Zusammenfassung Bilanzierung II
Zusammenfassung Bilanzierung II (SoSe 2018)
Kapitel 1:
- Rechnungswesen:
- extern:
- Information: Finanz-, Vermögens-, Ertragslage
- an Unternehmensleitung und –fremde
- steuerrechtlicher Jahresabschluss (an Fiskus/Staat)
- Geschäftsbericht (an Aktionäre, Gläubiger)
- intern:
- Information: Planung, Steuerung, Kontrolle
- Unternehmensleitung und –teile
- Kosten- & Leistungsrechnung und Investitions- & Finanzierungsrechnung
- Rechtliche Grundlagen des JA nach HGB (Rechtsquellen):
1. Kodifizierte
- Handelsrecht
- Steuerrecht
2. Nicht kodifiziert
- GoB (Grundsätze ordungsgemäßer Buchführung) = allgemein anerkannte Regeln
- Bestandteile des JA (nach §264, 297 HGB)
- Berichtinstrumente
1
,Zusammenfassung Bilanzierung II
- Das HGB:
- Das 3. Buch HGB:
1. Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute
2. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften
3. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
4. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstutute
- Gesetze im HGB ändern sich relativ schnell und werden immer mehr
internationalisiert um die Vergleichbarkeit gewährleisten zu können
- Adressaten und Aufgaben des JA nach HGB:
- Zahlungsfunktion:
1. für Anteilseigner: Handelsrechtlicher Einzelabschluss (Handelsbilanz)
2. für Fiskus (Staat): Steuerbilanz
- Informationsfunktion (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage):
1. für Anteilseigner, Management, Gläubiger, Konkurrenz, Arbeitnehmer etc.:
Handelsrechtlicher Konzernabschluss
- Einzelabschluss: macht jedes Unternehmen für sich selbst
- Konzernabschluss: Mutterunternehmen macht zusammen mit mehr als 50%-
anteiligen Tochterunternehmen Abschluss
- Größenkriterien für Kapitalgesellschaften
- Kriterien greifen, wenn 2 von 3 an 2 aufeinander folgenden Stichtagen erfüllt
werden
- Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten stets als große
Kapitalgesellschaften
- Maßgeblichkeitsprinzip:
Der handelsrechtliche Einzelabschluss ist grundsätzlich bindend für die Steuerbilanz.
1. Zwingende Maßgeblichkeit
- steuerrechtlich keine Regeln vorgegeben
- in Handels- und Steuerbilanz gleich zu bilanzieren
2. Wahlrecht
- steuerliche Wahlrechte dürfen in handels- und Steuerbilanz getrennt ausgeübt
werden
3. Keine Maßgeblichkeit
- sind Ansatz & Bewertung steuerlich explizit und ohne Wahlrecht vorgeschrieben,
besteht keine Maßgeblichkeit
2
, Zusammenfassung Bilanzierung II
* DEFINITIONEN ZU INTERNATIONALEN REGELUNGEN SKRIPT S. 25 – 27 *
- Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften nach HGB
Definition „kapitalmarktorientiert“: Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften geben an
einem organisierten Markt Wertpapiere aus oder haben dies beantragt
o Organisierter Markt: Regulierter Markt, sowie General und Prime Standard
o Wertpapiere: Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen,
Genussscheine, Optionsscheine, und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder
Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sowie ausgegebene Anteile am
Investmentvermögen
Definition „börsenorientiert“: Börsenorientierte Unternehmen sind kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften, deren Aktien an einem geregelten Markt gehandelt werden; der
geregelte Markt wird von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht, findet
regelmäßig statt und ist für das Publikum mittelbar und unmittelbar zugänglich
- Deutsche Auswahlindizes
- Dax: 30 größten deutschen Unternehmen bzgl. Börsenumsatz und Marktkapitalisierung
- MDAX: 50 nächstgrößten Unternehmen aus klassischen Branchen
- TecDAX: 30 größte Technologieunternehmen nach dem DAX
------------------------ DIESE 110 SIND IM „HDAX“ ZUSAMMENGEFASST! ------------------------------
- SDAX: 50 folgende Unternehmen (hauptsächlich kleinere) klassischer Branchen
- Börsensegmente:
1. General Standard:
o ist das Segment mit den gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten
Marktes. Unternehmen im General Standard erfüllen die gesetzlichen
Anforderungen wie Jahres-/Halbjahresbericht und Ad-hoc-Mitteilungen in
deutscher Sprache
o Aufnahme erfolgt automatisch mit Zulassung der Wertpapiere zum regulierten
Markt
2. Prime Standard:
o ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich auch gegenüber
internationalen Investoren positionieren wollen. Sie müssen über das Maß des
General Standard hinaus hohe internationale Transparenzanforderungen
erfüllen (z.B. Quartalberichterstattung und Ad-hoc-Mitteilungen in Deutsch
und Englisch)
o Zulassung zum P.S. ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Auswahlindizes
DAX, MDAX, TecDAX, SDAX)
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Zusammenfassung Bilanzierung II (SoSe 2018)
