Lernzettel - Finanzierung und Controlling in der Sozialwirtschaft
Lektion 1 - Bedeutung von Kennzahlen für das Sozialmanagement
Anforderungen des sozialwirtschaftlichen Sektors an das Rechnungswesen
- In Wirtschaft und Sozialwirtschaft gilt die gleiche Prämisse: Dauerhaft kann nicht mehr ausgeben werden, als
eingenommen wird
- Sozialwirtschaft spielt eine immer größere und wichtigere Rolle in der Marktwirtschaft
- Es besteht eine Wechselwirkung zwischen wirtschaftlichen und sozialen Aspekten
Sozialwirtschaft
Definition
- ein Bereich des Wirtschaftens, in dem das individuelle und gemeinsame Wohlergehen von Menschen
unmittelbar und direkt das Sachziel der Betätigung ist
- Es bedarf eines „doppelten Blicks“ auf Individual- und Gemeinschaftsinteressen
Unterscheidung zur freien Wirtschaft
- Wirkung für den Menschen, das Wohlergehen, als Primärziel
Merkmale
- Institutionell:
o Organisationen, soziale Dienste, Einrichtungen und andere Unternehmungen, die zu sozialen
Zwecken betrieben werden.
- Ziel
o Deckung eines humanen Bedarfs.
o das individuelle wie auch das gemeinsame Wohlergehen von Menschen
- Unterschiedliche Akteure der Sozialwirtschaft erfüllen definierte soziale Aufgaben.
- Zielgruppe
o einzelne Menschen oder Personengruppen
Ergänzende Merkmale auf europäischer Ebene
- Unternehmen der Sozialwirtschaft werden nicht durch den öffentlichen Sektor kontrolliert.
- Sie sind organisiert und gelten als juristische Person (z. B. Verein, Genossenschaft).
- Sie sind frei in ihren Entscheidungen.
- Sie sind freiwillige Zusammenschlüsse, Mitgliedschaften in Vereinen der Sozialwirtschaft sind nicht
verpflichtend.
- Sie sind gemeinnützig oder geben Gewinne oder Überschüsse an die Mitglieder entsprechend ihren
Tätigkeiten.
- Unternehmen der Sozialwirtschaft sind eigenverantwortlich wirtschaftlich mit einem sozialen Ziel tätig.
- Sie gelten als Personengesellschaft und nicht – wie in der Wirtschaft– als Kapitalgesellschaft.
Sozialwirtschaft wird durch Verordnungen auf europäischer Ebene beeinflusst, verfolgt aber im Wesentlichen
länderangepasste, spezifische Strategien im jeweiligen Mitgliedsstaat
Sozialwirtschaft und Deutschland – Historie
- eine sehr lange Tradition von Dritte-Sektor-Organisationen
- eine besondere Kombination der Handlungsorientierungen der drei Steuerungsinstitutionen Markt, Staat und
Gemeinschaft
- meist mit dem Non-Profit-Sektor gleichgesetzt
Freie Wohlfahrtspflege
- Dienste und Einrichtungen, die freigemeinnützig organisiert sind und im sozialen Bereich und
Gesundheitswesen tätig sind
- bietet in den meisten sozialen Handlungsfeldern das größte Angebot an entsprechenden Dienstleistungen
, - tragende Säule des Sozialstaates bzw. der Sozialwirtschaft in Deutschland
- BAGFW – Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 2020
o die Arbeiterwohlfahrt (AWO)
o der Deutsche Caritasverband (DCV)
o der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
o das Deutsche Rote Kreuz (DRK)
o die Diakonie Deutschland
o die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
Freie Wohlfahrtspflege im Wandel
- Erst im Rahmen des gesellschaftspolitischen Prinzips der Subsidiarität in der Rolle durch den Staat
unterstützt.
- Seit den 1990er-Jahren Subsidiarität einem Wandel. Die Selbsthilfe wurde gestärkt, Bezuschussungen
verringert und Leistungen über zu vereinbarende Entgelte finanziert.
- Hinzu kam eine immer stärker werdende Gleichstellung von freigemeinnützigen mit freigewerblichen
Anbietern sozialer Leistungen.
- Die heutige Sozialwirtschaft setzt sich demnach aus einer Vielzahl von Trägern zusammen, welche entweder
o privat-gewerblich
o frei-gemeinnützig
Personengesellschaft Def.
- Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtsträgern zu einer unternehmerischen Gesellschaft, wobei sie
keine eigene juristische Persönlichkeit bilden.
- Träger von Rechten und Pflichten.
- Ziel ist das Verfolgen eines bestimmten Zwecks
- sind beispielsweise Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Dritter Sektor – Def.
- Organisationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht eindeutig dem Bereich Markt bzw. Staat zugeordnet
werden können.
- Ihr Handeln ist eine Mischung aus Vorsorge, Fürsorge und Solidarität.
- In Deutschland wird der Begriff „Dritter Sektor“ häufig mit dem Begriff „Non-Profit-Sektor“ synonym
verwendet
Subsidiarität - Def.
- Nach der Definition des Subsidiaritätsprinzips in Art. 5 Abs. 3 EUV „wird die Union in den Bereichen, die
nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern die Ziele einer Maßnahme von den
Mitgliedstaaten weder auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können“.
- Für den politischen Praktiker ist das Subsidiaritätsprinzip dann schlicht ein „Zuständigkeitsprinzip“, welches
den Vorrang der je kleineren Einheit festsetzt
Überblick über die Besonderheiten der Sozialunternehmen
, besonders Gemeinnützigkeit und Gestaltung des Rechnungswesens sind relevant
Unabhängig von der Rechtsform als Dienstleister zu bewerten
o Kunde ist direkt eingebunden
o Produktion und Konsum erfolgen zeitgleich
Auswirkung auf (in)-Transparenz und Bereitstellung von Ressourcen
o Keine Lagerbarkeit / Vorhaltemöglichkeiten, zeitliche Bindung
Die Situation von Menschen berücksichtigen
Komplexe Bedarfssituation, Nutzer bewältigen Bedarf nicht immer freiwillig
Das allgemeine ökonomische Prinzip
- Durch einen Aufwand ein Ergebnis erzielen
Maxime für UN der freien Marktwirtschaft
- Maximiere das Ergebnis (Ziel, Nutzen, Ergebnisse) bei gegebenem Aufwand
- minimiere den Aufwand bei gegebenem Ergebnis
gilt für Wirtschaft mittels monetärer Werte UND für die Sozialwirtschaft
Maxime für ein UN im Bereich der Sozialwirtschaft
- Maximiere die soziale Leistung bei festgelegtem (öffentlichen) Budget
- Minimiere den Aufwand bei gegebener Sozialleistung
Aufgrund des öffentlichen Interesses und der Gesetzgebung
Beide Maxime lassen sich auf einzelne Unternehmensteile und Maßnahmen der Sozialwirtschaft anpassen
Grundprinzipien für die Sozialwirtschaft, um den Rahmenbedingungen gerecht zu werden
weder der Aufwand bzw. die Kosten
und Entgelte noch die Leistungen
und die Ergebnisse können durch die
Unternehmer in voller Breite
eigenständig festgelegt werden
Politische Zielsetzungen,
Bedarfsplanungen der
Sozialverwaltung mit
entsprechenden
Entgeltvereinbarungen bestimmen
das Leistungsangebot der
Sozialwirtschaft und den Aufwand
, Es werden Ziele/ zu erreichende Ergebnisse vorgegeben die durch die zu erbringenden DL zu erreichen sind
Sozialrechtliches Dreieck
- gilt für den sozialstaatlich geprägten
Sozialmarkt
- Außerdem existieren
Organisationen, die aus
Nächstenliebe, Solidarität und
Nachhaltigkeit Angebote erbringen,
für die sie eine finanzielle
Entschädigung bekommen, die
NICHT direkten individuellen
Leistungsansprüchen
gegenübersteht. Finanziert durch
Spenden und öffentliche Fördermittel
Sozialleistungsträger
- Öffentliche Hand
- Entscheidende rolle
- Zuständig: Körperschaften, Anstalten und Behörden
- Zuständigkeit durch Bundes- und Landesgesetzgebung definiert
- Aufgaben
o Entscheidung über Art, Maß und Umfang der Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
o Übernahme der Aufwendung und Kosten
- Ziel
o Gesetzlichen Auftrag mit geringstmöglichem Aufwand erfüllen
o Anzahl der Leistungsberechtigten verringern
o Mit feststehendem Budget ein größtmögliches nachhaltiges Angebot aufbauen
Rechnungswesen
Anforderungen durch das ökonomische Prinzip
- Allgemeingültige Grundlagen
o Geschäftsbetrieb
o Buchhaltung
Erfassung aller monetären
Vorgänge
Häufig im Rahmen eines
Kostenplans, um monetäre
Werte zu
ordnen/systematisieren
Zeitnahe Buchhaltung:
Erfassung von Konten-ein-
und Ausgängen zur
Vorbereitung auf den
Jahresabschluss
o Jahresabschluss
Zusammenfassung der
zurückliegenden Periode
Gibt Dritten Informationen
zum Wirtschaftsjahr
o Kostenrechnung
Lektion 1 - Bedeutung von Kennzahlen für das Sozialmanagement
Anforderungen des sozialwirtschaftlichen Sektors an das Rechnungswesen
- In Wirtschaft und Sozialwirtschaft gilt die gleiche Prämisse: Dauerhaft kann nicht mehr ausgeben werden, als
eingenommen wird
- Sozialwirtschaft spielt eine immer größere und wichtigere Rolle in der Marktwirtschaft
- Es besteht eine Wechselwirkung zwischen wirtschaftlichen und sozialen Aspekten
Sozialwirtschaft
Definition
- ein Bereich des Wirtschaftens, in dem das individuelle und gemeinsame Wohlergehen von Menschen
unmittelbar und direkt das Sachziel der Betätigung ist
- Es bedarf eines „doppelten Blicks“ auf Individual- und Gemeinschaftsinteressen
Unterscheidung zur freien Wirtschaft
- Wirkung für den Menschen, das Wohlergehen, als Primärziel
Merkmale
- Institutionell:
o Organisationen, soziale Dienste, Einrichtungen und andere Unternehmungen, die zu sozialen
Zwecken betrieben werden.
