Pharmakologie
Diplomierte Pflegepersonen verabreichen den Patienten nach schriftlicher
ärztlicher Anordnung Medikamente.
Das diplomierte Pflegepersonal trägt die Ausführungsverantwortung und der
Arzt trägt die Anordnungsverantwortung.
Begriffe aus der Pharmakologie
Pharmakologie Lehre von Arzneimitteln
Toxikologie Lehre von den Giften
Wirkstoff chemische oder natürliche Substanz, die
am Körper oder im Körper eine Wirkung
entfaltet
Arzneimittel Stoff der Krankheiten heilt, lindert,
verhütet oder erkennt
Arzneispezialität Fertigprodukt in Originalpackung, werden
in Originalverpackung angeboten (Bsp.:
Parkamed 500 mg)
Magistrale Zubereitung individuelle Anfertigung für Patienten,
werden nicht in Originalpackung
angeboten (Bsp.: Öl-Kühlsalbe)
Droge Heilmittel, welches durch trocknen einer
Pflanze entsteht (z. B. Kamillenblüten für
Kamillentee)
Pharmakodynamik beschäftigt sich mit der Wirkung von
Arzneimitteln auf den Körper
Pharmakokinetik beschäftigt sich mit der
Verstoffwechslung von Arzneimitteln
durch den Körper
Generika wirkstoffgleiche Arzneimittel, welche
günstiger hergestellt werden und die
gleichen Qualitätsmerkmale haben
Retardwirkung die Wirkung hält länger an
Lagerung von Arzneimittel
Unberechtigten muss der Zugriff verwehrt bleiben (versperrt)
Licht, Luft, Feuchtigkeit und Wärme kann die Qualität der Arzneimittel
beeinträchtigen
nicht gemeinsam mit Blut, Harn oder Lebensmittel gelagert werden
schnell und gut auffindbar
so platzsparend wie möglich
Lagerungsmenge beachten (zu viel auf Lager Arzneimittel laufen ab; zu
wenig auf Lager Patienten können nicht zeitgerecht versorgt werden)
Ablaufdatum beachten (First in – First out)
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Besondere Lagerung
Suchtgift
starke Schmerz- und Beruhigungsmittel zu Sucht erzeugen können
um Missbrauch zu vermeiden ist der Arzneimittelverkehr durch die
Suchtgiftverordnung geregelt
Lagerung erfolgt doppelt versperrt
Warenbewegungen (Eingang oder Ausgang) sind im Suchtgiftbuch zu
dokumentieren
Aufzeichnung müssen jederzeit überprüfbar sein
Dokumentation Suchtgiftausgang
o Datum
o Name des Patienten
o Art des Suchtgiftes
o Menge des Suchtgiftes (in Zahl und in Wort)
o Arzt unterschreibt jede einzelne Entnahme (leserlich mit Vor- und
Nachname)
Dokumentation Suchtgifteingang
o wird von Apotheker dokumentiert
Kühlschrank
im Arzneimittelkühlschrank dürfen keine Blutproben, Harnproben oder
Lebensmittel liegen
Kühlschranktemperatur ist regelmäßig zu überwachen und zu dokumentieren
muss zwischen 2-8°C liegen
Kennzeichnung der Arzneimittelpackung
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