Inhaltsverzeichnis
§ 1 Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts (3 Seiten)
§ 2 Strafrechtliche Spezialmaterie mit grenzüberschreitenden Bezügen (11 Seiten)
§ 3 Europarat (7 Seiten)
§ 4 Europäische Union (15 Seiten)
§ 5 EU-Mitgliedstaaten im Netzwerk globaler, europäischer oder bilateraler Kooperation in Strafsachen (2
Seiten)
§ 6 Zusammenarbeit zwischen EuGH mit nationaler Strafgerichtsbarkeit (5 Seiten)
§ 7 Assimilierungsprinzip (6 Seiten)
§ 8 Harmonisierung des materiellen Strafrechts (8 Seiten)
§ 9 Vorrang des Unionsrechts (5 Seiten)
§ 10 Unionsrechtskonforme Auslegung (5 Seiten)
§ 11 Europäisches Strafverfahrensrecht (5 Seiten)
§ 12 Transnationales Doppelbestrafungsverbot (14 Seiten)
§ 13 Strafrechtlicher Schutz der EU-Finanzinteressen (6 Seiten)
,§ 1 Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts
Was ist „Europäisches Strafrecht“?
1. Europäisches Strafrecht als strafrechtliche Rechtsmaterie sui generis
- Gemeinsames rechtskulturelles Erbe der europäischen Staaten
- Römisches Recht der Antike, Ethik-Lehre des Christentums, der Philosophie der Aufklärung
als Ursprung
- Bedeutende strafrechtliche Vereinigung -> 1889 gegründet Internationale Kriminalistische
Vereinigung
◦ 1924 als Association Internationale de Droit Penal (AIDP) in Paris wiedergegründet
- Charakteristika: Rechtsstaatsprinzip und Humanitätsprinzip
- Europäisches Strafrecht als anerkannter Sammelbegriff für einen eigenständigen
strafrechtlichen Forschungsgegenstand
- Europäisches Strafrecht als Rechtsmaterie eigener Art, die sowohl strafrechtsrelevantes
Unionsrecht, regionales Völkerrecht als auch das hiervon beeinflusste nationale Strafrecht
umfasst
- Entwicklung innerhalb der EU -> integriertes System europäischer Strafrechtspflege
- Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen =
erklärtes Ziel der Union Art. 3 II EUV
- Wann tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft?
Am 01.12.2009
- Was passiert infolge des Vertrags von Lissabon?
Die Vertragsparteien untereinander gründen eine Europäische Union, der die Mitgliedstaaten
Zuständigkeiten zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele übertragen
- Was wurde aufgelöst?
Die bisherige Drei-Säulen-Architektur der EU wurde aufgelöst
- Was wird „ersetzt“?
An die Stelle der EG tritt die Union. Die Union ist die Rechtsnachfolgerin der EG -> Art. 1 III
3 EUV
- Was wurde ausgegliedert?
1
, Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) wurde aus dem ehemaligen Dachverband der EU
ausgegliedert und nun besteht die EAG als unabhängige internationale Organisation fort
- Was sind die primärrechtlichen Grundlagen der EU?
◦ Vertrag über die Europäische Union (EUV)
◦ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
2. Europäisches Strafrecht als rechtswissenschaftliche Querschnittsmaterie
- Strafrechtsdogmatik einschl. Strafrechtsvergleichung
- Strafprozessrechtsdogmatik
- Kriminalpolitik
- Kriminologie
- Europarecht (Europäisches Verfassungsrecht)
- Nationales Verfassungsrecht
- Völkerrecht
3. Praktische Bedeutung des Europäischen Strafrechts
- Europa als kriminalgeografischer Raum
- Europäisches Strafrecht als Antwort auf grenzüberschreitende Kriminalität
4. Strafrechtsausdehnende Europäisierungseffekte
- Was für Europäisierungseffekte gibt es?
