Zusammenfassung :
·
Gesellschaftsrecht- ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zu Erreichung eines
bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet wurden.
·
Gesellschaften= Organisationsformen des Privatrechts
freiwillige Zusammenschlüsse von Personen auf
Vertraglicher Grundlage
·
·
Gesellschaftsformen :
PartGrubte für freie Beufler Rechtsanwälte können kein
·
:
,
Kaufmann sein daher kann keine OHG KG
ge
gründet werden
·
Publizität & beschr .
Haftung ist aber auch eine
Gesellschaft
·
Persönliche Haftung
Stiftungen gehören Wirtschaftlich der juristischen Person
·
: -
·
hat keinen Eigentümer o . Gesellschafte
·
haftet mit allem
Kare Schlecht
Kaue Schlecht
·
Stiftung
A
.
Schenkweise Übertragung vom
vermögen aus GmbH
Unabhängig besteht Vermögen in der
Stiftung : Herr Schlecht enterbt sich selbst
·
das
Putzmeister GmbH aber kann durch die Stiftungssatzung auch ein Teil an sich & Familie übertrag.
·
Die GmbH wurde
verkauft · Kaufpreis ging in
die Stiftung
Sani Group
·
Fehlerhafte Gesellschaft :
·
Grundsätze : -
Übereinstimmende We auf Abschluss eines Gr
-Nichtige Gesellschaft
In
Vollzug gesetzt
-
=
Rechtsfolge : Wirksam nach Innen & Außen
·
Nach Außen Gesellschafter hatten hie bei Wirksamer Gesellsch
:
·
Nach Innen : Gefü : GuV : Liquidation nach GesellV .
,BSP :
S
3 übereinstimmende We werden A
A ·
benötigt jedoch
,
fehlt die WE von .
·
Somit wäre der
ganze Vertrag unwirksam.
B ·
Jedoch könnte der
Vertrag trotzdem mit den zwei Gesellschaften Zustandegekommen sein
·
5139 BOß Gesamtnichtigkeit
C
Da es noch nicht im Rechtsverkehr ist kann nicht Fehlerhafte Gesellschaft vorliegen.
·
Personengesellschaften :
S
Dauerhafte persönliche Zsmarbeit mit wenigen Mitgliedern
·
,
Geschäftsführung &
Vertretung durch die Gesellschafte
·
·
Formlose Gründung Nachteile bei der
Übertragbarkeit hererblichkeit
·
Einfache Führung
Kapitalgesellschaften
·
:
Zweckgebundene verselbständigte Organisationen
·
,
Rechtsfähigkeit durch Gesetz
·
·
Träger von Rechten & Pflichten
Geschäftsführung & Vertretung-Organe
·
·
Gründung Eintragung HR S10 HGB
=
Strenge Formvorschiffen
-
515 IMGB & 515 HOB
greift wenn unrichtig eingetra
gen unrichtig bekannt
, Die GbR
Rechtsgrundlagen SS705 ff BOß
·
:
.
·
Def .
=
maßgeblich ist der Kille die , Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern
·
Bruchteiesgemeinschaft 5741 Boß
Buchteilsge
meinschaft
5741 B6B
extra Esm .
Stellung keine
nichtrechtmäßig
·
Rechtsfähige GbR kann selbst Gläubigerin & Schuldnerin vertraglicher gesetzlicher Ansprüche sein
·
Namensu-hung : Kann eigenen Namen haben.
·
BeiAnmeldung zum Gesellschaftsregister S707 = Name d Gbr & Gesellschafter
.
eintragen
·
GbR eintragungsfähig ins Gesellschaftsregister
nicht
eintragungspflichtig
·
Eintragung der GbR : 1) Eintragungsgebot ,
wenn GbR im Grundbuch eingetragen werden soll 547 I GBO
2) Eintragungsgebot ,
wenn GbR selbst Gesellschaftein bei anderer GbR sein soll , S707 IS 2 Boß
.
3) Eintragungsgebot ,
wenn GbR selbst Gesellschaftein bei :
al OMG (5105 I HGB)
15161 I HGBI
3) KG
C GmbH (SuoGmbG)
al KGaA 15278 I Arto)
·
Eintragung zum Mandelsregister bleibt bestehen 5707 S 2 BOß .
~ Wenn die GbR ein Handelsgewerbe betreibt muss sie sich als OHG ins HR eintragen las -
sen
·
Geschäftsführung GbR :
5715 BGB
·
Für alle Geschäfte die ,
das Rechtsverkehr
gewöhnlicherweise mit sich bringt
·
5715 Abs. U
Jeder Gesellschafter allein oder mehrere
gemeinsam handeln
·
ABER : Widerspruchsrecht der anderen !
·
ABER : Gesch fü ausgeschlossene hat Inforecht (5717 BGB)
·
. .
Vertretungsmacht der GbR :
·
1) dem Grunde nach :
5720 BGB =
Gesamt-Vertretungsmacht
·
Einzelvertretung nach Gesellmöglich.
·
Entziehung der Geschäftsführungs- & Vertretungsbefugnis 55720 Abs 4 .
& 715 Abs 5 Boß
.
