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Zusammenfassung Strafrecht Allgemeiner Teil

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14-05-2026
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2025/2026

- Strafrecht Zusammenfassung mit allen relevanten Problemen im Tatbestand, in der Rechtswidrigkeit, Schuld - Schemata, Definitionen - Zusatz: Kurzüberblick über §211, §224 StGB (Ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

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Quellen: Lernen mit Fällen - Winfried Schwabe- Strafrecht allgemeine
Teil - Materielles Recht & Klausurenlehre 13. Auflage
Hans Kudlich - Strafrecht allgemeiner Teil: Rechtsfälle in Frage und Antwort
Strafrecht Allgemeiner Teil - Rudolf Rengier 16. Auflage




I. Tatbestand


1. Objektiver Tatbestand


Einheit 2 Fall 1-3, Einheit 3 Fall 1 (Schwerpunkt Kausalität)
Fall 2 - Zwei Verliebte - ein Gedanke
https://www.juracademy.de/strafrecht-at1/kausalitaet.html
Wichtigste Punkte zum Lernen
Conditio Sine-qua-non Formel: Eine Handlung ist dann kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden
kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele

Weitere Theorien: Adäquanztheorie, Relevanztheorie, Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung


Kausalitätsprobleme:

Hypothetische Kausalität: Der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer
Ereignisse und in anderer Weise ebenso eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen
Bewirkungshandlung nicht. Ein "Hinzudenken" derartiger sogenannter Reserveursachen, die an
Stelle der wegzudenkenden Handlung wirksam geworden wäre, ist unzulässig, da ein tatsächlicher
Geschehensablauf sein Dasein und seine Wirkung nicht dadurch verliert, dass ein anderer an seine
Stelle hätte treten können, aber nicht getreten ist

• Hypothetische Kausalverläufe bleiben bei der Bestimmbarkeit der Ursächlichkeit der
Handlung immer außer Betracht




Beispiele:
T erschießt O, der gerade als letzter Passagier in das Flugzeug
steigen will. Unmittelbar nach dem Start stürzt das Flugzeug ab. Niemand
überlebt das Unglück.

T erschießt O, kurz bevor dieser mit seinem Auto
losfahren will. In das Auto war eine Bombe eingebaut, die beim Anlassen explodiert wäre

,und O getötet hätte.

Arzt A injiziert dem tödlich erkrankten
und schwer leidenden P eine den Tod sofort herbeiführende Spritze. Eine halbe
Stunde später wäre P von alleine gestorben

• Kausal + Auch eine Lebensverkürzung um wenige Minuten stellt stets eine vollendete Tötung
dar


Abbruch rettender Kausalverläufe: Liegt vor, wenn eine Person eine Handlung abbricht, die mit
hoher Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Erfolgs verhindert hätte. Dieser Abbruch kann sowohl
durch aktives Tun als auch durch Unterlassen erfolgen.

Beispiel: Auf den Ertrinkenden E treibt ein Brett, Reifen oder anderer Gegenstand zu, den er in
rettender Weise hätte ergreifen können. Bevor es jedoch dazu kommt stößt T den Gegenstand weg
oder zerstört ihn, sodass der E ertrinkt (s. auch Fall 44 bei Hans Kudlich)

• Kausalität liegt vor, da die Beseitigung einer in der realen Welt vorhandenen rettenden
Bedingung eine gesetzmäßige Bedingung für den infolge des Wegfalls der Bedingung
eingetretenen Erfolg darstellt > Kein Widerspruch zum Verbot der Reservebedingung




1. Überholte abgebrochene Kausalität

Definition: Eine spätere Zweithandlung völlig unabhängig von der Ersthandlung bewirkt den Eintritt
des Erfolges

• Kausalität der Ersthandlung zu verneinen, da die von der ersten Handlung gesetzte
Kausalreihe in relevanter Weise unterbrochen wurde und die Zweithandlung einen
vollkommen neuen Kausalverlauf in Gang bringt

Beispiel: A und B hegen beide tiefen Groll gegen ihren Widersacher C. Daher planen beide
– voneinander unabhängig und ohne vom Vorhaben des jeweils anderen zu wissen – die
endgültige „Beseitigung“ des C. A, der ein Arbeitskollege des C ist, mischt in einem
unbeobachteten Moment eine sicher tödlich, aber langsam wirkende Dosis Gift in den
Morgenkaffee des C. Noch bevor dieses zu wirken beginnt, tritt jedoch B auf den Plan:
Als C das Bürogebäude verlässt, um seine Mittagspause anzutreten, schreitet B, der ihm
schon am Ausgang aufgelauert hat, plötzlich auf ihn zu und rammt ihm wuchtig und
unvermittelt ein Messer in die Herzgegend – C ist auf der Stelle tot.


2. Fortwirkende Kausalität

Definition: Eine bereits geschaffene Ersthandlung durch Täter A wird von Täter B fortgeführt

• Kausalität beider Handlungen zu bejahen, da die Von Täter A gesetzte Tathandlung
fortgewirkt hat und Täter B diese bei seiner Tathandlung ausgenutzt bzw. vollendet hat.

