100% satisfaction guarantee Immediately available after payment Both online and in PDF No strings attached 4.2 TrustPilot
logo-home
Summary

Zusammenfassung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rating
-
Sold
-
Pages
24
Uploaded on
12-08-2025
Written in
2025/2026

Eine umfassende Zusammenfassung über die GmbH

Institution
Module










Whoops! We can’t load your doc right now. Try again or contact support.

Written for

Institution
Study
Module

Document information

Uploaded on
August 12, 2025
Number of pages
24
Written in
2025/2026
Type
Summary

Subjects

Content preview

Die GmbH

I. Grundlagen
• Jur P, KG mit eigener Rechtspersönlichkeit, § 13 I GmbHG
• Für Verbindlichkeiten haftet grds nur das Gesellschaftsvermögen, § 13 II
• Diese Haftungsbeschränkung wird nur in Ausnahmefällen durchbrochen und somit ein Durchgriff auf den hinter der
G stehenden Gesellschafter ermöglicht; insb bei genereller Vermögensvermischung, bei der das Gesellschafts- vom
Privatvermögen des Gesellschafters nicht mehr klar zu unterscheiden ist
• Wenn Gesellschafter die rechtliche und vermögensmäßige Selbstständigkeit der GmbH nicht achtet und es unmög-
lich macht die Einhaltung der dem Gläubigerschutz dienenden Kapitalerhaltungsvorschriften zu kontrollieren, kann
sich nicht auf Haftungstrennung berufen
• Verpflichtet ist GmbH aus Geschäften, die in ihrem Namen mit Vertretungsmacht geschlossen werden
• Sie haftet für Organverschulden, § 31 BGB analog, Grundsätze der Repräsentantenhaftung
• Sinn der Haftungsbeschränkung ist Investitionsförderung durch Ausschaltung der Risikoaversität bei Freihaltung des
Privatvermögens vor Haftung
• GmbH ist Formkaufmann, § 13 III GmbHG, § 6 HGB
• Auch wenn körperschaftliche Orga vom Betend der Gesellschafter unabhängig ist, ist GmbH in Praxis oft persona-
listisch ausgestaltet; oft ist Gesellschafterzahl überschaubar und Gesellschafter identisch mit Geschäftsführern
• In Praxis zahlenmäßig mehr als AG, wegen geringeren Gründungskosten, mehr Flexibilität, kein zwingender AR,
Weisungsbefugnis der Generalversammlung

II. Gründung der GmbH
• GmbH entsteht durch Umwandlung oder Gründung
• Durch 1 oder mehrere Personen möglich, § 1
• Erfolgt durch notariellen Gesellschaftsvertrag, § 2
• Seit MoMiG ist vereinfachtes Gründungsverfahren möglich, § 2 Ia
• Zulässt, wenn höchstens 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer
• Es ist ein Musterprotokoll zu verwenden, § 2 Ia 2
• Gesellschaftsvertrag darf nicht vom Gesetz abweichen, § 2 Ia 3
• Möglichkeit einer rein digitalen Gründung, § 2 III

1. Gründungsentschluss
• Plan zu Errichtung der GmbH
• Kann durch formlose Abrede oder schriftlichen Vertrag
• Ggf schon Entstehung einer Vorgründungsgesellschaft (=GbR)

2. Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags, §§ 2, 3 = Errichtung der GmbH
• Vor-GmbH; GmbH ist noch nicht fertig aber errichtet

3. Bestellung der Geschäftsführer
4. Zahlung der Mindesteinlagen durch Gesellschafter, § 7 II, III
5. Meldung beim Registergericht zur Eintragung sämtlicher Geschäftsführer, § 7 I
6. Prüfung Registergericht
7. Fertige GmbH
• Eintragung, §§ 9c II, 10, 11 I




