➢ Pflegegrade im Kindesalter
I. Begriff Pflegebedürftigkeit
§14 Abs. 1 SGB XI beschreibt, dass Pflegebedürftige körperliche, kognitive
oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte
Belastungen/Anforderungen nicht selbstständig kompensieren/bewältigen
können.
Mensch in gesamter Lebenswelt betrachten; im Alltag sehen
Pflegebedürftigkeit muss mind. 6 Monate bestehen
➔ MDK-Gutachter vergibt Punkte entsprechend noch vorhandenen Fähigkeiten
und Grad der Selbstständigkeit
➔ >/=12,5 Punkte → pflegebedürftig
➢ Pflegegrade
5 Pflegegrade beim Erwachsenen → Versicherte haben dann Anspruch auf
Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn Kind nicht volljährig → Eltern als gesetzliche Vertreter → stellvertretend
für Kind Antrag stellen → finanzielle Unterstützung der Eltern wichtig →
ortsansässige Pflegedienste → ggf. Hilfe bei Beantragung weiterer
Unterstützungsangebote!
Ein formloser schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse genügt → 25 Arbeitstage (=5
Wochen) Bearbeitungsfrist muss über den Pflegegrad entschieden werden!
Bei „kurzzeitiger“ Pflegebedürftigkeit (z.B. bei einer Fraktur) ist die Krankenkasse (SGB
V) zuständig
➔ Danach Begutachtung durch MDK am vereinbarten Termin (nie
unangekündigt!)
➔ Hat ein Kind einen Pflegegrad → gleiche Leistungsansprüche wie ein
Erwachsener
➢ Sechs Module der Begutachtung
1. Mobilität (10%)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
4. Selbstversorgung (40%)
5. Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen (20%)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt (15%)
Unterschiedliche Gewichtung verschiedener Module (s. Prozentzahl) und
innerhalb eines Moduls verschiedene Einzelpunkte zu Gesamtwert addieren →
wissenschaftlich fundierte, genau festgelegte Berechnungsmethode
Modul 5 ist komplexer, da die wöchentlich/monatlich benötigten Hilfen in einen
Tageswert umgerechnet werden müssen
Unterschied bei Kindern:
- Immer vergleichen mit den durchschnittlichen altersentsprechenden
Fähigkeiten eines Kindes ohne Beeinträchtigung