SOZIALKUNDE
GLIEDERUNG:
1. WER ENTSCHEIDET IN DER EU UND WIE?
2. WIE LÄUFT DIE GESETZGEBUNG IN DER EU AB?
3. EU- RECHT UND NATIONALES RECHT: WER BEEINFLUSST WEN?
4. WAS WURDE AUS DER EUROPÄISCHEN VERFASSUNG?
5. QUO VADIS, EUROPA?
6. GIBT ES IDENTITÄTSSTIFTENDE EUROPÄISCHE WERTE?
1. WER ENTSCHEIDET IN DER EU-UND WIE?
RAT DER EU ( MINISTERRAT)
o Mitglieder: 27 ( vorher 28 – 1 Minister pro Mitgliedsstaat)
o Sitz: Brüssel
o Aufgaben: Gesetzgeber der EU, lenkt die Arbeit der EU, ist das Machtzentrum
EU-KOMMISSION
o Mitglieder: je eine Person pro Mitgliedsland, Kommission wird von einem
Präsidenten geleitet
o Sitz: Brüssel
o Augaben: Hüterin der Verträge: Lissabon, Maastricht
§ Ergreift Initiativen zur Weiterentwicklung der EU
§ Kontrolle bsp: der Unternehmen
EUROPÄISCHES PARLAMENT
o Mitglieder: 705 ( aus allen EU-Mitgliedsstaaten), gewählt durch EU Bürger
o Sitz: Straßburg (Parlament) bzw. Brüssel
o Aufgaben: Gesetzgebung ( gemeinsam mit dem Ministerrat)
• Verabschiedung des Haushalts mit dem Ministerrat
• Kontrolle u.a. der Kommission
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
o Mitglieder: ein Richter je Mitgliedsstaat
o Sitz: Luxemburg
o Aufgaben: Auslegung des EU-Rechts
• Entscheiden von Rechtstreitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten, EU-
Organen
EUROPÄISCHER RAT
o Mitglieder: Staats und Regierungschefs und Präsident des Europäischen Rates und
der Präsident der EU-Kommission
o Sitz: Europagebäude in Brüssel
o Aufgaben: Festlegung der politischen Zielvorstellungen und Prioritäten
• Bestimmung Politik
• Präsident: vorbereitet und beruft die Sitzungen ein
Ist Koordinator und Moderator
Europäischer Rat und Ministerrat sind verantwortlich für die Gesetzgebung
, Unterthema zu 1.: Ist die Europäische Union demokratisch genug?
Außerhalb der Wahlen: Europäische Bürgerinitiative als Möglichkeit der direkten
Partizipation
Þ Wenn mind. 1 Millionen EU-Bürger aus mind. 7 Mitgliedsstaaten einer Initiative
zustimmen, dann können Sie die Europäische Kommission auffordern, einen
Rechtsakt vorzuschlagen.
Þ Bsp: Ein neues Gesetz
Þ Jedoch wenige Bürger nutzen diese Option
Vielfach diskutierter Vorschlag: Man soll den Präsidenten der EU-Kommission in einer
Direktwahl wählen können (sowie in Frankreich)
ABER:
Þ Staaten mit niedrigen Einwohnerzahlen sprechen sich mit Begründung dagegen aus
Þ Bevölkerungsreiche Länder wie beispielsweise Frankreich oder Deutschland würden
dann nur den Kommissionspräsidenten bestimmen
Europäischer Rat als Organ der Europäischen Regierungschefs trifft de facto wesentliche
Entscheidungen
Þ Dieses Gremium wird häufig als nicht demokratisch kritisiert
Þ Man muss aber berücksichtigen: Im EU-Rat sitzen Politiker, die die Bürger jeweils
national gewählt haben (bsp.: Merkel)
2. WIE LÄUFT DIE GESETZGEBUNG IN DER EU AB
o Kommission unterbreitet einen Vorschlag für einen Rechtsakt
o Parlament und Rat legen ausschließlich gemeinsam seinen Standpunkt fest
o Wenn der Rat dem Standpunkt des Parlaments zustimmt ist der Rechtsakt
angekommen!
Aber:
o Rat muss nicht zu stimmen sondern kann auch einen abweichenden Standpunkt
festlegen
o Hier kann das Parlament entweder:
Þ zustimmen: angekommen!
Þ ablehnen: gescheitert
Þ ODER Abänderungen verlängern
o Wenn der Rat die Abänderungen
Þ akzeptiert: angekommen!
Þ Ablehnen: Es kommt zu einem Vermittlungsausschuss
o Vermittlungsausschuss:
Þ Hier: entweder Kompromiss mit beider Zustimmung: angenommen!
Þ Oder: keine Einigung: gescheitertL
Kommission: wirkt bei dem Vermittlungsausschuss auf Annäherung der
Standpunkte hin.