,Beispiel (Gnadenschuss-Fall) Täter T hat das Opfer O mit mehreren Stichen niedergestreckt und
daraufhin für tot gehalten. Als der Komplize K den einige Minuten später noch röchelnden O am
Boden liegen sah, erschoss er ihn




3. Alternative Kausalität

Definition: Mehrere Handlungen führen gemeinsame, aber auch unabhängig voneinander
zum genau selben Erfolg

Beispiel: A und B zünden beide gleichzeitig und unabhängig voneinander eine Bombe unter Cs
Auto, der dadurch stirbt, aber die Bomben hätten auch jeweils einzeln schon zu Cs Tod geführt

• Bei Normaler Anwendung der Conditio Sine-qua non Formel könnte man sich jeweils eine der
Bomben hinwegdenken, weil ja dann die andere Bombe zum Erfolg geführt hätte. Dann wäre
keiner der Bomben Kausal für den Tod des C gewesen

Aus diesem Grund: Modifikation der Conditio sine-qua non Formel > Bei mehreren Handlungen, die
zwar alternativ aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können ohne dass der Erfolg in seiner
konkreten Gestalt entfiele, ist jede kausal für den Erfolg




4. Kumulative Kausalität


Definition Mehrere Täter begehen unabhängig voneinander Handlungen, die für sich betrachtet
nicht, aber im Zusammenwirken geeignet sind, den Erfolg herbeizuführen.

Beispiel: A und B geben unabhängig voneinander eine nicht lebensgefährliche Dosis Gift in die Tasse
des C und erst beide Dosen zusammen führen zu Cs Tod

• Beide Handlungen sind Kausal

Oder sogenannte "Gremienentscheidungen"

Die Politbüromitglieder der ehemaligen DDR erlassen einstimmig den Schießbefehl an der Mauer.

Fünf gemeinsam verantwortliche Geschäftsführer beschließen mit 4:1 Stimmen ein gefährliches
Produkt weiter zu vertreiben

• Der Erfolg in seiner konkreten Gestalt beruht auf dem tatsächlich gefassten Beschluss mit
der konkreten positiven Stimmenanzahl. Jede Stimme ist Teil des ganzen Beschlusses und hat
insoweit eine gesetzmäßigen Bedingung für seine Wirksamkeit gesetzt. Also fließen alle Ja-
Stimmen
in die positive Entscheidung ein und haben sie demgemäß auch verursacht

, Einheit 3 Fall 2-3, Einheit 4 Fall 1 (Schwerpunkt Objektive Zurechnung)
Fall 1 Doof gelaufen

Wichtigste Punkte zum Lernen

Objektive Zurechnung: Ein Erfolg ist dem Täter objektiv zurechenbar wenn dieser eine
rechtlich missbilligte Gefahr für ein Rechtsgut (a) geschaffen hat, welche sich
anschließend im tatbestandlichem Erfolg realisiert hat (b)

a) Rechtlich missbilligte Gefahr:

Fallgruppen bei denen keine Rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen wurde

1. Erlaubtes Risiko

Kein relevantes Risiko geht von typischerweise als sozialadäquat eingestuften
Verhaltensweisen aus, die vollkommen legal sind und allgemein toleriert werden, sich
im Rahmen des allgemeinen Risikos befinden oder Risiken bloß in rechtlich
unbeachtlicher Weise erhöhen
(s. auch Fall 45 Hans Kudlich)


Beispiel: Wer ein Kind erzeugt oder jemanden zu einer Flugreise mit einem normalen
Flugzeug veranlasst schafft aus rechtlicher Sich keine Erhöhung des allgemeinen
Lebensrisikos

Oder

T überredet den X, bei Gewittergefahr spazieren zu gehen, damit X von einem Blitz tödlich getroffen
wird, wie es dann geschieht. – Im Gewitter-Fall wird deutlicher als im Flugreise-Fall, dass die in der
Regel gegebene Straflosigkeit des T nicht nur auf dem Gedanken des erlaubten Risikos beruht,
sondern dabei auch die zurechnungsverlagernde freiverantwortliche Selbstgefährdung des X eine
Rolle spielt

Aber: Man sollte beachten , dass in atypischen Gewitter-Fällen
das erlaubte Risiko seine Grenzen haben und eine Zurechnung in Betracht
kommen kann, so wenn der Hintermann überlegenes Wissen bezüglich der
von Gewittern ausgehenden Gefahren hat und z.B. ein Kind losschickt




2. Risikoverringerung

a) In der ersten Konstellation beruht der Erfolgseintritt in seiner konkreten Gestalt auf einer
Täterhandlung, die in einen bereits in Gang gesetzten Kausalverlauf eingegriffen und dadurch bei ein
und demselben Opfer einen geringeren als den drohenden schwereren Verletzungserfolg
herbeigeführt hat

Beispiel: A kann den drohenden lebensgefährlichen Schlag des T gegen den Kop des O im allerletzten
Moment noch auf die Schulter ablenken

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2025/2026
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