Wirtschaftsstrafrecht
Schemata
Dieses Skript oder Teile dieses Skriptes dürfen nicht vervielfältigt, in Datenbanken gespeichert oder in irgendeiner
Form übertragen werden ohne die schriftliche Genehmigung.
,§ 263 Betrug
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Täuschung über Tatsachen
b. Irrtum
c. Vermögensverfügung
d. Vermögensschaden
2. Subjektiver Tatbestand
a. Vorsatz
b. Unmittelbare, rechtswidrige und stoffgleiche
Bereicherungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafzumessungsregel § 263 III
V. Strafantrag § 263 IV
,§ 263a Computerbetrug
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatgegenstand: Datenverarbeitungsvorgang
b. Tathandlungen:
aa. Unrichtige Gestaltung des Programms
bb. Verwendung unrichtiger oder unvollständiger
Daten
cc. Unbefugte Verwendung von Daten
dd. Sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
c. Beeinflussung des Ergebnisses des
Datenverarbeitungsvorgangs
aa. Datenverarbeitungsvorgang auslösen,
bb. unmittelbar zur vermögensmindernden
Computerverfügung führt.
d. Vermögensschaden
, e. Kausalität zw. c. und d.
2. Subjektiver Tatbestand
a. Vorsatz
b. Unmittelbare, rechtswidrige und stoffgleiche
Bereicherungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Tätige Reue § 263a IV
V. Strafzumessungsregel §§ 263a II i.V.m. 263 III
VI. Qualifikationen § 263a II i.V.m. § 263 V
Schemata
Dieses Skript oder Teile dieses Skriptes dürfen nicht vervielfältigt, in Datenbanken gespeichert oder in irgendeiner
Form übertragen werden ohne die schriftliche Genehmigung.
,§ 263 Betrug
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Täuschung über Tatsachen
b. Irrtum
c. Vermögensverfügung
d. Vermögensschaden
2. Subjektiver Tatbestand
a. Vorsatz
b. Unmittelbare, rechtswidrige und stoffgleiche
Bereicherungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafzumessungsregel § 263 III
V. Strafantrag § 263 IV
,§ 263a Computerbetrug
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatgegenstand: Datenverarbeitungsvorgang
b. Tathandlungen:
aa. Unrichtige Gestaltung des Programms
bb. Verwendung unrichtiger oder unvollständiger
Daten
cc. Unbefugte Verwendung von Daten
dd. Sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
c. Beeinflussung des Ergebnisses des
Datenverarbeitungsvorgangs
aa. Datenverarbeitungsvorgang auslösen,
bb. unmittelbar zur vermögensmindernden
Computerverfügung führt.
d. Vermögensschaden
, e. Kausalität zw. c. und d.
2. Subjektiver Tatbestand
a. Vorsatz
b. Unmittelbare, rechtswidrige und stoffgleiche
Bereicherungsabsicht
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Tätige Reue § 263a IV
V. Strafzumessungsregel §§ 263a II i.V.m. 263 III
VI. Qualifikationen § 263a II i.V.m. § 263 V