STAATS- & VERFASSUNGSRECHT
Grundrechte, Staatsrecht
Skript
Das Skript liefert eine solide Grundlage für das Modul Staatsorganisationsrecht. Dabei
werden die Grundrechte ausführlich behandelt sowie Verfahren vor dem BVerfG.
JurVersity – Study with Angie
Die Verteilung dieses Dokuments ist illegal.
, I. Grundrechte
GESCHICHTE DER GRUNDRECHTE
1215 – Magna Charta Libertatum
• Nach heutiger Sicht kein Grundrechtscharakter
• Feudalrechte und Freiheiten gegenüber dem König (Adel, Geistlichkeit)
1679 – Habeas-Corpus-Akte
• Gewährte jedermann Schutz vor willkürlicher Verhaftung
• Vorläufer des heutigen Richtervorbehalts bei Freiheitsentziehung
1689 – Bill of Rights von England (USA)
• Sicherte Rechte des Parlaments gegenüber dem König
• Vorläufer des Gesetzesvorbehalts
1776 – Bill of Rights von Virginia
• Der Mensch sei von Natur aus frei, unabhängig und mit unveräußerlichen Rechten
ausgestattet
1789 – Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich
• Alle Menschen sollten lebenslang frei & gleich an Rechten sein
1919 – Weimarer Reichsverfassung
• Soziale Rechte
• Einzug in die Artikel 109 – 165
1949 – Grundgesetz für die BRD
1. Klassisch-liberalen Grundrechte
1950 – Europ. Menschrechtskonvention
2000 – EU – Charta der Grundrechte
Die Verteilung dieses Dokuments ist illegal. 1
, ARTEN & FUNKTION
1. Freiheitsrechte
2. Gleichheitsrechte
3. Grundrechtsgleiche Rechte
• Hauptfunktion: Abwehr staatlicher Eingriffe in den Freiraum des Bürgers
• Prüfungsmaßstab
• Freiheitsrechte vor Gleichheitsrechte prüfen
• Spezielle GG vor den Allg. GG prüfen
• Einschränkbarkeit
• Schranke > Verhältnismäßigkeit
1. Die Eignung des Gesetzes oder der Maßnahme für den
öffentlichen Zweck
2. Erforderlichkeit (= d.h. es gibt kein milderes gleich
geeignetes Mittel)
3. Angemessenheit des Grundrechtseingriffs im Vergleich
mit dem verfolgten öffentlichen Interesse o. mit dem
geschützten privaten Interesse
BERECHTIGUNG & BINDUNG
• Träger der Grundrechte à der Mensch
• Deutsche à Bürgerrechte
• Grundrechtsmündigkeit: wer kann sein Grundrecht selbst ausüben und
durchsetzen, oder dafür Unterstützung der Eltern braucht.
• Gebunden an die GG à der Staat (Art. 1 Abs.3 GG) (= alle drei
Staatsgewalten)
EINSCHRÄNKBARKEIT = SCHRANKEN DER GRUNDRECHTE
• Einschränkbarkeit à Gesetzesvorbehalt
• Schranke à Verhältnismäßigkeit (steht nicht ausdrücklich im GG, ist aber
unbestritten)
o Kern der Verhältnismäßigkeit
Die Verteilung dieses Dokuments ist illegal. 2
, 1. Die Eignung des Gesetzes oder der Maßnahme für
den öffentlichen Zweck
2. Die Erforderlichkeit (d.h. es gibt kein milderes
gleich geeignetes Mittel)
3. Die Angemessenheit des Grundrechtseingriffs im
Vergleich mit dem verfolgten öffentlichen Interesse
oder mit dem geschützten privaten Interesse
Prüfungsmaßstab
• Kommen mehrere Grundrechte in Betracht, müssen alle einzeln und
hintereinander geprüft werden
Reihenfolge: Unterscheidung in
a) Freiheitsrechte & Gleichheitsrechte
- Freiheitsrechte vor Gleichheitsrechte prüfen
b) Allgemeine und spezielle Grundrechte
- Spezielle GG vor den allg. GG prüfen
- Eingriffsdogmatik der Freiheitsrechte
- Zwei Fragen in genau dieser Reihenfolge beantworten:
(1) Liegt ein Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts
vor?
(2) Ist dieser verfassungsrechtlich gerechtfertigt oder ist es
eine Verletzung?
EINGRIFF IN DEN SCHUTZBEREICH
1. Der Schutzbereich
• Sachlich: Staatlicher Eingriff in Anwendungsbereich des Grundrechts?
• Personal: Ist Beschwerdeführer Träger des Grundrechts?