Strafrechtsausdehnende und strafrechtsbegrenzende Europäisierungseffekte
2
, 3
§ 1 Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts (3 Seiten)
§ 2 Strafrechtliche Spezialmaterie mit grenzüberschreitenden Bezügen (11 Seiten)
§ 3 Europarat (7 Seiten)
§ 4 Europäische Union (15 Seiten)
§ 5 EU-Mitgliedstaaten im Netzwerk globaler, europäischer oder bilateraler Kooperation in Strafsachen (2
Seiten)
§ 6 Zusammenarbeit zwischen EuGH mit nationaler Strafgerichtsbarkeit (5 Seiten)
§ 7 Assimilierungsprinzip (6 Seiten)
§ 8 Harmonisierung des materiellen Strafrechts (8 Seiten)
§ 9 Vorrang des Unionsrechts (5 Seiten)
§ 10 Unionsrechtskonforme Auslegung (5 Seiten)
§ 11 Europäisches Strafverfahrensrecht (5 Seiten)
§ 12 Transnationales Doppelbestrafungsverbot (14 Seiten)
§ 13 Strafrechtlicher Schutz der EU-Finanzinteressen (6 Seiten)
,§ 1 Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts
Was ist „Europäisches Strafrecht“?
1. Europäisches Strafrecht als strafrechtliche Rechtsmaterie sui generis
- Gemeinsames rechtskulturelles Erbe der europäischen Staaten
- Römisches Recht der Antike, Ethik-Lehre des Christentums, der Philosophie der Aufklärung
als Ursprung
- Bedeutende strafrechtliche Vereinigung -> 1889 gegründet Internationale Kriminalistische
Vereinigung
◦ 1924 als Association Internationale de Droit Penal (AIDP) in Paris wiedergegründet
- Charakteristika: Rechtsstaatsprinzip und Humanitätsprinzip
- Europäisches Strafrecht als anerkannter Sammelbegriff für einen eigenständigen
strafrechtlichen Forschungsgegenstand
- Europäisches Strafrecht als Rechtsmaterie eigener Art, die sowohl strafrechtsrelevantes
Unionsrecht, regionales Völkerrecht als auch das hiervon beeinflusste nationale Strafrecht
umfasst
- Entwicklung innerhalb der EU -> integriertes System europäischer Strafrechtspflege
- Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen =
erklärtes Ziel der Union Art. 3 II EUV
- Wann tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft?
Am 01.12.2009
- Was passiert infolge des Vertrags von Lissabon?
Die Vertragsparteien untereinander gründen eine Europäische Union, der die Mitgliedstaaten
Zuständigkeiten zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele übertragen
- Was wurde aufgelöst?
Die bisherige Drei-Säulen-Architektur der EU wurde aufgelöst
- Was wird „ersetzt“?
An die Stelle der EG tritt die Union. Die Union ist die Rechtsnachfolgerin der EG -> Art. 1 III
3 EUV
- Was wurde ausgegliedert?
1
, Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) wurde aus dem ehemaligen Dachverband der EU
ausgegliedert und nun besteht die EAG als unabhängige internationale Organisation fort
- Was sind die primärrechtlichen Grundlagen der EU?
◦ Vertrag über die Europäische Union (EUV)
◦ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
2. Europäisches Strafrecht als rechtswissenschaftliche Querschnittsmaterie
- Strafrechtsdogmatik einschl. Strafrechtsvergleichung
- Strafprozessrechtsdogmatik
- Kriminalpolitik
- Kriminologie
- Europarecht (Europäisches Verfassungsrecht)
- Nationales Verfassungsrecht
- Völkerrecht
3. Praktische Bedeutung des Europäischen Strafrechts
- Europa als kriminalgeografischer Raum
- Europäisches Strafrecht als Antwort auf grenzüberschreitende Kriminalität
4. Strafrechtsausdehnende Europäisierungseffekte
- Was für Europäisierungseffekte gibt es?
Strafrechtsausdehnende und strafrechtsbegrenzende Europäisierungseffekte
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