Auslandsgeschäft
in Anlehnung an die Vorlesungsunterlagen von W. Hoefele
DHBW Mosbach
WiSe2016
Auch für andere Jahrgänge nutzbar
Weitere Dokumente und Zusammenfassungen:
http://bit.ly/2cwWjSM
Disclaimer: Es wurde sich auf die klausurrelevanten Inhalte beschränkt. Keine
Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.
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1. Grundlagen Auslandsgeschäft
Volkswirtschaftliche Bedeutung:
Import von Rohstoffen, Halbfertigerzeugnissen und landwirtschaftlichen Produkten
Export von technischem Know-How, Chemie, Fahrzeuge, Elektronik, Maschinen
Betriebswirtschaftliche Bedeutung:
Sättigung Inlandsmärkte
Erschließung neuer Märkte
Kapazitätsauslastung
Höhere Ertragschancen
Billigere Importe
Lohnveredelung
Alleinvertriebsrechte
2. Risiken im Außenhandel
Wirtschaftliche Risiken:
z.B. Zahlungsunfähigkeit des Importeurs aus dem Ausland
Alle Risiken, die in Bonität des Abnehmers liegen (Unfähigkeit, Unwilligkeit, fehlende
Lizenzen, …)
Exporteur trägt Abnahme- und Zahlungsrisiko, Importeur Lieferungs- und Qualitätsrisiko
Absicherung durch Zahlungsbedingungen (Kasse gegen Dokumente, Dokumente gegen
bankavaliertes Akzept, Bankgarantie, Forfaitierung, Private Kreditversicherung), Versicherung
(Hermes = Exportversicherung), Informationen
Politische Risiken:
Streik, Aufruhr, Krieg, Unruhen, Embargos (Ausfuhrverbote)
Absicherung durch Zahlungsbedingungen (bestätigtes Akkreditiv, Forfaitierung) und
umfangreiche Informationen
Währungsrisiken:
Auf- und Abwertungen der Währung des Abnehmerlandes, Devisenbestimmungen,
Konvertierungsrisiko, Transferrisiko
Zahlungsverbot bzw. Zahlungsmonatorium (Währung nicht mehr umtauschbar
Staatsbankrott)
Absicherung durch Zahlungsbedingungen und Versicherung (Hermes)
Kursrisiken:
Kursverhältnis der Währung des Vertragspartners
Absicherung durch Devisentermin- u. Optionsgeschäfte, Fakturierung (Exporteur stellt
Rechnung in Euro aus), Forfaitierung, Versicherung (Hermes), Währungskreditaufnahme,
Währungswechseldiskontierung
Rechtliche Risiken:
Nicht durchsetzbare Urteile (lösbar durch internationalen Gerichtshof oder Schiedsgericht
durch ICC (Industrial Cammer of Concerns = Internationale Handelskammer)
Unterschiedliche Gesetze und Verordnungen
Nicht durch Hermes absicherbar
Sonstige Risiken:
Sprache, Mentalität, Usancen, Diebstahl
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Risiken aus Zahlungsbedingungen
Vorauszahlung / Anzahlung / Teilzahlung des Importeurs
Letter of Credit (L/C) Akkreditiv (am gerechtesten für beide)
D/C (document against payment) = Dokumenten-Inkasso
D/A (document against acceptance) = Auslands-Wechsel-Inkasso
BPO (Bank Payment Obligation) = Zahlung nach Erhalt der Ware mit Zahlungsgarantie einer
Bank (ICC reguliert)
Zahlung nach Erhalt der Ware
Zahlungsziel
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3. Außenwirtschaftsrecht (AWR)
Sinn und Zweck des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG)
Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen (§4 Abs. 2)
Schutz der Sicherheit und der auswärtigen Interessen (§4 Abs. 1)
Sicherung der Einfuhr lebensnotwendiger Güter (§4 Abs. 1 Satz 5)
Meldebestimmungen (§11)
Begriffe des AWG
Sachlicher Geltungsbereich (Für was gilt das Gesetz?): Jede Transaktion mit dem Ausland
Räumlicher Geltungsbereich (Wo ist das Gesetz gültig?): Staatsgebiet BRD einschließlich
Zolleinschlussgebiete ausschließlich Zollausschluss-gebiete (z.B. Freihäfen Hamburg und
Bremen)
Inländer und Ausländer
o Inländer mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt
o Ausländer ab 12 Monate Aufenthalt im Ausland
Ausfuhrliste: Waren, denen Beschränkungen unterliegen
Länderliste: Länder, die Beschränkungen unterliegen
Importzahlung: alle Zahlungen in das Ausland, einschließlich der Belastung eines vom
Kunden ausgestellten Schecks
Exportzahlung: Zahlungseingänge aus dem Ausland oder die Einreichung eines
Auslandsschecks durch den Kunden
Auslandszahlungsverkehr: Zahlungen zwischen Inländern und Ausländern in Euro oder
fremder Währung
Grundgeschäfte: Warenein- und Ausfuhren, aktive / passive Dienstleistungsgeschäfte,
deutsche Kapitalanlagen im Ausland, ausländische Kapitalanlagen im Inland (z.B.
