Externes Rechnungswesen
Lösungshinweise zu Übung 9
Aufgabe 1
1. Der Anwendungsbereich der planmäßigen Abschreibung ist das abnutzbare Anla-
gevermögen [AV]
2. Planmäßige Abschreibungen sollen den betriebsbedingten Werteverzehr von ab-
nutzbarem AV als Aufwand erfassen, da der Zugang von AV zunächst erfolgsneutral
behandelt wird.
3. Folgende Faktoren sind bei der planmäßigen Abschreibung zu berücksichtigen:
a) Abschreibungssumme
→ AK/HK ggfs. vermindert um einen Schrott- oder Restwert
b) Nutzungsdauer
c) Abschreibungsverfahren
4.
a. Lineare Abschreibung impliziert gleichbleibende bzw. konstante Abschrei-
bungsbeträge.
b. Geometrisch-degressive Abschreibung impliziert fallende Abschreibungsbe-
träge pro Periode.
c. Bei der leistungsabhängigen Abschreibung bestimmt sich der Abschrei-
bungsbetrag pro Periode in Abhängigkeit von der tatsächlichen Inanspruch-
nahme des Vermögensgegenstandes [VGG])
5. Pro Rata Temporis
6. Geringwertige Wirtschaftsgüter [GWG] können aus Vereinfachungsgründen so-
fort, d.h. im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
Ein GWG liegt vor, wenn die Anschaffungskosten ohne USt 800 € nicht übersteigen.
7. Die außerplanmäßige Abschreibung dient der Erfassung unvorhersehbarer Wert-
minderungen (z.B. Zerstörung)
Externes Rechnungswesen – Lösungshinweise zu Übungsblatt 9 – Seite 1 von 4
Lösungshinweise zu Übung 9
Aufgabe 1
1. Der Anwendungsbereich der planmäßigen Abschreibung ist das abnutzbare Anla-
gevermögen [AV]
2. Planmäßige Abschreibungen sollen den betriebsbedingten Werteverzehr von ab-
nutzbarem AV als Aufwand erfassen, da der Zugang von AV zunächst erfolgsneutral
behandelt wird.
3. Folgende Faktoren sind bei der planmäßigen Abschreibung zu berücksichtigen:
a) Abschreibungssumme
→ AK/HK ggfs. vermindert um einen Schrott- oder Restwert
b) Nutzungsdauer
c) Abschreibungsverfahren
4.
a. Lineare Abschreibung impliziert gleichbleibende bzw. konstante Abschrei-
bungsbeträge.
b. Geometrisch-degressive Abschreibung impliziert fallende Abschreibungsbe-
träge pro Periode.
c. Bei der leistungsabhängigen Abschreibung bestimmt sich der Abschrei-
bungsbetrag pro Periode in Abhängigkeit von der tatsächlichen Inanspruch-
nahme des Vermögensgegenstandes [VGG])
5. Pro Rata Temporis
6. Geringwertige Wirtschaftsgüter [GWG] können aus Vereinfachungsgründen so-
fort, d.h. im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
Ein GWG liegt vor, wenn die Anschaffungskosten ohne USt 800 € nicht übersteigen.
7. Die außerplanmäßige Abschreibung dient der Erfassung unvorhersehbarer Wert-
minderungen (z.B. Zerstörung)
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