SB3, Kapitel 1 Periodengerechte Erfolgsabgrenzung BUJ
Erfolg wird danach beurteilt inwieweit angestrebte Ziele erreicht wurden
-> eines der Hauptziele: Erzielung von Gewinn
(um eine angemessene Verzinsung des EK zu erhalten)
Wirtschafts- & Steuersystem stellt auf Jahresperioden ab
-> Rechtsvorschriften verlangen eine jährliche Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs
Für innerbetrieblich Zwecke ist (manchmal) eine monatliche Betriebsergebnisrechnung
notwendig
-Definition- Erfolg in der kaufmännischen Buchführung:
Gegenüberstellung von Erträgen & Aufwendungen
Erfolgsvorgänge müssen zeitlich korrekt abgegrenzt werden
!!! Grundsätzlich müssen Aufwendungen & Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet
werden, in dem sie verursacht wurden !!!
Handlungsspielräume
Zeitliche Abgrenzung ist nicht immer exakt zu bestimmen
-> Manipulationsgefahr
1. Verlust verringern:
Guter Ruf
Keine Gefährdung der Kreditwürdigkeit
2. Gewinn verringern:
Minderung der Steuergrundlage
Dämpfung der Gewinnausschüttung an die Anteilseignern
Rechtslage
Fiskalisches Interesse:
1. Gerechte Ermittlung der Gewinnbesteuerung
2. Unterstützung der Anteilseigner bei der Gewinnausschüttung
->AGesetzgeber verhindern, dass Unternehmensgewinne zu stark heruntermanipuliert werden
Ökonomisches Interesse der Unternehmen:
1. Anlage eines finanziellen Reservepolsters
-> Unterstützung durch den Saat durch Bilanzierungs- & Bewertungsvorschriften
->AGesetzgeber muss ökonomisches Interesse der Unternehmen wahren
Aufgabe der Buchhaltung in der Erfolgsabgrenzung
Sicherstellung, dass Erfolg genau ermittelt und möglichst exakt einer bestimmten Periode
zugeordnet werden kann!
Erfolg wird danach beurteilt inwieweit angestrebte Ziele erreicht wurden
-> eines der Hauptziele: Erzielung von Gewinn
(um eine angemessene Verzinsung des EK zu erhalten)
Wirtschafts- & Steuersystem stellt auf Jahresperioden ab
-> Rechtsvorschriften verlangen eine jährliche Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs
Für innerbetrieblich Zwecke ist (manchmal) eine monatliche Betriebsergebnisrechnung
notwendig
-Definition- Erfolg in der kaufmännischen Buchführung:
Gegenüberstellung von Erträgen & Aufwendungen
Erfolgsvorgänge müssen zeitlich korrekt abgegrenzt werden
!!! Grundsätzlich müssen Aufwendungen & Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet
werden, in dem sie verursacht wurden !!!
Handlungsspielräume
Zeitliche Abgrenzung ist nicht immer exakt zu bestimmen
-> Manipulationsgefahr
1. Verlust verringern:
Guter Ruf
Keine Gefährdung der Kreditwürdigkeit
2. Gewinn verringern:
Minderung der Steuergrundlage
Dämpfung der Gewinnausschüttung an die Anteilseignern
Rechtslage
Fiskalisches Interesse:
1. Gerechte Ermittlung der Gewinnbesteuerung
2. Unterstützung der Anteilseigner bei der Gewinnausschüttung
->AGesetzgeber verhindern, dass Unternehmensgewinne zu stark heruntermanipuliert werden
Ökonomisches Interesse der Unternehmen:
1. Anlage eines finanziellen Reservepolsters
-> Unterstützung durch den Saat durch Bilanzierungs- & Bewertungsvorschriften
->AGesetzgeber muss ökonomisches Interesse der Unternehmen wahren
Aufgabe der Buchhaltung in der Erfolgsabgrenzung
Sicherstellung, dass Erfolg genau ermittelt und möglichst exakt einer bestimmten Periode
zugeordnet werden kann!