Beteiligungen), unentgeltliche Zahlungen (Geschenk, Unterstützung), Aufrechnung,
Verrechnung
Exportkontrollen
Gewährleistung der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik
Information über Genehmigungen oder Verbote durch Bundesausfuhramt, sowie Länder- und
Ausfuhrlisten, Embargo, Finanzsanktionen, Allgemeine Regelungen der EU, sonstige
Genehmigungspflichten
Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV): Erleichtertes Zollabwicklungsverfahren für EU
intern/extern, Zollbürgschaft bzw. -garantie der Banken, Zustellungsbevollmächtigte
Zahlungsbilanz
Aktiv Passiv
1. Teilbilanz Warenbilanz Exporte Importe
2. Teilbilanz Dienstleistungsbilanz Aktive Dienstleistungen Passive Dienstleistungen
Zwischensumme Handelsbilanz
3. Teilbilanz Übertragungsbilanz Zuflüsse Abflüsse
Zwischensumme Leistungsbilanz
4. Teilbilanz Kapitalbilanz Zuflüsse Abflüsse
5. Teilbilanz Gold- und Saldo der vorhergehenden 4 Teilbilanzen
Devisenreserven
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Meldebestimmungen nach §11 AWG (KLAUSUR)
Bei Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern ist der Inländer meldepflichtig.
Meldungen dienen zur Erstellung der Zahlungsbilanz und erfolgen nur noch elektronisch
über die Webseite der Deutschen Bundesbank. Ausnahmen nach §67 Abs. 2
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind bei Exporten und Importen Beträge bis zu einem
Gegenwert von 12.500€ und Kredite mit einer Laufzeit unter 12 Monate. Auflistung der
Meldevordrucke für Zahlungsmeldungen:
Z4 = Auslandszahlungen allgemein, die nicht zu Z10 gehörig sind
Z10 = Alle Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern bzgl. Wertpapieren und
Derivaten
Z11 = Zins- und Dividendenzahlungen aus Wertpapieren
Z12 = Zahlungseingänge u. Zahlungsausgänge mit EC- und Kreditkarten
Z13 = Zahlungseingänge u. Zahlungsausgänge im Reiseverkehr; Sorten und Reiseschecks
Z14 = Einnahmen aus Zinsen und zinsähnlichen Erträgen
Z15 = Ausgaben für Zins- und Provisionszahlungen
FATCA
Mit dem FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) verfolgen die US-Behörden das Ziel
einer erhöhten Steuertransparenz für US-steuerpflichtige Personen. Es umfasst die Meldung
von Personen- und Konto- bzw. Depotdaten von US-steuerpflichtigen Personen außerhalb
der USA an die US-Steuerbehörden (IRS = International Revenue Service) und ist u.a. von
Banken bei der Eröffnung und Führung von Konten und Depots für den gesamten
Personenkreis einzuhalten.
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