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Humangeographie I: Weitere Zusammenfassung

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Humangeographie I: Weitere Zusammenfassung

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Zusammenfassung Humangeographie I
Was macht die Geographie eigentlich?

• Räumlichkeit als anthropologische Grundkonstante = Interesse an räumlichen Aspekten von
Phänomenen inkl. Relevanz der Räumlichkeit.
• Orte u. Regionen sind vielfältig miteinander verknüpft = hierbei spielt die Lage-Relation eine
wichtige Rolle.
• Distanz u. Konnektivität sind entscheidende Stellgrößen.
• Orte bestimmen unser Alltagsleben.

Was macht die Human-/Kulturgeographie?

Humangeographie

- wird hier verstanden als die Untersuchung der räumlichen Organisation menschlichen Handelns u.
den Beziehungen zwischen Mensch u. Umwelt. (daneben: andere Bezeichnungen mit eigener
Geschichte, wie bspw. Anthropogeographie, Kulturgeographie).

Kultur

- aus dem Lateinischen: Anbau, Bearbeitung, Veredlung, Bildung, materieller u. geistiger Fortschritt,
urbar machen, sorgsam pflegen.
Stadtgeographie Geographie der ländlichen Siedlungen
- einzelne Stadt - Struktur des Siedlungsraumes
- Grundriss-Analyse (Stadtgestalt-Forschung) - Elemente der Siedlung
- innere Differenzierung (Stadtmodelle) - Genese u. Transformation des Siedlungsraumes
- Städtenetz
- Städtehierarchie, Zentrale Orte
- Verdichtungsräume (Planungsbegriffe)


Stadtgeographie
Stadtgeographie

• Was unterscheidet die Stadt vom ländlichen
Raum?
• Verstädterung als wichtiger globaler Trend
• heute eines der zentralen Forschungsfelder
der Humangeographie




1

,Stadtbegriffe

• Problem: umgangssprachlich werden Stadt u. Dorf, Stadt u. Land deutlich voneinander getrennt.
• heutige Situation: Stadt-Land-Kontinuum

Was macht eine Stadt aus?

• Stadt ist das, was zu Stadt ernannt worden ist.
• umfangreicher Kriterienkatalog, mit dem das Phänomen „Stadt“ beschrieben werden kann.
• einheitliche Definition ist nicht existent.
• jedes Mal neu fragen, nach welchen Kriterien ausgegangen werden soll.




Statistischer Stadtbegriff

Die statistische Untergrenze schwankt räumlich u. zeitlich sehr stark. Internationaler Statistiker
Kongress (1887): Städte sind Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern.

Häufig zu findende Größenkonventionen

• Landstadt: 2.000 – 5.000 Einwohner (Bayern: Märkte)
• Kleinstadt: > 5.000 – 20.000 Einwohner
• Mittelstadt: > 20.000 – 100.000 Einwohner
• Großstadt: > 100.000 Einwohner
[Reichsstatistik, 1871]




2

,Heute gebräuchliche Größenkonventionen

• Kleinstadt: 20.000 – 50.000 Einwohner
• Mittelstadt: > 50.000 – 250.000 Einwohner
• Großstadt: > 250.000 Einwohner
[FASSMANN, 2004]

Juristisch-administrativer Stadtbegriff

bis heute wird das Stadtrecht nach bestimmten Kriterien (Einwohnerzahl, Zentralität, etc.) verliehen.
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (August 1998)

Artikel 3: Städte & Märkte

(1) Städte und Märkte heißen die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen oder denen sie durch das
Staatsministerium des Innern neu verliehen wird.
(2) Die Bezeichnung Stadt oder Markt darf nur an Gemeinden verliehen werden, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und
wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezeichnung entsprechen.
(3) Die Stadt München führt die Bezeichnung Landeshauptstadt.

Artikel 5a: Eingliederung in den Landkreis; Große Kreisstadt

(4) Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können auf ihren Antrag nach Anhörung des Kreistages durch
Rechtsverordnung des Staatsministeriums des Innern zu Großen Kreisstädten erklärt werden, wenn ihre Leistungs- und
Verwaltungskraft die Gewähr dafür bietet, dass sie die Aufgaben einer Großen Kreisstadt ordnungsgemäß erfüllen können.

Juristische Unterscheidung von Stadt u. Land

seit der Gemeindeordnung vom 30.01.1935 gibt es in Deutschland keine juristischen Unterschiede
zwischen Städten u. „Nichtstädten“ mehr.

historisch gesehen ist das Stadtrecht aber immer mit Privilegien für die Gemeinde u. seine Einwohner
verbunden gewesen.

Dies sieht in vielen Ländern noch anders aus, so z.B. in China, wo es strenge Zuzugsbestimmungen u. -
kontrollen gibt.

Historischer Stadtbegriff

In Europa, insbesondere in Deutschland gelten als Städte Siedlungen, die im Laufe ihrer Geschichte mit
allen oder zumindest mit einem der folgenden Rechte ausgestattet wurden. Zumeist war das vom
Landesherren verliehene Stadtrecht damit verknüpft.

• Markt (Recht, einen Markt abhalten zu dürfen)
• Münze (Recht, eigene Münzen ausgeben zu dürfen; heute: staatlich)
• Zoll (Recht, bei Einreise in die Stadt Zölle zu erheben)
• Bann (Recht, ein eigenes Rechtsgebiet darzustellen und dies kenntlich zu machen)

Stadttypen

• historisch: Ackerbürgerstadt (Bsp.: Rothenburg ob der Tauber, Bürger bestellen ihre eigenen Äcker
außerhalb der Stadtmauern), Bischofsstadt, Residenzstadt.
• Zentralität: Unter-, Mittel-, Oberzentrum, Großzentrum.
• Weltstadt, Global City: Sitz zentraler steuernder Funktionen innerhalb der Weltwirtschaft.




3

, Stadtregion

Begriff geht von zentriertem Siedlungssystem aus:

- Kernstadt
- Pendlereinzugsbereich

charakteristisch = gestufter Übergang von der Stadt ins Umland.

„Stadtregionsmodell von Olaf BOUSTEDT, 1970“

- Kernstadt: administratives Gebiet der
zentralen Stadtgemeinde.
- Ergänzungszone: um die Kernstadt gelegene
Gemeinden, die in ihrer Struktur der
Kernstadt ähneln.
- verstädterte Zone: aufgelockerte Siedlungs-
struktur, hoher Pendleranteil.
- Randzone: Anteil der landwirtschaftlich
genutzten Fläche nimmt zu, hoher Aus-
pendleranteil.




Modell der Stadtregion löst sich von administrativen Stadtgrenzen; wurde entwickelt, um Städte in
ihrer funktionalen Verflechtung besser untersuchen zu
können.

Merkmale statistischer Erfassung einer Stadtregion

- Einwohnerdichte (EW/km²)
- soziale Struktur (Beschäftigte nach Sektoren)
- Stadt-Umland-Beziehungen (Pendlereinzugsbereiche)

Konzept der „Metropolitan Statistical Area“

- seit 1930 für amtlichen Zensus in den USA genutzt.
- Auslöser: Beobachtung des „urban sprawl“.
- seit 1983 statistische Festlegung der Metropolitan
Statistical Areas
- Stadt mit mindestens 50.000 Einwohnern oder
verstädtertes Gebiet mit mindestens 50.000
Einwohnern (sog. Central Counties).
- umliegende verdichtete Zone (sog. Outlying
Counties) mit mindestens 50.000 Einwohnern.
- Consolidated Metropolitan Statistical Area:
1.000.000 Einwohner.




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