Kaufrecht
Kaufvertrag §§433 bis 479 BGB
Pflichten des Verkäufers: Verschaffung des Eigentums an der Sache und
Übergabe der Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln, §433 Abs.1 BGB
Anspruchsgrundlage für den Käufer auf Übereignung der Sache
Pflichten des Käufers: Kaufpreiszahlung, §433 Abs. 2 BGB (Abnahme der
Sache gilt als Nebenleistungspflicht)
Anspruchsgrundlage für den Verkäufer auf Kaufpreiszahlung
Sach- und Rechtsmangel
Rechtsmangel §435 BGB
= ergeben sich aus privatrechtlichen Rechten Dritter oder aus öffentlichen-
rechtlichen Beschränkungen
o Mieter einer Sache ist zum Besitz der Kaufsache berechtigt
o Veräußerung einer Sache, an welcher ein Dritter das Eigentum hat
Hinweis: Maßgebender Zeitpunkt für den Rechtmangel ist der
Eigentumsübergang
Sachmangel §434 BGB
= Sache muss den subjektiven, objektiven und Montageanforderungen
entsprechen §434 Abs. 1-4 BG, ansonsten liegt ein Sachmangel vor
- Lieferung einer falschen Sache ist dem Sachmangel gleichzustellen, §434
Abs. 5 BGB
- Sachmangel muss beim Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegen
Gefahrübergang §§446, 447 BGB
Vor dem Gefahrübergang: Risiko für eine mangelhafte Sache liegt beim
Verkäufer
Nach dem Gefahrübergang: Risiko liegt beim Käufer
Übergang der
Gefahr
Bei Übergabe der Wenn Verkäufer im Bei Übergabe an eine
Sache Annahmeverzug ist zur Ausführung der
Versendung
§446 S. 1 §446 S. 3 BGB bestimmten Person
BGB
(z.B. Spediteur)
§447 Abs. 1
Ausschluss der Mängelhaftung BGB
1. Gesetzlicher Ausschluss
a. Käufer kennt den Mangel §442
, b. Bei öffentlichen Versteigerungen §445
c. Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit §377 HGB
2. Vertraglicher Ausschluss
a. Käufer verzichtet auf seine Mängelansprüche
b. Individualvereinbarungen
c. Einschränkung durch…
i. §444: unwirksamer Haftungsausschluss bei arglistigem
Verschweigen oder der Übernahme einer Garantie
ii. §475 Abs. 1 und 3 BGB: Unwirksamkeit abweichender
Vereinbarungen beim Verbrauchsgüterkauf
iii. §309 Nr. 8b: Unwirksamkeit wegen Verstoß gegen AGB –
Regelungen
Rechte des Käufers bei Mängeln
Nacherfüllung (vorrangig) - §437
§4 3 7 BG B
Nr. 1 BGB
Rücktritt bzw. Minderung - §437 Nr.
2 BGB
Schadensersatz bzw.
Aufwendungsersatz §437 Nr. 3
BGB
- Nacherfüllungsanspruch §§437 Nr. 1, 439 BGB
o Käufer hat die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels (Reparatur)
oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch)
o Verkäufer hat zum Zwecke der Reparatur die erforderlichen
Aufwendungen zu tragen
o Die anderen Rechte stehen dem Käufer erst zu, wenn eine dem
Verkäufer angemessen gesetzte Frist erfolgslos abgelaufen ist
Kaufvertrag §§433 bis 479 BGB
Pflichten des Verkäufers: Verschaffung des Eigentums an der Sache und
Übergabe der Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln, §433 Abs.1 BGB
Anspruchsgrundlage für den Käufer auf Übereignung der Sache
Pflichten des Käufers: Kaufpreiszahlung, §433 Abs. 2 BGB (Abnahme der
Sache gilt als Nebenleistungspflicht)
Anspruchsgrundlage für den Verkäufer auf Kaufpreiszahlung
Sach- und Rechtsmangel
Rechtsmangel §435 BGB
= ergeben sich aus privatrechtlichen Rechten Dritter oder aus öffentlichen-
rechtlichen Beschränkungen
o Mieter einer Sache ist zum Besitz der Kaufsache berechtigt
o Veräußerung einer Sache, an welcher ein Dritter das Eigentum hat
Hinweis: Maßgebender Zeitpunkt für den Rechtmangel ist der
Eigentumsübergang
Sachmangel §434 BGB
= Sache muss den subjektiven, objektiven und Montageanforderungen
entsprechen §434 Abs. 1-4 BG, ansonsten liegt ein Sachmangel vor
- Lieferung einer falschen Sache ist dem Sachmangel gleichzustellen, §434
Abs. 5 BGB
- Sachmangel muss beim Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegen
Gefahrübergang §§446, 447 BGB
Vor dem Gefahrübergang: Risiko für eine mangelhafte Sache liegt beim
Verkäufer
Nach dem Gefahrübergang: Risiko liegt beim Käufer
Übergang der
Gefahr
Bei Übergabe der Wenn Verkäufer im Bei Übergabe an eine
Sache Annahmeverzug ist zur Ausführung der
Versendung
§446 S. 1 §446 S. 3 BGB bestimmten Person
BGB
(z.B. Spediteur)
§447 Abs. 1
Ausschluss der Mängelhaftung BGB
1. Gesetzlicher Ausschluss
a. Käufer kennt den Mangel §442
, b. Bei öffentlichen Versteigerungen §445
c. Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit §377 HGB
2. Vertraglicher Ausschluss
a. Käufer verzichtet auf seine Mängelansprüche
b. Individualvereinbarungen
c. Einschränkung durch…
i. §444: unwirksamer Haftungsausschluss bei arglistigem
Verschweigen oder der Übernahme einer Garantie
ii. §475 Abs. 1 und 3 BGB: Unwirksamkeit abweichender
Vereinbarungen beim Verbrauchsgüterkauf
iii. §309 Nr. 8b: Unwirksamkeit wegen Verstoß gegen AGB –
Regelungen
Rechte des Käufers bei Mängeln
Nacherfüllung (vorrangig) - §437
§4 3 7 BG B
Nr. 1 BGB
Rücktritt bzw. Minderung - §437 Nr.
2 BGB
Schadensersatz bzw.
Aufwendungsersatz §437 Nr. 3
BGB
- Nacherfüllungsanspruch §§437 Nr. 1, 439 BGB
o Käufer hat die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels (Reparatur)
oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch)
o Verkäufer hat zum Zwecke der Reparatur die erforderlichen
Aufwendungen zu tragen
o Die anderen Rechte stehen dem Käufer erst zu, wenn eine dem
Verkäufer angemessen gesetzte Frist erfolgslos abgelaufen ist