Kapitel 1:
- Rechnungswesen:
- extern:
- Information: Finanz-, Vermögens-, Ertragslage
- an Unternehmensleitung und –fremde
- steuerrechtlicher Jahresabschluss (an Fiskus/Staat)
- Geschäftsbericht (an Aktionäre, Gläubiger)
- intern:
- Information: Planung, Steuerung, Kontrolle
- Unternehmensleitung und –teile
- Kosten- & Leistungsrechnung und Investitions- & Finanzierungsrechnung
- Rechtliche Grundlagen des JA nach HGB (Rechtsquellen):
1. Kodifizierte
- Handelsrecht
- Steuerrecht
2. Nicht kodifiziert
- GoB (Grundsätze ordungsgemäßer Buchführung) = allgemein anerkannte Regeln
- Bestandteile des JA (nach §264, 297 HGB)
- Berichtinstrumente
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,Zusammenfassung Bilanzierung II
- Das HGB:
- Das 3. Buch HGB:
1. Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute
2. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften
3. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
4. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstutute
- Gesetze im HGB ändern sich relativ schnell und werden immer mehr
internationalisiert um die Vergleichbarkeit gewährleisten zu können
- Adressaten und Aufgaben des JA nach HGB:
- Zahlungsfunktion:
1. für Anteilseigner: Handelsrechtlicher Einzelabschluss (Handelsbilanz)
2. für Fiskus (Staat): Steuerbilanz
- Informationsfunktion (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage):
1. für Anteilseigner, Management, Gläubiger, Konkurrenz, Arbeitnehmer etc.:
Handelsrechtlicher Konzernabschluss
- Einzelabschluss: macht jedes Unternehmen für sich selbst
- Konzernabschluss: Mutterunternehmen macht zusammen mit mehr als 50%-
anteiligen Tochterunternehmen Abschluss
- Größenkriterien für Kapitalgesellschaften
- Kriterien greifen, wenn 2 von 3 an 2 aufeinander folgenden Stichtagen erfüllt
werden
- Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten stets als große
Kapitalgesellschaften
- Maßgeblichkeitsprinzip:
Der handelsrechtliche Einzelabschluss ist grundsätzlich bindend für die Steuerbilanz.
1. Zwingende Maßgeblichkeit
- steuerrechtlich keine Regeln vorgegeben
- in Handels- und Steuerbilanz gleich zu bilanzieren
2. Wahlrecht
- steuerliche Wahlrechte dürfen in handels- und Steuerbilanz getrennt ausgeübt
werden
3. Keine Maßgeblichkeit
- sind Ansatz & Bewertung steuerlich explizit und ohne Wahlrecht vorgeschrieben,
besteht keine Maßgeblichkeit
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* DEFINITIONEN ZU INTERNATIONALEN REGELUNGEN SKRIPT S. 25 – 27 *
- Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften nach HGB
Definition „kapitalmarktorientiert“: Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften geben an
einem organisierten Markt Wertpapiere aus oder haben dies beantragt
o Organisierter Markt: Regulierter Markt, sowie General und Prime Standard
o Wertpapiere: Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen,
Genussscheine, Optionsscheine, und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder
Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sowie ausgegebene Anteile am
Investmentvermögen
Definition „börsenorientiert“: Börsenorientierte Unternehmen sind kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften, deren Aktien an einem geregelten Markt gehandelt werden; der
geregelte Markt wird von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht, findet
regelmäßig statt und ist für das Publikum mittelbar und unmittelbar zugänglich
- Deutsche Auswahlindizes
- Dax: 30 größten deutschen Unternehmen bzgl. Börsenumsatz und Marktkapitalisierung
- MDAX: 50 nächstgrößten Unternehmen aus klassischen Branchen
- TecDAX: 30 größte Technologieunternehmen nach dem DAX
------------------------ DIESE 110 SIND IM „HDAX“ ZUSAMMENGEFASST! ------------------------------
- SDAX: 50 folgende Unternehmen (hauptsächlich kleinere) klassischer Branchen
- Börsensegmente:
1. General Standard:
o ist das Segment mit den gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten
Marktes. Unternehmen im General Standard erfüllen die gesetzlichen
Anforderungen wie Jahres-/Halbjahresbericht und Ad-hoc-Mitteilungen in
deutscher Sprache
o Aufnahme erfolgt automatisch mit Zulassung der Wertpapiere zum regulierten
Markt
2. Prime Standard:
o ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich auch gegenüber
internationalen Investoren positionieren wollen. Sie müssen über das Maß des
General Standard hinaus hohe internationale Transparenzanforderungen
erfüllen (z.B. Quartalberichterstattung und Ad-hoc-Mitteilungen in Deutsch
und Englisch)
o Zulassung zum P.S. ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Auswahlindizes
DAX, MDAX, TecDAX, SDAX)
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