SB1, Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen der Buchführung BUJ
2.1 Interessen an der Buchhaltung
Gruppen, die Interesse an der Buchhaltung eines Unternehmens haben:
Anteilseigner: Entwicklung „ihres“ Unternehmens
Kunden & Lieferanten: Sichern der Geschäftsbeziehung
Arbeitnehmer: Sicherheit des Arbeitsplatzes & Einkommens
Staat als Fiskus: Steuergerechtigkeit, Besteuerung
fachlich interessierte Öffentlichkeit: Erfahrungsobjekt
Zielkonflikte der Buchhaltung:
Schutz der Gläubiger: fiskalisches Interesse:
wirtschaftliche Situation darf NICHT wirtschaftliche Situation darf NICHT
zu positiv ausgewiesen werden zu niedrig ausgewiesen werden —>
zieht geringe Steuereinnahmen nach
sich
2.2 Verpflichtung zur Führung von Büchern
Gesetzliche Grundlagen
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Regelungen für bestimmte Brachen & Rechtsformen
!!! Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen !!!
Aufstellung der Handelsgeschäfte & Lage des Unternehmens
Wer ist zur Buchführung verpflichtet?
Kaufleute im Sinne des 1§ des HGB (Istkaufleute): Personen deren Betrieb nach Art und Umfang
einen in kaufmännischer Weise eingerichtet Geschäftsbetrieb erfordert.
Ausnahme (nach §241a HGB):
- Einzelkaufleute
- in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
- nicht mehr als 500.000€ Umsatzerlöse
- 50.000€ Jahresüberschuss
- wird die Buchführungspflicht nicht eingehalten:
- im Normalfall keine strafrechtlichen Konsequenzen
- Sanktionsmöglichkeiten: Besteuerungsgrundlage wird von der
Finanzbehörde geschätzt
2.3 Buchführungsrelevante Sachverhalte
Definition: Buchführungsrelevante Sachverhalte
Immer, wenn eine Veränderung bei einem Vermögenswert auftritt. Die Vermögenswerte
müssen zum rechtlichen Eigentum zählen und nach allen Kriterien der wirtschaftlichen
Zugehörigkeit dem Unternehmen zuzuordnen sein.
Veränderungen, die nicht in das Eigentum des Kaufmanns übergehen sollen werden nicht
gebucht!
2.4 Formale & materielle Anforderungen an die Buchhaltung
Der Kaufmann muss die Lage und Handelsgeschäfte des Unternehmens sind nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung:
1. klar & übersichtlich
- Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen
Überblick über die Lage und Geschäftsvorfälle machen können
2. keine Buchung ohne Belege
2.1 Interessen an der Buchhaltung
Gruppen, die Interesse an der Buchhaltung eines Unternehmens haben:
Anteilseigner: Entwicklung „ihres“ Unternehmens
Kunden & Lieferanten: Sichern der Geschäftsbeziehung
Arbeitnehmer: Sicherheit des Arbeitsplatzes & Einkommens
Staat als Fiskus: Steuergerechtigkeit, Besteuerung
fachlich interessierte Öffentlichkeit: Erfahrungsobjekt
Zielkonflikte der Buchhaltung:
Schutz der Gläubiger: fiskalisches Interesse:
wirtschaftliche Situation darf NICHT wirtschaftliche Situation darf NICHT
zu positiv ausgewiesen werden zu niedrig ausgewiesen werden —>
zieht geringe Steuereinnahmen nach
sich
2.2 Verpflichtung zur Führung von Büchern
Gesetzliche Grundlagen
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Regelungen für bestimmte Brachen & Rechtsformen
!!! Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen !!!
Aufstellung der Handelsgeschäfte & Lage des Unternehmens
Wer ist zur Buchführung verpflichtet?
Kaufleute im Sinne des 1§ des HGB (Istkaufleute): Personen deren Betrieb nach Art und Umfang
einen in kaufmännischer Weise eingerichtet Geschäftsbetrieb erfordert.
Ausnahme (nach §241a HGB):
- Einzelkaufleute
- in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
- nicht mehr als 500.000€ Umsatzerlöse
- 50.000€ Jahresüberschuss
- wird die Buchführungspflicht nicht eingehalten:
- im Normalfall keine strafrechtlichen Konsequenzen
- Sanktionsmöglichkeiten: Besteuerungsgrundlage wird von der
Finanzbehörde geschätzt
2.3 Buchführungsrelevante Sachverhalte
Definition: Buchführungsrelevante Sachverhalte
Immer, wenn eine Veränderung bei einem Vermögenswert auftritt. Die Vermögenswerte
müssen zum rechtlichen Eigentum zählen und nach allen Kriterien der wirtschaftlichen
Zugehörigkeit dem Unternehmen zuzuordnen sein.
Veränderungen, die nicht in das Eigentum des Kaufmanns übergehen sollen werden nicht
gebucht!
2.4 Formale & materielle Anforderungen an die Buchhaltung
Der Kaufmann muss die Lage und Handelsgeschäfte des Unternehmens sind nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung:
1. klar & übersichtlich
- Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen
Überblick über die Lage und Geschäftsvorfälle machen können
2. keine Buchung ohne Belege