GmbH 1 von 24

,1. Der Gesellschaftsvertrag
• Mindestinhalt in § 3
• Firma muss Bezeichnung GmbH enthalten § 4, damit die Haftungsbeschränkung § 13 II für Rechtsverkehr erkenn-
bar; wird diese weggelassen, trifft den handelnden Vertreter eine Rechtsscheinhaftung, weil für Rechtsverkehr Ein-
druck einer unbegrenzten persönlichen Haftung entsteht
• Keine Regelungen zum Gegenstand des U = Tätigkeitsbereich der G; nach Rspr muss Angabe so konkret sein, dass
Interessierte aus Vertrag ablesen können in welchem Geschäftszweig und welchen Schwerpunkt GmbH tätig werden
will
• Unterscheidung des durch nach außen gerichtete Aktivitäten bestimmte Unternehmensgegenstand und Zweck der G,
der im InnenV Geschäftsgrundlage der G bildet
• Zweck ist Endziel, das Gesellschafter durch Gründung erreichen wollen
• Zweck muss nicht im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden
• Bei Änderung des Unternehmensgegenstands 3/4 Mehrheit, § 53 II 1
• Bei Zweckänderung Zustimmung aller Gesellschafter, § 33 I 2
• Stammkapitel beträgt mind 25.000 €, § 5 I; es ist in Geschäftsanteile zerlegt
• Stammkapital ist eine Rechengröße, die auf Passivseite der Bilanz gebucht wird; dient dem Schutz der Gesell-
schaftsgläubiger; es ist gg Ausschüttungen an Gesellschafter geschützt
• Geschäftsanteile der Gesellschafter können nicht in einem handelbaren Wertpapier verbrieft werden
• Sie sind aber Ausdruck der Mitgliedschaft in GmbH und bündeln alle aus ihr folgenden Rechte und Pflichten
• Nennbetrag eines Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten, § 5 II 1; Höhe der Nennbeträge der einzelnen Ge-
schäftsanteile können verschieden bestimmt werden, § 5 III 1; Summe der Nennbeträge alles Geschäftsanteile = Be-
trag des SK, § 5 III 2
• Nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Nennbetrag des einzelnen Geschäftsanteils bestimmt sich Höhe der
Stammeinlage, die vom Gesellschafter aufgrund der Übernahme der Geschäftsanteile zu leisten ist, § 14 S. 2; Ge-
sellschafter kann bei Errichtung auch mehrere Geschäftsanteile übernehmen, § 5 II 2
• Geschäftsanteile sind u.a. für Stimmrecht § 47 II, Gewinnverteilung § 29 III 1, Liquidationserlös § 72 S. 1 maßgeb-
lich

• Über Mindestinhalt hinaus können Gesellschafter weiter Fragen im Gesellschaftsvertrag regeln
• Dabei gilt nicht Grundsatz der Satzungsstrenge

• Auch hier materielle und formelle Bestimmungen; auch schuldrechtliche Nebenabreden

Vertragsmängel
• Wird G eingetragen, obwohl
• im Vertrag eine Bestimmung nach § 3 fehlt, oder
• eine nach § 3 geregelte Bestimmung nichtig ist,
• kann dies zur Auflösung der G führen
• Fehlende Bestimmungen über Höhe des SK § 3 I Nr. 3, oder über Gegenstand des U § 3 I Nr. 2 oder ist eine solche
nichtig, kann jeder Gesellschafter durch Klage beantragen, dass G für nichtig erklärt wird, § 75 I
• Wird einer solchen Klage stattgegeben, ist G nicht von Anfang an unwirksam, sondern wird nach Vorschriften über
Auflösung abgewickelt, §§ 65 ff, 77
• Keine Nichtigkeits-, sonder Auflösungsklage
• Auch möglich durch Löschungsverfügung durch Registergericht, § 75 I GmbHG, § 395 I 1, 397 FamFG
• Fehlen Bestimmungen über Firma/Sitz § 3 I Nr.1, Geschäftsanteile § 3 I Nr. 3, oder ist eine hierzu getroffene Be-
stimmung oder solche über SK § 3 I Nr. 3 nichtig, kann dies im Wege einer Feststellungsverfügung des Registerge-
richts zur Auflösung führen, §§ 60 I Nr. 6 GmbHG, § 399 I, IV FamFG




GmbH 2 von 24

, Vertragsänderung
• Änderung des Vertrags, §§ 53 ff
• Erforderlich ist Beschluss der Gesellschafter mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen und notarielle Beurkun-
dung, § 53 I, II 1, III; Vertrag kann weitere Erfordernisse aufstellen, aber Mehrheitserfordernis nicht absenken
• Wirksam wird Änderung erst mit Eintragung in HRG, § 54 III

