Grundlagen der Buchführung
in Anlehnung an die Vorlesungsunterlagen von Hr. Arweiler
DHBW Mosbach
SoSe2016
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Disclaimer: Zusammenfassung enthält wesentliche thematische Grundlagen. Keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.
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1. Grundlagen
1.1. Aufgaben der Buchführung
Die Buchführung muss alle Geschäftsfälle laufend, lückenlos und sachlich geordnet erfassen
und aufzeichnen. Neben der Dokumentation gehört auch die Preiskalkulation für die
Erzeugnisse, die Gewinnermittlung und die Einschätzung der Leistungsfähigkeit
(wirtschaftliche Stärke, Börsenkurs) zu den Aufgaben.
Die Buchführung ist die sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle
eines Unternehmens aufgrund von Belegen. Sie muss so beschaffen sein, dass sie einem
sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die
Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann ( Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung).
1.2. Inventur
Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und
Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Gegensatz zur
körperlichen Inventur ist die Buchinventur nur eine wertmäßige Bestandsaufnahme aufgrund
von Aufzeichnungen und Belegen.
1.3. Inventar
Das Inventar ist ein Bestandsverzeichnis; es besteht zu einem bestimmten Abschlussstichtag
aus dem Vermögen, den Schulden und dem Eigenkapital bzw. Reinvermögen des
Unternehmens. Das Vermögen gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen, wobei die
Vermögensposten nach steigender Liquidität geordnet werden:
Anlagevermögen: bilden Grundlage der Betriebsbereitschaft und sind langfristig
verfügbar (Lizenzen, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und
Geschäftsausstattung)
Umlaufvermögen: verändert sich kurzfristig in ihrer Höhe, weil es sich im Umlauf
befindet (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Erzeugnisse, Forderungen aus
Lieferung und Leistung, Kassenbestand, Bankguthaben)
Schulden bzw. Verbindlichkeiten werden nach ihrer Fälligkeit geordnet.
1.4. Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich
Der Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Eigenkapital am Schluss des
Geschäftsjahres und dem Eigenkapital des vorangegangenen Geschäftsjahres, vermehrt um
den Wert der Privatentnahmen und vermindert um den Wert der Privateinlagen.
Rentabilität des Eigenkapitals in %:
1.5. Bilanz
Die Bilanz ist eine kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital
(Passiva) in Kontenform auf Grundlage des Inventars. Aktiva wird nach Flüssigkeit, Passiva
nach Fälligkeit geordnet.
Die Aktivseite weist die Anlage bzw. Verwendung des Kapitals aus. Sie gibt also
Auskunft über die Mittelverwendung oder Investierung.
Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Herkunft der finanziellen Mittel. Sie
zeigt also die Mittelherkunft oder Finanzierung.
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2. Buchen auf Bestandskonten
2.1. Wertveränderungen in Bilanz
Aktivtausch: nur die Aktivseite ist betroffen, die Bilanzsumme ändert sich nicht
o Bsp: Kauf EDV-Anlage gegen Bankscheck (BGA + / Bank -)
Passivtausch: nur die Passivseite ist betroffen, die Bilanzsumme ändert sich nicht
o Bsp: Eine Lieferschuld wird durch eine Darlehensaufnahme ausgeglichen
(Verbindlichkeiten - / Darlehen +)
Aktiv-Passiv-Mehrung: beide Seiten betroffen, Bilanzsumme erhöht sich auf beiden
Seiten
o Bsp: Kauf v. Rohstoffen auf Ziel (Rohstoffe + / Verbindlichkeiten +)
Aktiv-Passiv-Minderung: beide Seiten betroffen, Bilanzsumme verringert sich auf
beiden Seiten
o Bsp: Begleichen von Lieferrechnung durch Überweisung (Bank - / Vbdk. -)
2.2. Bilanz in Bestandskonten
Zur besseren Übersicht wird die Bilanz aufgeteilt in Aktivkonten (Vermögenskonten) und
Passivkonten (Kapitalkonten). Die linke Seite eines Kontos wird mit Soll (S), die rechte mit
Haben (H) bezeichnet.
Aktivkonten haben die Anfangsbestände auf der linken Seite des Kontos, weil das Konto in
der Bilanz links steht. Passivkonten stehen rechts in der Bilanz & ihre Anfangsbestände auf
der rechten Seite des Kontos.
Zugänge stehen auf der Seite der Anfangsbestände, weil sie diese Bestände erhöhen
Abgänge stehen jeweils auf der entgegengesetzten Seite
Saldiert man nun die Abgänge mit den Beträgen der Gegenseite, erhält man als Saldo
den Schlussbestand (SB), sodass jedes Konto am Ende der von Soll und Haben mit
gleicher Summe abschließt
2.3. Buchung Geschäftsfälle und Abschluss von Bestandskonten
Eröffnungsbilanz aufstellen
Anfangsbestände auf Aktiv- und Passivkonten eintragen
Geschäftsfälle auf den entsprechenden Bestandskonten buchen
Schlussbestände (Salden) auf den Aktiv- und Passivkonten ermitteln, mit den
Inventurwerten abstimmen und bei Abweichungen um Inventurdifferenzen korrigieren
Konten abschließen
Schlussbilanz aufstellen
2.4. Einfacher Buchungssatz
Der Buchungssatz gibt die Sachkonten an, auf denen im Soll bzw. Haben zu buchen ist. Er
nennt zuerst das Konto, in dem im Soll gebucht wird, und danach das Konto mit der Haben-
Buchung. Beide Konten werden durch das Wort „an“ verbunden.
2.5. Zusammengesetzter Buchungssatz
Zusammengesetzte Buchungssätze entstehen, wenn durch einen Geschäftsfall mehr als zwei
Konten berührt werden. Dabei muss die Summe der Soll-Buchungen stets mit der Summe der
Haben-Buchungen übereinstimmen.
