praktischen Arbeit im Personalbereich
Personalführung: direkte interaktionelle Führung zw. Führungskraft u. MA
◆ 1.2 Ziele und Aufgabenfelder des Personalwesens
Ziele:
● rechtl. Ziele - Rechtssicherheit in Bezug auf Arbeitsrecht
● organisatorische Ziele - Einsatz der MA in Unternehmensorga
● ökologische Ziele - Reduzierung der Umweltbelastungen
● volkswirtschaftl. Ziele - Verhinderung von Arbeitslosigkeit
● wirtschaftl. Ziele - optimale MA unter Berücksichtigung der wirtschaftl. Aspekte zur Vfg. zu stellen
- Optimaler Einsatz des Humankaptials
- Steigerung der Arbeitsleistung durch Motivation, Fortbildungen
- Personalressourcen zur Aufgabenerfüllung nutzen
● soz. Ziele - optimale Arbeitsvoraussetzungen für MA schaffen
wirtschaftl. u. soz. Ziele stehen teilweise im Konflikt
-> um Spannungen zu vermeiden, sollten passende Mittelwege gefunden werden
◆ 1.3 Rahmenbedingungen des Personalwesens
Gründe für wachsende Bedeutung des Personalwesens:
● steigende absolute sowie relative Personalaufwendungen
● Verschärfung u. Globalisierung des Wettbewerbs
● Wertewandel
● Strukturwandel z. B. Mangel an qualifizierten Fachkräften ./. hohe Arbeitslosigkeit
Ringen um beste Arbeitskraft ./. befristete Arbeitsverträge
● Zunehmende Digitalisierung u. Entwicklung neuer Technologien
Anpassungsleistung:
● des Menschenbildes: durch Alterung der Bevölkerung, zunehmende Frauenerwerbstätigkeit
● des Arbeitsmarktes: Fachkräftemangel profitiert von Zustrom aus dem Ausland, diese sind jung u.
häufig aus handwerklichen Berufen u. müssen integriert werden
Relevanz der immateriellen Leistungsanreize steigt: durch Wohlstand werden private u. soz. Bedürfnisse
wichtiger als Zuwachs des Einkommens dadurch z. B. Reduzierung von Arbeit
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, Lektion 2 – Arbeitsrechtliche Grundlagen
Ziel des ArbR: wirtschaftl. abhängigen AN zu schützen + Gebrauch des Weisungsrechts durch Führungskraft
oder AG zu überwachen
ArbR unterteilt in
Individualarbeitsrecht: arbeitsvertragl. u. arbeitsschutzrechtl. Themen, zw. AN u. AG
Kollektivarbeitsrecht: Beziehungen zw. Sozpartnern u. ANvertretungen
◆ 2.1 Grundbegriffe des Arbeitsrechts
= alle Rechtsregeln rund um eine erbrachte Leistung, im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit
Akteure:
● AN: Jeder, der gg. Entgelt für einen anderen auf Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig ist
● AG: jede natürliche o. jur. Person, die einen AN beschäftigt
⮚ Betrieb: organisatorische Einheit, mit der AG allein (+ MA) arbeitstechnische Absichten anstrebt
⮚ Unternehmung: organisatorische Einheit, die Verwirklichung ökonomischer o. ideeller Absichten dient
● BR: ANvertretung, in jedem Betrieb möglich, sobald mind. 5 ständige wahlberechtigte AN, von denen
wiederrum 3 wählbar sind, bei 7001-9000 MA 35 Mitglieder
⮚ Weitere Organe der Betriebsverfassung:
- Betriebsausschuss
- Betriebsversammlung
- Jugend- u. Auszubildendenvertretung
- Einigungsstelle
- Wirtschaftsausschuss
● AGverband: freiwilliger Zsmschluss von AG, um gemeinsam ihre sozialpol. Interessen zu vertreten
⮚ Dachverband: Bundesvereinigung der Deutschen AGverbände e. V. (BDA)
(der Landesverbände) - kein Tarifträger, stimmt jedoch Tarifpolitik zw. ihren Mitgliedern ab
- außerdem Interessenvertreter ggüber Staat u. Gewerkschaften
● Gewerkschaft: freiwillige Zsmschluss von AN, vertreten Interessen ihrer Mitglieder ggüber AG
◆ 2.2 Individualarbeitsrecht = umfasst alle relevanten Normen für Einzelbeziehung zw. individuellen AN u. AG
unterteilt in
⮚ Arbeitsvertragsrecht:
Arbeitsvertrag = Unterfall des Dienstvertrages
Relevante Gesetze:
BGB - Vorschriften des Dienstvertrages
HGB – Arbeitsvertragsrecht für Handlungsgehilfen u. Handlungslehrlinge
GewO – regelt Stellung der gewerbl. Arbeiter
Rechte & Pflichten
AG
Rechte: Arbeitsablauf zu organisieren u. AN Weisungen zu erteilen (Direktionsrecht)
Pflichten: Lohnzahlungs-, Fürsorge-, Gleichbehandlungs-, Urlaubsgewährungs- u. Zeugniserteilungspflicht,
Lohnsteuer u. Sozialversicherungsbeiträge berechnen u. abzuführen
AN
Rechte: auf Lohnzahlung, Fürsorge, Beschäftigung, Gleichbehandlung, Urlaub u. Erhalt eines Zeugnisses
Pflichten: Arbeitspflicht (vereinbarte Arbeitsleistung erbringen), Treuepflicht (Schutz berechtigter
AGinteressen), Haftungspflicht (grobe Fahrlässigkeit)
⮚ ArbeitsschutzR: regelt, welchen öffentl.-rechtl. Pflichten ein AG nachkommen muss, damit für AN keine
oder geminderte Gefahren durch Arbeit ausgehen
Schutzvorschriften im Arbeitsschutzrecht (Allgemein)
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