darf nicht als eigene Prüfungsleistung eingereicht werden (Plagiat).
SOZIALGESCHICHTE, PHILOSO-
PHIE & ETHIK
DLBSASPE01
Studiengang: Soziale Arbeit (B. A.)
Art der Arbeit: Advanced Workbook
Eingereicht am:
Name:
Matrikelnummer:
Tutor/in:
, Aufgabenstellung 1:
Lies den folgenden Auszug des Eides von Hippokrates von Kos (460-377 v.Chr.) und diskutiere die
Aktualität dieser ethischen Prinzipien:
“Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und mei-
nem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.
Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde,
und werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.
Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Ich werde nicht schneiden,
sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk aus-
üben. In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von
jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Missbrauch an
Frauen und Männern, Freien und Sklaven.”
Quelle: Pflege und Medizin (2018). Der Eid des Hippokrates von Kos. http://pflege-und-
medizin.de/Verschiedenes/Geschichte_der_Medizin/Hippokrates.html.
Der Eid von Hippokrates ist einer der bekanntesten Ethikkodizes, der auf Hippokrates von Kos (460-
370 v. Chr.) zurückzuführen ist. Der sogenannte Eid, auf den sich Mediziner damals verpflichtet
haben. Jedoch gibt es von Genfer Weltärztebundes seit 1948 eine Neuformulierung, dass Menschen
nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft etc. unterschieden werden dürfen. Das Patientenge-
heimnis ist auch zu wahren.
Mit dem ersten Auszug des Eids „Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken
nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und
in unrechter Weise anzuwenden.“ betont Hippokrates, die Pflicht des Arztes den Patienten zu helfen
und ihnen keinen Schaden zuzufügen. Auch die ärztliche Schweigepflicht ist damit gemeint (Doc-
Check Flexikon, 2024). Diese Regel gilt auch heute noch und das Wohlbefinden des Patienten steht
an erster Stelle. Jedoch gibt es noch ein paar strengere Vorschriften, wie zum Beispiel, dass Pati-
enten über Risiken und Nebenwirkungen besser aufgeklärt werden und mitentscheiden dürfen.
Im dem nächsten Abschnitt „Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben, auch nicht, wenn
ich darum gebeten werde, und werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau
ein Abtreibungsmittel geben.“ beschreibt Hippokrates, die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe und das
Verbot des Schwangerschaftsabbruches, auch wenn darum gebeten wird (DocCheck Flexikon,
2024). In Deutschland ist die passive indirekte Sterbehilfe legal und damit ist gemeint, wenn ein
Patient gegen etwas verzichtet, das ihm helfen könnte wie zum Beispiel Ernährung oder Beatmung.
Bei dieser Art Sterbehilfe geht es um die Schmerzlinderung, bedeutet auch wenn der Patient früher
stirbt, ist es erlaubt. Die aktive Sterbehilfe, jemanden ein tödlich wirkendes Mittel geben, ist in
Deutschland auch heute noch verboten, in manchen Ländern jedoch ist dies erlaubt (NDR Kultur,
2023). Auch das Thema Schwangerschaftsabbruch hat sich etwas verändert. Grundsätzlich ist in
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