- Ziel
o Deckung eines humanen Bedarfs.
o das individuelle wie auch das gemeinsame Wohlergehen von Menschen
- Unterschiedliche Akteure der Sozialwirtschaft erfüllen definierte soziale Aufgaben.
- Zielgruppe
o einzelne Menschen oder Personengruppen
Ergänzende Merkmale auf europäischer Ebene
- Unternehmen der Sozialwirtschaft werden nicht durch den öffentlichen Sektor kontrolliert.
- Sie sind organisiert und gelten als juristische Person (z. B. Verein, Genossenschaft).
- Sie sind frei in ihren Entscheidungen.
- Sie sind freiwillige Zusammenschlüsse, Mitgliedschaften in Vereinen der Sozialwirtschaft sind nicht
verpflichtend.
- Sie sind gemeinnützig oder geben Gewinne oder Überschüsse an die Mitglieder entsprechend ihren
Tätigkeiten.
- Unternehmen der Sozialwirtschaft sind eigenverantwortlich wirtschaftlich mit einem sozialen Ziel tätig.
- Sie gelten als Personengesellschaft und nicht – wie in der Wirtschaft– als Kapitalgesellschaft.
Sozialwirtschaft wird durch Verordnungen auf europäischer Ebene beeinflusst, verfolgt aber im Wesentlichen
länderangepasste, spezifische Strategien im jeweiligen Mitgliedsstaat
Sozialwirtschaft und Deutschland – Historie
- eine sehr lange Tradition von Dritte-Sektor-Organisationen
- eine besondere Kombination der Handlungsorientierungen der drei Steuerungsinstitutionen Markt, Staat und
Gemeinschaft
- meist mit dem Non-Profit-Sektor gleichgesetzt
Freie Wohlfahrtspflege
- Dienste und Einrichtungen, die freigemeinnützig organisiert sind und im sozialen Bereich und
Gesundheitswesen tätig sind
- bietet in den meisten sozialen Handlungsfeldern das größte Angebot an entsprechenden Dienstleistungen
, - tragende Säule des Sozialstaates bzw. der Sozialwirtschaft in Deutschland
- BAGFW – Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 2020
o die Arbeiterwohlfahrt (AWO)
o der Deutsche Caritasverband (DCV)
o der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
o das Deutsche Rote Kreuz (DRK)
o die Diakonie Deutschland
o die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
Freie Wohlfahrtspflege im Wandel
- Erst im Rahmen des gesellschaftspolitischen Prinzips der Subsidiarität in der Rolle durch den Staat
unterstützt.
- Seit den 1990er-Jahren Subsidiarität einem Wandel. Die Selbsthilfe wurde gestärkt, Bezuschussungen
verringert und Leistungen über zu vereinbarende Entgelte finanziert.
- Hinzu kam eine immer stärker werdende Gleichstellung von freigemeinnützigen mit freigewerblichen
Anbietern sozialer Leistungen.
- Die heutige Sozialwirtschaft setzt sich demnach aus einer Vielzahl von Trägern zusammen, welche entweder
o privat-gewerblich
o frei-gemeinnützig
Personengesellschaft Def.
- Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtsträgern zu einer unternehmerischen Gesellschaft, wobei sie
keine eigene juristische Persönlichkeit bilden.
- Träger von Rechten und Pflichten.
- Ziel ist das Verfolgen eines bestimmten Zwecks
- sind beispielsweise Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Dritter Sektor – Def.
