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Grundannahmen der Rechtsökonomie

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Grundannahmen der Rechtsökonomie

, Grundannahmen der Rechtsökonomie1

1. Knappheitsproblem
a. Ressourcenknappheit (Land, Nahrung, Rohstoffe,…)
b. Theoretisch unbegrenzte Bedürfnisse – begrenzte Menge Güter
c. Wie sollen Güter verteilt werden? Welche Zwecke sollten mit welchen Mitteln
verfolgt werden?

2. Methodologischer Individualismus
a. Methodologischer Individualismus bedeutet, dass Gegenstand der
wirtschaftswissenschaftlichen Analyse die Handlungen von Individuen sind, nicht als
Handlungen eines Kollektivs (z.B.: Staat)
b. Denn: Handlungen in einem Kollektiv sind auf das Handeln von Individuen
zurückzuführen.

3. Rationalitätsannahme
a. Eigennutztheorem
i. „Menschen handeln zu ihrem eigenen Nutzen.“
ii. Setzt voraus, dass Optionen verglichen und Nutzen bewertet werden
können. Grundlage der Entscheidung ist dann Ergebnis der Abwägung.
iii. Nutzen:
1. umgssp. Fähigkeit eines Gutes, menschliche Bedürfnisse zu
bedienen.
2. Nutzen ist nicht absolut messbar. Kann lediglich relativ bewertet
werden („nützlicher als“) -> aus Beobachtung ergeben sich
Präferenzen
3. Kann außerdem nicht interpersonal verglichen werden. (auch nicht
durch Geldvergleich, da hier noch andere Faktoren einwirken)
iv. Bsp.: Bier/Schokolade/Zeitung
v. Transitivität (Präferenzordnung -> widerspruchsfrei, ökonomische
Folgerungen können abgeleitet werden)
Intransitivität (keine Präferenzordnung -> widersprüchlich, ökonomische
Folgerungen können nicht abgeleitet werden)
vi. Manchmal: (1. Bier; 2. Bier; …; 8. Bier) -> abnehmender Grenznutzen: Nutzen
der zusätzlich konsumierten Einheit ist geringer (allerdings nicht immer der
Fall!)
vii. Annahme, dass Menschen ihre Mittel stets zu dem Zweck einsetzen, der aus
ihrer Sicht den größten Nutzen verspricht. Das setzt voraus, dass die
Handelnden über sämtliche Informationen zu allen Handlungsalternativen
und dem hiermit jeweils verbundenen Nutzen verfügen.
- > Homo oeconomicus
1. System ist aber auch offen für altruistische Entscheidungen
(sozusagen „offen für alle Arten von Nutzen“; z.B. Spenden)
2. Problem/Rationalitätsdefizite: In der Realität handeln Menschen oft
nicht vollständig informiert
3. und nicht rational (jedenfalls langfristig) im Sinne einer Maximierung
ihres Nutzens


1
Towfigh/Petersen, Ökonomische Methoden im Recht, § 2 (S. 23-34).

, b. Allokation: Verteilung von Gütern o. Ressourcen
i. Welche Verteilung ist besser als eine andere?
ii. „Grund“problem: starke Abhängigkeit vom Individuum
iii. Vilfredo Pareto: Pareto-Effizienz als Kriterium für den Vergleich
verschiedener Allokationen:
„Eine Allokation ist pareto-effizient, wenn es keine andere Allokation gibt,
bei der mindestens ein Subjekt besser gestellt wird, ohne dass gleichzeitig
ein anderes Subjekt schlechter gestellt wird.“
1. Sagt nichts über Gerechtigkeitsgesichtspunkte aus
2. Pareto-Verbesserungen können Ungleichverteilungen noch
verstärken
c. Effizienz
i. Dimensionen der Effizienz:
1. Effizienz im Konsum (Effiziente Allokation von Gütern
2. Effizienz in der Produktion (Allokation von Produktionsfaktoren, Bsp.:
Einsatz von Weizen für die Herstellung von Brot und E-10-Benzin)
(„Mehr von
8 Weizen / E-10-Benzin einem
bedeutet
6
weniger beim
4 anderen“)

2

0
1 2 3
Datenreihe 1 4 5


3. Effizienz in der Produktionsstruktur (Effiziente Nutzung der
Produktionsfaktoren, Bsp.: Nutzung der Abwärme bei der
Brotherstellung zur Energieeinsparung)
ii. Effizienz im Konsum:
1. Pareto-Effizienz wird gefördert durch Zulassung von
Tauschsystemen, Möglichkeit nach effizienter Produktion auch einen
effizienten Konsum zu erreichen (häufig Kaufgeschäfte)
2. Vertragsfreiheit: Soll die Realisierung von Effizienzgewinn auch dort
gefördert werden, wo ein Tausch aus einer übergeordneten
Perspektive als effizienzfördernd erschienen kann, sich aber einer
der Beteiligten dem Tausch verweigern möchte? (Bsp.: fremdnützige
Enteignung)
3. Kompensationskonzepte:
a. Kaldor-Hicks-Kriterium:
Eine Transaktion soll durchgeführt werden, wenn es möglich
wäre, aus den Gewinnen der durch die Transaktion
Begünstigten die Benachteiligten voll zu entschädigen – und
nach dieser Kompensation noch ein Vorteil bei den
Begünstigten verbliebe.
Beachte: Lediglich die Möglichkeit der Kompensation wird
vorausgesetzt, nicht deren Realisierung.
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