GLIEDERUNG:
1. WER ENTSCHEIDET IN DER EU UND WIE?
2. WIE LÄUFT DIE GESETZGEBUNG IN DER EU AB?
3. EU- RECHT UND NATIONALES RECHT: WER BEEINFLUSST WEN?
4. WAS WURDE AUS DER EUROPÄISCHEN VERFASSUNG?
5. QUO VADIS, EUROPA?
6. GIBT ES IDENTITÄTSSTIFTENDE EUROPÄISCHE WERTE?
1. WER ENTSCHEIDET IN DER EU-UND WIE?
RAT DER EU ( MINISTERRAT)
o Mitglieder: 27 ( vorher 28 – 1 Minister pro Mitgliedsstaat)
o Sitz: Brüssel
o Aufgaben: Gesetzgeber der EU, lenkt die Arbeit der EU, ist das Machtzentrum
EU-KOMMISSION
o Mitglieder: je eine Person pro Mitgliedsland, Kommission wird von einem
Präsidenten geleitet
o Sitz: Brüssel
o Augaben: Hüterin der Verträge: Lissabon, Maastricht
§ Ergreift Initiativen zur Weiterentwicklung der EU
§ Kontrolle bsp: der Unternehmen
EUROPÄISCHES PARLAMENT
o Mitglieder: 705 ( aus allen EU-Mitgliedsstaaten), gewählt durch EU Bürger
o Sitz: Straßburg (Parlament) bzw. Brüssel
o Aufgaben: Gesetzgebung ( gemeinsam mit dem Ministerrat)
• Verabschiedung des Haushalts mit dem Ministerrat
• Kontrolle u.a. der Kommission
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
o Mitglieder: ein Richter je Mitgliedsstaat
o Sitz: Luxemburg
o Aufgaben: Auslegung des EU-Rechts
• Entscheiden von Rechtstreitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten, EU-
Organen
EUROPÄISCHER RAT
o Mitglieder: Staats und Regierungschefs und Präsident des Europäischen Rates und
der Präsident der EU-Kommission
o Sitz: Europagebäude in Brüssel
o Aufgaben: Festlegung der politischen Zielvorstellungen und Prioritäten
• Bestimmung Politik
• Präsident: vorbereitet und beruft die Sitzungen ein
Ist Koordinator und Moderator
Europäischer Rat und Ministerrat sind verantwortlich für die Gesetzgebung
, Unterthema zu 1.: Ist die Europäische Union demokratisch genug?
Außerhalb der Wahlen: Europäische Bürgerinitiative als Möglichkeit der direkten
Partizipation
Þ Wenn mind. 1 Millionen EU-Bürger aus mind. 7 Mitgliedsstaaten einer Initiative
zustimmen, dann können Sie die Europäische Kommission auffordern, einen
Rechtsakt vorzuschlagen.
Þ Bsp: Ein neues Gesetz
Þ Jedoch wenige Bürger nutzen diese Option
Vielfach diskutierter Vorschlag: Man soll den Präsidenten der EU-Kommission in einer
Direktwahl wählen können (sowie in Frankreich)
ABER:
Þ Staaten mit niedrigen Einwohnerzahlen sprechen sich mit Begründung dagegen aus
Þ Bevölkerungsreiche Länder wie beispielsweise Frankreich oder Deutschland würden
dann nur den Kommissionspräsidenten bestimmen
Europäischer Rat als Organ der Europäischen Regierungschefs trifft de facto wesentliche
Entscheidungen
Þ Dieses Gremium wird häufig als nicht demokratisch kritisiert
Þ Man muss aber berücksichtigen: Im EU-Rat sitzen Politiker, die die Bürger jeweils
national gewählt haben (bsp.: Merkel)
2. WIE LÄUFT DIE GESETZGEBUNG IN DER EU AB
o Kommission unterbreitet einen Vorschlag für einen Rechtsakt
o Parlament und Rat legen ausschließlich gemeinsam seinen Standpunkt fest
o Wenn der Rat dem Standpunkt des Parlaments zustimmt ist der Rechtsakt
angekommen!
Aber:
o Rat muss nicht zu stimmen sondern kann auch einen abweichenden Standpunkt
festlegen
o Hier kann das Parlament entweder:
Þ zustimmen: angekommen!
Þ ablehnen: gescheitert
Þ ODER Abänderungen verlängern
o Wenn der Rat die Abänderungen
Þ akzeptiert: angekommen!
Þ Ablehnen: Es kommt zu einem Vermittlungsausschuss
o Vermittlungsausschuss:
Þ Hier: entweder Kompromiss mit beider Zustimmung: angenommen!
Þ Oder: keine Einigung: gescheitertL
Kommission: wirkt bei dem Vermittlungsausschuss auf Annäherung der
Standpunkte hin.