2. Sachlicher Schutzbereich
• Zustände (Eigentum)
• Positives Handeln (Schließung der Ehe)
• Negative Freiheit (Abwesenheit staatlicher Beeinträchtigung)
Die Verteilung dieses Dokuments ist illegal. 3
Grundrechte, Staatsrecht
Skript
Das Skript liefert eine solide Grundlage für das Modul Staatsorganisationsrecht. Dabei
werden die Grundrechte ausführlich behandelt sowie Verfahren vor dem BVerfG.
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, I. Grundrechte
GESCHICHTE DER GRUNDRECHTE
1215 – Magna Charta Libertatum
• Nach heutiger Sicht kein Grundrechtscharakter
• Feudalrechte und Freiheiten gegenüber dem König (Adel, Geistlichkeit)
1679 – Habeas-Corpus-Akte
• Gewährte jedermann Schutz vor willkürlicher Verhaftung
• Vorläufer des heutigen Richtervorbehalts bei Freiheitsentziehung
1689 – Bill of Rights von England (USA)
• Sicherte Rechte des Parlaments gegenüber dem König
• Vorläufer des Gesetzesvorbehalts
1776 – Bill of Rights von Virginia
• Der Mensch sei von Natur aus frei, unabhängig und mit unveräußerlichen Rechten
ausgestattet
1789 – Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich
• Alle Menschen sollten lebenslang frei & gleich an Rechten sein
1919 – Weimarer Reichsverfassung
• Soziale Rechte
• Einzug in die Artikel 109 – 165
1949 – Grundgesetz für die BRD
1. Klassisch-liberalen Grundrechte
1950 – Europ. Menschrechtskonvention
2000 – EU – Charta der Grundrechte
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, ARTEN & FUNKTION
1. Freiheitsrechte
2. Gleichheitsrechte
3. Grundrechtsgleiche Rechte
• Hauptfunktion: Abwehr staatlicher Eingriffe in den Freiraum des Bürgers
• Prüfungsmaßstab
• Freiheitsrechte vor Gleichheitsrechte prüfen
• Spezielle GG vor den Allg. GG prüfen
• Einschränkbarkeit
• Schranke > Verhältnismäßigkeit
1. Die Eignung des Gesetzes oder der Maßnahme für den
öffentlichen Zweck
2. Erforderlichkeit (= d.h. es gibt kein milderes gleich
geeignetes Mittel)
3. Angemessenheit des Grundrechtseingriffs im Vergleich
mit dem verfolgten öffentlichen Interesse o. mit dem
geschützten privaten Interesse
BERECHTIGUNG & BINDUNG
• Träger der Grundrechte à der Mensch
• Deutsche à Bürgerrechte
• Grundrechtsmündigkeit: wer kann sein Grundrecht selbst ausüben und
durchsetzen, oder dafür Unterstützung der Eltern braucht.
• Gebunden an die GG à der Staat (Art. 1 Abs.3 GG) (= alle drei
Staatsgewalten)
EINSCHRÄNKBARKEIT = SCHRANKEN DER GRUNDRECHTE
• Einschränkbarkeit à Gesetzesvorbehalt
• Schranke à Verhältnismäßigkeit (steht nicht ausdrücklich im GG, ist aber
unbestritten)
o Kern der Verhältnismäßigkeit
Die Verteilung dieses Dokuments ist illegal. 2
, 1. Die Eignung des Gesetzes oder der Maßnahme für
den öffentlichen Zweck
2. Die Erforderlichkeit (d.h. es gibt kein milderes
gleich geeignetes Mittel)
3. Die Angemessenheit des Grundrechtseingriffs im
Vergleich mit dem verfolgten öffentlichen Interesse
oder mit dem geschützten privaten Interesse
Prüfungsmaßstab
• Kommen mehrere Grundrechte in Betracht, müssen alle einzeln und
hintereinander geprüft werden
Reihenfolge: Unterscheidung in
a) Freiheitsrechte & Gleichheitsrechte
- Freiheitsrechte vor Gleichheitsrechte prüfen
b) Allgemeine und spezielle Grundrechte
- Spezielle GG vor den allg. GG prüfen
- Eingriffsdogmatik der Freiheitsrechte
- Zwei Fragen in genau dieser Reihenfolge beantworten:
(1) Liegt ein Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts
vor?
(2) Ist dieser verfassungsrechtlich gerechtfertigt oder ist es
eine Verletzung?
EINGRIFF IN DEN SCHUTZBEREICH
1. Der Schutzbereich
• Sachlich: Staatlicher Eingriff in Anwendungsbereich des Grundrechts?
• Personal: Ist Beschwerdeführer Träger des Grundrechts?
2. Sachlicher Schutzbereich
• Zustände (Eigentum)
• Positives Handeln (Schließung der Ehe)
• Negative Freiheit (Abwesenheit staatlicher Beeinträchtigung)
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