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2.6. Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzkonto
Das Prinzip der doppelten Buchführung muss auch für die Buchung der Anfangsbestände
der Aktiv- und Passivkonten gelten. Dazu bedarf es eines Hilfskontos im Hauptbuch, das die
Gegenbuchungen für die Eröffnung der aktiven und passiven Bestandskonten aufnimmt
(EBK).
Die Eröffnungsbuchungssätze für die aktiven u. passiven Bestandskonten lauten:
Aktivkonto an Eröffnungsbilanzkonto (EBK)
Eröffnungsbilanzkonto (EBK) an Passivkonto
Das Schlussbilanzkonto dient dem buchhalterischen Abschluss dieser Bestandskonten. Vor
dem buchhalterischen Abschluss der Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto bedarf es
der Inventur und der Abstimmung der Schlussbestände der Konten mit den Inventurwerten.
Die Abschlussbuchungssätze lauten:
Schlussbilanzkonto (SBK) an Aktivkonto
Passivkonto an Schlussbilanzkonto (SBK)
Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist zugleich die Eröffnungsbilanz des Folgejahres.
Beide müssen inhaltlich gleich sein: Grundsatz der Bilanzidentität.
3. Buchen auf Erfolgskonten
Aufwendungen vermindern und Erträge erhöhen das Eigenkapital. Erfolgskonten sind
Unterkonten des Eigenkapitalkontos. Daher werden auf Aufwandskonten im Soll, auf
Ertragskonten im Haben gebucht. Aufwendungen stellen den gesamten Eigenkapital
mindernden Werteverzehr eines Unternehmens in einer bestimmten Rechnungsperiode dar.
Erträge sind alle Eigenkapital erhöhenden Wertzuflüsse.
Aufwands- und Ertragskonten sind als Erfolgskonten zu definieren, während Aktiv- und
Passivkonten als Bestandskonten gelten.
Das Gewinn- und Verlustkonto ist das Abschlusskonto der Erfolgskonten. Es sammelt auf
der Sollseite alle Aufwendungen und alle Erträge auf der Habenseite. Der Saldo im GuV-Konto
ist der Gewinn oder Verlust der Rechnungsperiode, der dem Eigenkapitalkonto zugeführt wird.
Das GuV-Konto zeigt die Quellen des Erfolges.
Die Eröffnungsbuchungssätze lauten:
GuV an Alle Aufwandskonten
Alle Ertragskonten an GuV
Die Abschlussbuchungen lauten:
Bei Gewinn: GuV an Eigenkapital
Bei Verlust: Eigenkapital an GuV
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4. Abschreibung von Sachanlagen
Anlagevermögen ist für den langfristigen Nutzen für das Unternehmen bestimmt. Der Wert von
Sachanlagen wird durch Nutzung, Verschleiß, technischer Fortschritt und außergewöhnliche
Ereignisse vermindert. Die Wertminderung der Anlagegüter wird durch Abschreibungen
erfasst. Durch die Abschreibung werden die Anschaffungskosten eines Anlagegutes auf seine
Nutzungsdauer in Jahren verteilt.
Abschreibungen mindern als Aufwand den Gewinn und somit auch die gewinnabhängigen
Steuern, wie z.B. die Einkommenssteuer. Über Abschreibungen werden Investitionen in
Sachanlagen finanziert. Abschreibungsgrundlage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten, die linear abgeschrieben werden.
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsjahre
Abschreibungssatz in % = 100% / Nutzungsjahre
Folgende Buchungen sind bei Abschreibungen zu absolvieren (Bsp. TA 120.000):
Abschreibungen auf Sachanlagen an TA 12.000€
GuV-Konto an Abschreibungen auf Sachanlagen 12.000€
SBK an TA 108.000€
5. GuV mit Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
Stimmen in einem Geschäftsjahr Herstellungs- und Verkaufsmenge der Erzeugnisse überein,
errechnet sich der Betriebserfolg durch bloße Gegenüberstellung der Herstellungsauf-
wendungen und Umsatzerlöse des Geschäftsjahres. Ist die Herstellungsmenge aber größer
als die Absatzmenge (SB > AB) gibt es eine Bestandsmehrung; ist die Absatzmenge größer
als die Herstellungsmenge (AB > SB) kommt es zu einer Bestandsminderung.
Der Mehrbestand wird im GuV-Konto als Ertrag den entsprechenden Herstellungsauf-
wendungen gegenübergestellt. Der Minderbestand muss im GuV-Konto als Aufwand den
Umsatzerlösen der aus dem Vorjahresbestand verkauften Erzeugnisse gegenübergestellt
werden.
Die Mehr- und Minderbestände werden nicht direkt dem GuV-Konto verrechnet, sondern auf
dem Erfolgskonto „Bestandsveränderungen“ gesammelt (Minderbestände im Soll, Mehr-
bestände im Haben). Nach Schließen der Schlussbilanz (SBK an FE bzw. UE) ergeben sich
folgende Buchungssätze:
Bestandsmehrungen: UE / FE an Bestandsveränderungen
Bestandsminderungen: Bestandsveränderungen an UE / FE
Auf dem Konto „Bestandsveränderungen“ werden nun die Mehr- und Minderbestände von FE
und UE miteinander verrechnet. Der Saldo wird auf das GuV-Konto übertragen.
Bei Minderbestand: GuV an Bestandsveränderungen
Bei Mehrbestand: Bestandsveränderungen an GuV
Die Konten UE und FE weisen in der Regel nur drei Posten aus: Anfangsbestand, Schluss-
bestand laut Inventur und Bestandsveränderung (Mehrung oder Minderung).
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