2)Umfang Vertretungsmacht : S720 III BOß
·
Beschränkung im Außenv unwirksam
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Gesellschaftsrecht- ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zu Erreichung eines
bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet wurden.
·
Gesellschaften= Organisationsformen des Privatrechts
freiwillige Zusammenschlüsse von Personen auf
Vertraglicher Grundlage
·
·
Gesellschaftsformen :
PartGrubte für freie Beufler Rechtsanwälte können kein
·
:
,
Kaufmann sein daher kann keine OHG KG
ge
gründet werden
·
Publizität & beschr .
Haftung ist aber auch eine
Gesellschaft
·
Persönliche Haftung
Stiftungen gehören Wirtschaftlich der juristischen Person
·
: -
·
hat keinen Eigentümer o . Gesellschafte
·
haftet mit allem
Kare Schlecht
Kaue Schlecht
·
Stiftung
A
.
Schenkweise Übertragung vom
vermögen aus GmbH
Unabhängig besteht Vermögen in der
Stiftung : Herr Schlecht enterbt sich selbst
·
das
Putzmeister GmbH aber kann durch die Stiftungssatzung auch ein Teil an sich & Familie übertrag.
·
Die GmbH wurde
verkauft · Kaufpreis ging in
die Stiftung
Sani Group
·
Fehlerhafte Gesellschaft :
·
Grundsätze : -
Übereinstimmende We auf Abschluss eines Gr
-Nichtige Gesellschaft
In
Vollzug gesetzt
-
=
Rechtsfolge : Wirksam nach Innen & Außen
·
Nach Außen Gesellschafter hatten hie bei Wirksamer Gesellsch
:
·
Nach Innen : Gefü : GuV : Liquidation nach GesellV .
,BSP :
S
3 übereinstimmende We werden A
A ·
benötigt jedoch
,
fehlt die WE von .
·
Somit wäre der
ganze Vertrag unwirksam.
B ·
Jedoch könnte der
Vertrag trotzdem mit den zwei Gesellschaften Zustandegekommen sein
·
5139 BOß Gesamtnichtigkeit
C
Da es noch nicht im Rechtsverkehr ist kann nicht Fehlerhafte Gesellschaft vorliegen.
·
Personengesellschaften :
S
Dauerhafte persönliche Zsmarbeit mit wenigen Mitgliedern
·
,
Geschäftsführung &
Vertretung durch die Gesellschafte
·
·
Formlose Gründung Nachteile bei der
Übertragbarkeit hererblichkeit
·
Einfache Führung
Kapitalgesellschaften
·
:
Zweckgebundene verselbständigte Organisationen
·
,
Rechtsfähigkeit durch Gesetz
·
·
Träger von Rechten & Pflichten
Geschäftsführung & Vertretung-Organe
·
·
Gründung Eintragung HR S10 HGB
=
Strenge Formvorschiffen
-
515 IMGB & 515 HOB
greift wenn unrichtig eingetra
gen unrichtig bekannt
, Die GbR
Rechtsgrundlagen SS705 ff BOß
·
:
.
·
Def .
=
maßgeblich ist der Kille die , Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern
·
Bruchteiesgemeinschaft 5741 Boß
Buchteilsge
meinschaft
5741 B6B
extra Esm .
Stellung keine
nichtrechtmäßig
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Rechtsfähige GbR kann selbst Gläubigerin & Schuldnerin vertraglicher gesetzlicher Ansprüche sein
·
Namensu-hung : Kann eigenen Namen haben.
·
BeiAnmeldung zum Gesellschaftsregister S707 = Name d Gbr & Gesellschafter
.
eintragen
·
GbR eintragungsfähig ins Gesellschaftsregister
nicht
eintragungspflichtig
·
Eintragung der GbR : 1) Eintragungsgebot ,
wenn GbR im Grundbuch eingetragen werden soll 547 I GBO
2) Eintragungsgebot ,
wenn GbR selbst Gesellschaftein bei anderer GbR sein soll , S707 IS 2 Boß
.
3) Eintragungsgebot ,
wenn GbR selbst Gesellschaftein bei :
al OMG (5105 I HGB)
15161 I HGBI
3) KG
C GmbH (SuoGmbG)
al KGaA 15278 I Arto)
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Eintragung zum Mandelsregister bleibt bestehen 5707 S 2 BOß .
~ Wenn die GbR ein Handelsgewerbe betreibt muss sie sich als OHG ins HR eintragen las -
sen
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Geschäftsführung GbR :
5715 BGB
·
Für alle Geschäfte die ,
das Rechtsverkehr
gewöhnlicherweise mit sich bringt
·
5715 Abs. U
Jeder Gesellschafter allein oder mehrere
gemeinsam handeln
·
ABER : Widerspruchsrecht der anderen !
·
ABER : Gesch fü ausgeschlossene hat Inforecht (5717 BGB)
·
. .
Vertretungsmacht der GbR :
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1) dem Grunde nach :
5720 BGB =
Gesamt-Vertretungsmacht
·
Einzelvertretung nach Gesellmöglich.
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Entziehung der Geschäftsführungs- & Vertretungsbefugnis 55720 Abs 4 .
& 715 Abs 5 Boß
.
2)Umfang Vertretungsmacht : S720 III BOß
·
Beschränkung im Außenv unwirksam