01 Grundlagen des BGB
Studymag – Ihr Kompass für das BGB
1 Unsere Rechtsordnung ist ein Kosmos
Privatrecht & Öffentliche Recht
PR: Bürger Bürger (Allgemeines PR und Sonder PR)
ÖR: Staat Bürger
Das Privatrecht
Normen welche Rechtsbeziehungen einzelner Personen (Rechtssubjekte) regeln
Sonderprivatrecht ergänzt bzw. modifiziert allgemeines Privatrecht
-Rechtsquellen des Privatrechts
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Etc.
-Akteure des Privatrechts
Personen = natürliche Personen (§1 BGB)
Juristische Personen entstehen auf der Grundlage eines Gesetzes (ab § 21 BGB)
Beide Personen sind rechtsfähig (Geburt vs. Eintragung Register)
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein
(Vertragspartner oder Eigentümer von Sachen)
Das öffentliche Recht
Kennzeichnend hierfür ist, dass ein Hoheitsträger, sprich die Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen),
in seiner Eigenschaft als Träger hoheitlicher Gewalt involviert ist
Staatsrecht (Verfassungen)
Verwaltungsrecht (Baurecht, Gewerberecht, Polizeirecht, Steuerrecht)
Dritte Säule neben PR und ÖR: Strafrecht (theoretisch Teil des ÖR)
Natürliche Personen: Menschen wie ich und du
Juristische Personen: PR (AG, Vereine) & ÖR (Gemeinden, Hochschulen, Rechtsanwaltskammern)
, 2 Das BGB: Ein Buch voller Bücher
Beinhaltet 5 Bücher
1. Allgemeiner Teil (1-240) 4. Familienrecht (1297-1921)
2. Schuldrecht (241-852) 5. Erbrecht (1922-2385)
3. Sachenrecht (854-1296)
Der Aufbau des BGB
- 1 Allgemeiner Teil (§§ 1 bis 240 BGB)
allgemeine Regelungen, gelten für alle anderen Bücher, betreffen übergeordnete Themen, allgemein
verbindlicher Charakter (Klammerprinzip)
- 2 das Schuldrecht (§§ 241 bis 853 BGB) wesentlich!
regelt Schuldverhältnisse zweier oder mehreren Personen (Gläubiger & Schuldner)
allgemeines Schuldrecht §§ 241 bis 432
besonderes Schuldrecht §§ 433 bis 853
vertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Schuldverhältnisse (ohne vertragliche Absprache)
- 3 das Sachrecht (§§ 854 bis 1296 BGB)
Rechtsbeziehungen einer Person zu einer Sache (Sache § 90 BGB: alle körperlichen Gegenstände)
Tiere sind keine Sache (vgl. § 90a BGB), nicht körperliche Gegenstände = Patente, Rechte
Bewegliche Sache (Mobilien) unbewegliche Sache (Immobilien)
Besitz = tatsächliche Sachherrschaft (siehe auch § 854 Abs. 1 BGB)
Eigentum = rechtliche Sachherrschaft (siehe auch § 903 BGB)
- 4 das Familienrecht (§§ 1297 bis 1921 BGB)
Familienrechtliche Regelung der Verbindungen von Personen (Ehe, Verwandtschaft)
- 5 das Erbrecht (§§ 1922 bis 2385 BGB)
Erbrechtliche Konsequenzen die mit dem Tod des Menschen einhergehen
Studymag – Ihr Kompass für das BGB
1 Unsere Rechtsordnung ist ein Kosmos
Privatrecht & Öffentliche Recht
PR: Bürger Bürger (Allgemeines PR und Sonder PR)
ÖR: Staat Bürger
Das Privatrecht
Normen welche Rechtsbeziehungen einzelner Personen (Rechtssubjekte) regeln
Sonderprivatrecht ergänzt bzw. modifiziert allgemeines Privatrecht
-Rechtsquellen des Privatrechts
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Etc.
-Akteure des Privatrechts
Personen = natürliche Personen (§1 BGB)
Juristische Personen entstehen auf der Grundlage eines Gesetzes (ab § 21 BGB)
Beide Personen sind rechtsfähig (Geburt vs. Eintragung Register)
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein
(Vertragspartner oder Eigentümer von Sachen)
Das öffentliche Recht
Kennzeichnend hierfür ist, dass ein Hoheitsträger, sprich die Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen),
in seiner Eigenschaft als Träger hoheitlicher Gewalt involviert ist
Staatsrecht (Verfassungen)
Verwaltungsrecht (Baurecht, Gewerberecht, Polizeirecht, Steuerrecht)
Dritte Säule neben PR und ÖR: Strafrecht (theoretisch Teil des ÖR)
Natürliche Personen: Menschen wie ich und du
Juristische Personen: PR (AG, Vereine) & ÖR (Gemeinden, Hochschulen, Rechtsanwaltskammern)
, 2 Das BGB: Ein Buch voller Bücher
Beinhaltet 5 Bücher
1. Allgemeiner Teil (1-240) 4. Familienrecht (1297-1921)
2. Schuldrecht (241-852) 5. Erbrecht (1922-2385)
3. Sachenrecht (854-1296)
Der Aufbau des BGB
- 1 Allgemeiner Teil (§§ 1 bis 240 BGB)
allgemeine Regelungen, gelten für alle anderen Bücher, betreffen übergeordnete Themen, allgemein
verbindlicher Charakter (Klammerprinzip)
- 2 das Schuldrecht (§§ 241 bis 853 BGB) wesentlich!
regelt Schuldverhältnisse zweier oder mehreren Personen (Gläubiger & Schuldner)
allgemeines Schuldrecht §§ 241 bis 432
besonderes Schuldrecht §§ 433 bis 853
vertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Schuldverhältnisse (ohne vertragliche Absprache)
- 3 das Sachrecht (§§ 854 bis 1296 BGB)
Rechtsbeziehungen einer Person zu einer Sache (Sache § 90 BGB: alle körperlichen Gegenstände)
Tiere sind keine Sache (vgl. § 90a BGB), nicht körperliche Gegenstände = Patente, Rechte
Bewegliche Sache (Mobilien) unbewegliche Sache (Immobilien)
Besitz = tatsächliche Sachherrschaft (siehe auch § 854 Abs. 1 BGB)
Eigentum = rechtliche Sachherrschaft (siehe auch § 903 BGB)
- 4 das Familienrecht (§§ 1297 bis 1921 BGB)
Familienrechtliche Regelung der Verbindungen von Personen (Ehe, Verwandtschaft)
- 5 das Erbrecht (§§ 1922 bis 2385 BGB)
Erbrechtliche Konsequenzen die mit dem Tod des Menschen einhergehen