Willenserklärung
Prof. Dr. Leo Schapiro 1
, Willenserklärung
Willenserklärung:
Äußerung des Willens einer Person, die unmittelbar auf den Eintritt
einer Rechtsfolge auf dem Gebiet des Privatrechts gerichtet ist.
Rechtsgeschäft:
Ein aus mindestens einer Willenserklärung bestehender Tatbestand,
der auf den Eintritt eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist.
Vertrag:
Ein Rechtsgeschäft, welches aus mindestens zwei korrespondierenden
Willenserklärungen besteht, Angebot und Annahme.
Prof. Dr. Leo Schapiro 2
,Fallbeispiel: Trierer Weinversteigerung
Tourist T besucht in Trier eine Weinversteigerung. Als er
einen Bekannten entdeckt, hebt er den Arm, um ihm
zuzuwinken. T ist mit den Versteigerungsbräuchen nicht
vertraut. Der Versteigerer wertet das Winken als Mehrgebot
und erteilt ihm den Zuschlag. Der überraschte T erfährt, dass
er soeben ein 500 l Fass Wein zu 1.500€ ersteigert hat.
Muss T den Versteigerungspreis an den Versteigerer V
zahlen?
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Prof. Dr. Leo Schapiro 4
Prof. Dr. Leo Schapiro 1
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Willenserklärung:
Äußerung des Willens einer Person, die unmittelbar auf den Eintritt
einer Rechtsfolge auf dem Gebiet des Privatrechts gerichtet ist.
Rechtsgeschäft:
Ein aus mindestens einer Willenserklärung bestehender Tatbestand,
der auf den Eintritt eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist.
Vertrag:
Ein Rechtsgeschäft, welches aus mindestens zwei korrespondierenden
Willenserklärungen besteht, Angebot und Annahme.
Prof. Dr. Leo Schapiro 2
,Fallbeispiel: Trierer Weinversteigerung
Tourist T besucht in Trier eine Weinversteigerung. Als er
einen Bekannten entdeckt, hebt er den Arm, um ihm
zuzuwinken. T ist mit den Versteigerungsbräuchen nicht
vertraut. Der Versteigerer wertet das Winken als Mehrgebot
und erteilt ihm den Zuschlag. Der überraschte T erfährt, dass
er soeben ein 500 l Fass Wein zu 1.500€ ersteigert hat.
Muss T den Versteigerungspreis an den Versteigerer V
zahlen?
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