- Organisationen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht eindeutig dem Bereich Markt bzw. Staat zugeordnet
werden können.
- Ihr Handeln ist eine Mischung aus Vorsorge, Fürsorge und Solidarität.
- In Deutschland wird der Begriff „Dritter Sektor“ häufig mit dem Begriff „Non-Profit-Sektor“ synonym
verwendet
Subsidiarität - Def.
- Nach der Definition des Subsidiaritätsprinzips in Art. 5 Abs. 3 EUV „wird die Union in den Bereichen, die
nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern die Ziele einer Maßnahme von den
Mitgliedstaaten weder auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können“.
- Für den politischen Praktiker ist das Subsidiaritätsprinzip dann schlicht ein „Zuständigkeitsprinzip“, welches
den Vorrang der je kleineren Einheit festsetzt
Überblick über die Besonderheiten der Sozialunternehmen
, besonders Gemeinnützigkeit und Gestaltung des Rechnungswesens sind relevant
Unabhängig von der Rechtsform als Dienstleister zu bewerten
o Kunde ist direkt eingebunden
o Produktion und Konsum erfolgen zeitgleich
Auswirkung auf (in)-Transparenz und Bereitstellung von Ressourcen
o Keine Lagerbarkeit / Vorhaltemöglichkeiten, zeitliche Bindung
Die Situation von Menschen berücksichtigen
Komplexe Bedarfssituation, Nutzer bewältigen Bedarf nicht immer freiwillig
Das allgemeine ökonomische Prinzip
- Durch einen Aufwand ein Ergebnis erzielen
Maxime für UN der freien Marktwirtschaft
- Maximiere das Ergebnis (Ziel, Nutzen, Ergebnisse) bei gegebenem Aufwand
- minimiere den Aufwand bei gegebenem Ergebnis
gilt für Wirtschaft mittels monetärer Werte UND für die Sozialwirtschaft
Maxime für ein UN im Bereich der Sozialwirtschaft
- Maximiere die soziale Leistung bei festgelegtem (öffentlichen) Budget
- Minimiere den Aufwand bei gegebener Sozialleistung
Aufgrund des öffentlichen Interesses und der Gesetzgebung
Beide Maxime lassen sich auf einzelne Unternehmensteile und Maßnahmen der Sozialwirtschaft anpassen
Grundprinzipien für die Sozialwirtschaft, um den Rahmenbedingungen gerecht zu werden
weder der Aufwand bzw. die Kosten
und Entgelte noch die Leistungen
und die Ergebnisse können durch die
Unternehmer in voller Breite
eigenständig festgelegt werden
Politische Zielsetzungen,
Bedarfsplanungen der
Sozialverwaltung mit
entsprechenden
Entgeltvereinbarungen bestimmen
das Leistungsangebot der
Sozialwirtschaft und den Aufwand
, Es werden Ziele/ zu erreichende Ergebnisse vorgegeben die durch die zu erbringenden DL zu erreichen sind
Sozialrechtliches Dreieck
- gilt für den sozialstaatlich geprägten
Sozialmarkt
- Außerdem existieren
Organisationen, die aus
Nächstenliebe, Solidarität und
Nachhaltigkeit Angebote erbringen,
für die sie eine finanzielle
Entschädigung bekommen, die
NICHT direkten individuellen
Leistungsansprüchen
gegenübersteht. Finanziert durch
Spenden und öffentliche Fördermittel
Sozialleistungsträger
- Öffentliche Hand
- Entscheidende rolle
- Zuständig: Körperschaften, Anstalten und Behörden
- Zuständigkeit durch Bundes- und Landesgesetzgebung definiert
- Aufgaben
o Entscheidung über Art, Maß und Umfang der Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
o Übernahme der Aufwendung und Kosten
- Ziel
o Gesetzlichen Auftrag mit geringstmöglichem Aufwand erfüllen
o Anzahl der Leistungsberechtigten verringern
o Mit feststehendem Budget ein größtmögliches nachhaltiges Angebot aufbauen
Rechnungswesen
Anforderungen durch das ökonomische Prinzip
- Allgemeingültige Grundlagen
o Geschäftsbetrieb
o Buchhaltung
Erfassung aller monetären
Vorgänge
Häufig im Rahmen eines
Kostenplans, um monetäre
Werte zu
ordnen/systematisieren
Zeitnahe Buchhaltung:
Erfassung von Konten-ein-
und Ausgängen zur
Vorbereitung auf den
Jahresabschluss
o Jahresabschluss
Zusammenfassung der
zurückliegenden Periode
Gibt Dritten Informationen
zum Wirtschaftsjahr
o Kostenrechnung