2. Haftung im Gründungsstadium

• Für Verbindlichkeiten der fertigen GmbH, die durch Eintragung entsteht, haftet den Gläubigern im AußenV grds nur
das Gesellschaftsvermögen, § 13 II; Haftung der Gesellschafter kann aber im InnenV ggü G bestehen
• § 13 II betrifft lediglich die entstandenen GmbH

a) Vorgründungsgesellschaft
• Künftige Gesellschafter schließen sich zusammen, um gemeinsamen Zweck zu verfolgen; ist dies eine Vereinbarung
mit dem Willen, sich rechtsgeschäftlich zur Gründung der GmbH zu verpflichten (Rechtsbindungswille) genügt dies
um im Gründungsentschluss den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zu sehen = Vorgründungsgesellschaft =
GbR; grds reine InnenG
• Da der Gesellschaftsvertrag dieser GbR Verpflichtung zur Gründung einer GmbH beinhaltet, hat er ein vorvertragli-
ches Element; daher ist er nur wirksam, wenn er notariell beurkundet ist, § 2; andernfalls Nichtigkeit § 125 BGB

• Problem: wenn künftige Gesellschafter ausnahmsweise bereits in diesem Stadium U betrieben oder Rechtsgeschäfte
für gemeinsame Rechnung eingehen
• eA: InnenGbR wird zu einer AußenGbR
• Auf die AußenG werden die Grundsätze der fehlerhaften G angewandt
• Weil AußenG in Vollzug gesetzt wurde, wird sie trotz Verstoß gg § 2 GmbHG in Abweichung von § 125 BGB so
behandelt, als ob die voll wirksam entstanden
• Bei Unwirksamkeit des vorvertraglichen Elements bleibt es, sodass auch keine Verpflichtung zum Abschluss
einer GmbH mehr
• Haftung der Gesellschafter § 721 S. 1 BGB bzw § 126 HGB bei wirksamer Vertretung (GbR oder oHG)
• aA: Strikte Trennung zw InnenG und AußenG
• Keine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften G, weil Abschluss des Gesellschaftsvertrags formlos möglich
(nur Verpflichtung zur Gründung einer GmbH ist formbedürftig)
• Entstehung konkludent durch Invollzugsetzung
• Haftung der Gesellschafter nach § 721 S. 1 BGB bzw § 126 HGB

• Neben Vertretungsmacht muss Verbindlichkeit im Namen der VGG geschlossen worden sein = Grundsätze zum un-
ternehmensbezogenen Rechtsgeschäft
• Liegen Voraussetzungen der Vertretung nicht vor, das Vertretung ohne Vertretungsmacht §§ 177 ff BGB
• Aber keine Handeldenhaftung § 11 II, diese erst nach Errichtung der GmbH
• Neben Haftung der VGG für Verbindlichkeiten mit Vertretungsmacht auch akzessorische persönliche Haftung der
Gesellschafter
• Da VGG nicht mit Vor-GmbH und fertigen GmbH identisch, gehen Rechte und Pflichten der VGG nicht auf diese
über, sie bleiben der VGG bestehen
• Ausnahme: wenn dies mit konkretem Gläubiger vereinbart; bei Übergang von Verpflichtungen Schuldübernahme §§
414 ff BGB
• Rechte der VGG müssen einzeln übertragen werden




GmbH 3 von 24
$7.19
Get access to the full document:

100% satisfaction guarantee
Immediately available after payment
Both online and in PDF
No strings attached

Get to know the seller
Seller avatar
giulia-tatjana

Get to know the seller

Seller avatar
giulia-tatjana Universität des Saarlandes (Saarbrücken)
Follow You need to be logged in order to follow users or courses
Sold
0
Member since
1 year
Number of followers
0
Documents
3
Last sold
-

0.0

0 reviews

5
0
4
0
3
0
2
0
1
0

Recently viewed by you

Why students choose Stuvia

Created by fellow students, verified by reviews

Quality you can trust: written by students who passed their exams and reviewed by others who've used these revision notes.

Didn't get what you expected? Choose another document

No problem! You can straightaway pick a different document that better suits what you're after.

Pay as you like, start learning straight away

No subscription, no commitments. Pay the way you're used to via credit card and download your PDF document instantly.

Student with book image

“Bought, downloaded, and smashed it. It really can be that simple.”

Alisha Student

Frequently asked questions